Vermögensschadenhaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 2025 · Firmenhaftpflicht · Manager Haftpflicht / D&O · Vertrauensschadenversicherung · Ausfallversicherung · Produkthaftpflicht · Geschäftsversicherung u.a.
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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 2025 - Vergleich
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - Alle aktuellen Angebote im Vergleich
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet eine Berufshaftpflichtversicherung, die für Firmen, Unternehmen, sowie Selbstständige und Freiberufler eine Absicherung gegen Vermögensschäden bietet. Der Gesetzgeber verpflichtet Kammerberufe wie Anwälte / Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer sich im Rahmen ihrer Tätigkeit gegen Vermögensschäden zu versichern. Eine reine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung leistet in der Regel ausschließlich bei sog. echten Vermögensschäden und nicht bei Personenschäden oder Sachschäden. Dies bedeutet, dass einem Dritten (dem Geschädigten) ein echter Vermögensschaden entstanden ist, also ein finanzieller Nachteil bzw. ein entgangener finanzieller Vorteil. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist somit eine sehr wichtige Absicherung für alle Berufe, die andere beraten oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen.
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist besonders wichtig für Dienstleister, die beraten, behandeln, verwalten, prüfen, begutachten, aufsichtsführen etc. Dies sind vor allem Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Notare, Steuerberater aber auch IT-Freiberufler, Dolmetscher, Versicherungsmakler, Immobilienmakler und auch für Manager und Geschäftsführer, die bei Ihrer Tätigkeit für Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen haften, empfiehlt sich eine spezielle Managerhaftpflicht (sog. D&O-Versicherung).
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Für viele Berufe bzw. Berufsgruppen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere für Anwälte, Notare oder Steuerberater. Aber auch in anderen Berufsgruppen aus der Dienstleistungssektor verlangen Kunden häufig den Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, bevor sie einen Auftrag an bspw. einen Übersetzer oder eine IT-Dienstleister vergeben.
Die Versicherungsgesellschaften bieten im Rahmen einer Vermögensschadenshaftpflicht auf den jeweiligen Versicherungsnehmer zugeschnittene Leistungen an. Diese richten sich immer nach der beruflichen Tätigkeit des Versicherten und dem dabei bestehenden Risiko. Eines der wichtigsten Kriterien ist dabei immer die vereinbarte Versicherungssumme. Bei Schäden, die darüber hinaus gehen, müssen Versicherte den Differenzbetrag selbst übernehmen. Kommt es zu Ansprüchen Dritter so kann dies sehr langwierige Folgen habe. Das deutsche Rechtssystem sieht vor, dass für Schäden, die anderen zugefügt werden, eine lebenslange Haftung besteht. Um im Ernstfall nicht sogar die eigene Existenz zu gefährden, sollten deshalb alle Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen über eine leistungsstarke Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verfügen.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Leistungen
Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sichert im Schadensfall die persönliche Existenz und vor den finanziellen Folgen einer falschen Beratung, Behandlung etc. Einige Versicherungen bieten hierzu auch spezielle Vermögensschadenhaftpflicht Verträge für Vereine und Verbände an. Kommt es zu einer Forderung von Dritten, wird der Anspruch von Juristen geprüft. Ist dieser gerechtfertigt, werden die Forderungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme übernommen. Andernfalls werden die Ansprüche durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgewehrt.
In einem solchen Fall werden auch die Aufwendungen für Anwälte, Gerichtskosten oder Sachverständige von der Vermögensschadenshaftpflicht abgedeckt. So übernimmt die Vermögensschadenshaftpflicht gleichzeitig die Aufgabe einer Rechtsschutzversicherung. Dem Versicherten entstehen dabei keinerlei zusätzliche Kosten.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Beispiele und Leistungsfälle
Vermögensschäden kommen in der Praxis in den verschiedensten Fällen vor.
- Ein Steuerberater berechnet die Steuererklärung eines Mandanten falsch. Der Mandant kann den Steuerberater dafür haftbar machen. In diesem Fall übernimmt die Vermögensschadenshaftpflicht den entstandenen Schaden. Zum Vergleich: Eine Betriebshaftpflicht käme dagegen nur für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit dem Büro bzw. der Büroeinrichtung des Steuerberaters auf.
- Bei der Planung eines Hauses übersieht ein Architekt von der Gemeinde verlegte Telefonkabel. Als dieser Planungsfehler bei den Bauarbeiten auffällt, ist der Bau schon sehr weit fortgeschritten. Gebäudeteile, die bereits errichtet sind, müssen umgebaut oder zum Teil ganz abgerissen werden. Der Bauherr stellt die dadurch entstehenden Kosten dem Architekten in Rechnung. Der Steuerberater gibt diese seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung weiter, die die Kosten übernimmt.
- Ein Eventplaner bestellt für ein Konzert mehrere Tausend Programmhefte. Aufgrund eines Fehlers in der Druckvorlage werden 10.000 falsche Exemplare gedruckt. Damit die Programmhefte trotzdem rechtzeitig zum Konzert fertig sind, müssen die 10.000 Exemplare im Expressverfahren neu gedruckt werden. Die zusätzlichen Kosten für den Expressdruck stellt der Veranstalter dem Eventplaner in Rechnung. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Eventplaners übernimmt diesen Schaden.
- Ein Steuerberater soll die Steuererklärung eines Mandanten erledigen. Der Steuerberater vergisst allerdings, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen. Da die Frist bereits verlängert wurde, duldet das Finanzamt keinen weiteren Aufschub und erhebt einen Versäumniszuschlag. Der Mandant fordert die entstandenen Kosten von dem Steuerberater zurück. Der Steuerberater kann diese Kosten von seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erstattet bekommen.
- Ein IT-Entwickler erstellt für einen Verein mit 100.000 Mitgliedern ein Programm zur Mitgliederverwaltung. Durch einen Fehler wird bei der Abbuchung ein zu geringer Mitgliedsbeitrag eingezogen. Der IT-Dienstleister korrigiert daraufhin den Fehler und der Verein teilt seinen Mitgledern schriftlich mit, dass der fehlende Beitrag verspätet von den Konten eingezogen wird. Die Kosten für das Porto in Höhe von ca. 140.000 EUR sowie die Transaktionsgebühren der Bank verlangt der Verein vom IT-Dienstleister. Dieser meldet diesen Schaden seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, so dass diese den Schaden übernimmt.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vergleich
Das Angebot an Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen ist sehr groß und je nach Versicherung sind die Leistungen und Kosten deutlich unterschiedlich. Deshalb sollten vor dem Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die vorhandenen Angebote genau miteinander verglichen werden. Alle Dienstleister wie bspw. Unternehmensberater, Serviceunternehmen, Dolmetscher, selbständiger Buchhalter, Gutachter oder Sachverständiger, Gewerbetreibender wie z.B. Hausverwalter, Werbeagentur, Reisebüro oder auch Treuhänder (also Insolvenzverwalter, Betreuer, Zwangsverwalter) haften Dritten gegenüber auch für Vermögensschäden, die versehentlich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit geschehen können.
Doch auch wer bereits über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt, sollte regelmäßig überprüfen, ob die enthaltenen Leistungen noch auf dem aktuellen Stand sind. Durch einen Wechsel besteht häufig die Chance, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit umfangreicheren Leistungen zu einem niedrigeren Beitrag zu erhalten. Bei Interesse an einem Angebot oder einem Vergleich senden Sie uns einfach eine Angebotsanfrage. Wir erstellen Ihnen die besten Angebote aus allen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Anbietern.
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