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Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter

Sie verwalten Immobilien. Und die finanziellen Interessen anderer.

Die Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter schützt bei versicherten finanziellen Schäden aus Verwaltungsfehlern. Für erlaubnispflichtige Wohnimmobilienverwalter verlangt § 15 MaBV mindestens 500.000 Euro je Versicherungsfall und 1 Mio. Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

Hausverwalterin prüft Unterlagen auf einem Tablet im Innenhof eines Mehrfamilienhauses.
Hausverwalter tragen Verantwortung für Abrechnungen, Fristen und fremde Gelder. Die passende VSH berücksichtigt die tatsächlich ausgeübte Verwaltungstätigkeit.

Verwaltung, Vermittlung und Beirat nicht vermischen

FunktionTypische Prüfaufgabe
WohnimmobilienverwalterGesetzliche Pflichtdeckung und tatsächlich verwaltete Einheiten
Gewerblicher ImmobilienverwalterAbweichender Tätigkeitsumfang und größere Vertragsvolumen
ImmobilienmaklerHaftung aus Vermittlung und Exposéangaben
WEG-VerwaltungsbeiratEigene Funktion des Beirats und Umfang einer Beiratsdeckung

Verwalterhaftpflicht bei Abrechnungen und Fristen

Ein fehlerhafter Umlageschlüssel oder eine übersehene Forderung kann zu finanziellen Nachteilen führen. Für die Hausverwalter-VSH muss nachvollziehbar sein, welche Aufgabe Ihnen übertragen wurde und welcher Schaden daraus entstanden ist.

Klären Sie bei Übernahme neuer Objekte den Umgang mit Vorgängertätigkeiten und bereits erkennbaren Problemen. Die rückwirkende Absicherung unbekannter Verstöße ist etwas anderes als die Versicherung eines bekannten Schadens.

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