Bei Produkthaftpflicht die Verwendung beim Kunden mitdenken
Wird Ihr Bauteil mit fremden Erzeugnissen verbunden oder weiterverarbeitet, kann sich ein kleiner Fehler durch eine ganze Serie ziehen. Dann geht es neben möglichen Sach- oder Personenschäden um Kosten für Aus- und Einbau, Weiterverarbeitung oder die Unverwendbarkeit anderer Erzeugnisse.
Ob solche Positionen gedeckt sind, ergibt sich aus den vereinbarten Bausteinen. Die Nachlieferung Ihres eigenen mangelfreien Produkts gehört grundsätzlich zur Vertragserfüllung und darf nicht mit versichertem Schadenersatz verwechselt werden.
Diese Angaben braucht ein Produkthaftpflicht-Angebot
Produkt und Einsatz
Werkstoff, Funktion, Abnehmerbranchen und besonders sicherheitsrelevante Anwendungen.
Liefergebiet
Exportländer, direkte und indirekte Lieferungen sowie besondere vertragliche Zusagen.
Qualitätssicherung
Prüfverfahren, Rückverfolgbarkeit, Zertifizierungen und mögliche Rückrufabläufe.
Rückrufkosten gesondert prüfen
Die Produkthaftpflicht und eine Rückrufkostenversicherung sind unterschiedliche Deckungen. Ein behördlich oder freiwillig ausgelöster Rückruf ist nicht automatisch vollständig über die Haftpflicht abgesichert.
Produkthaftung betrifft Hersteller, Importeure und bestimmte Händler
Bei Schäden durch fehlerhafte Produkte können unterschiedliche Haftungsgrundlagen greifen. Das Produkthaftungsgesetz erfasst insbesondere Personen- und bestimmte Sachschäden auch ohne Verschulden des Herstellers. Es ist jedoch keine pauschale Grundlage für jeden reinen Vermögensschaden. Bei Sachschäden gelten nach § 1 ProdHaftG besondere Voraussetzungen: Betroffen sein muss eine andere, gewöhnlich privat genutzte Sache.
Neben dem tatsächlichen Hersteller können etwa Unternehmen, die ein Produkt unter eigenem Namen anbieten, sowie Importeure in den Europäischen Wirtschaftsraum erfasst sein. Für Lieferanten gelten besondere Regeln, wenn der Hersteller beziehungsweise Importeur nicht feststellbar ist. Daneben können Ansprüche aus Verträgen oder anderen gesetzlichen Vorschriften bestehen. Für das Angebot gehören daher Ihre Rolle, Produkte und Lieferwege zusammen betrachtet.
Konventionelle und erweiterte Produkthaftpflicht im Vergleich
| Fall | Einordnung des Risikos |
|---|---|
| Ein fehlerhaftes Gerät verletzt einen Nutzer | Personenschaden durch ein Produkt; Haftungsprüfung und vereinbarter konventioneller Produkthaftpflichtschutz. |
| Ein Bauteil beschädigt eine fremde Maschine | Sachschaden und mögliche finanzielle Folgeschäden; Produkt, Verwendung und Deckungsgrenzen prüfen. |
| Ein fehlerhafter Stoff macht ein weiterverarbeitetes Erzeugnis unbrauchbar | Verbindungs-, Vermischungs- oder Verarbeitungsschaden; die passende erweiterte Produkthaftpflichtklausel ist wichtig. |
| Ein mangelhaftes Teil muss aus einem fremden Erzeugnis entfernt werden | Aus- und Einbaukosten können einen eigenen Deckungsbaustein erfordern. Der Ersatz des eigenen mangelhaften Teils ist davon zu unterscheiden. |
Rückrufkosten betreffen die Gefahrenabwehr vor weiteren Schäden
Muss eine fehlerhafte Serie aus dem Markt genommen werden, entstehen Kosten für Benachrichtigung, Transport, Prüfung oder andere vereinbarte Maßnahmen. Eine Rückrufkostenversicherung kann bestimmte Aufwendungen übernehmen, wenn die vertraglichen Voraussetzungen für den Rückruf erfüllt sind. Sie ist deshalb gesondert vom Schadenersatz nach einer bereits eingetretenen Personenverletzung zu betrachten.
Nicht jede Qualitätsabweichung oder freiwillige Austauschaktion erfüllt die Anforderungen an einen versicherten Rückruf. Prüfen Sie den erforderlichen Gefahrentatbestand, die Zuständigkeit für die Entscheidung und die eingeschlossenen Kosten. Auch eigene Rückrufkosten und Ansprüche eines Abnehmers wegen dessen Rückruf können unterschiedliche Klauseln benötigen.
Das Serienrisiko ist für Zulieferer wichtiger als der Stückpreis
Ein günstiges Bauteil kann in vielen hochwertigen Endprodukten verbaut sein. Die mögliche Belastung ergibt sich dann aus der Anzahl betroffener Erzeugnisse, ihrem Einsatz und den Folgekosten. Für die Versicherungssumme ist der eigene Verkaufspreis daher nur ein kleiner Teil der Betrachtung.
Beschreiben Sie Produktionsmengen, Chargengrößen, Rückverfolgbarkeit und Abnehmerbranchen. Besonders sicherheitskritische Anwendungen und direkte oder indirekte Exporte müssen in die Risikoprüfung. Ändert sich der Einsatz eines Produkts, sollten Sie die Deckung prüfen lassen, bevor aus einer bisherigen Standardkomponente ein Bauteil mit erheblich größerem Haftungspotenzial wird.
Weitere Risiken in der Lieferkette
Häufige Fragen zur Produkthaftpflicht
Ist Produkthaftpflicht in jeder Betriebshaftpflicht enthalten?
Eine Betriebshaftpflicht kann konventionelle Produkthaftpflichtrisiken der vereinbarten Tätigkeit einschließen. Erweiterte Vermögensschäden aus Verarbeitung, Verbindung oder Aus- und Einbau sind damit nicht automatisch vollständig erfasst. Für Hersteller und Zulieferer müssen die einzelnen Produktbausteine geprüft werden.
Ersetzt die Produkthaftpflicht mein fehlerhaftes Produkt?
Die Produkthaftpflicht dient dem Schutz vor versicherten Schadenersatzansprüchen wegen Produktfolgen. Die eigene Pflicht, ein mangelfreies Produkt zu liefern, ist davon zu unterscheiden. Nachbesserung, Ersatzlieferung und Rückzahlung des eigenen Kaufpreises sind daher nicht ohne Weiteres versicherte Haftpflichtleistungen.
Brauchen Händler eine Produkthaftpflichtversicherung?
Produkthaftpflicht ist auch für Händler relevant, besonders bei Importen, Eigenmarken oder weitergehenden vertraglichen Zusagen. Welche Haftung besteht, hängt von der Rolle in der Lieferkette und der jeweiligen Anspruchsgrundlage ab. Im Angebot sollten Bezugsquellen, Absatzländer und die Kennzeichnung der Produkte enthalten sein.
Sind Rückrufkosten automatisch mitversichert?
Rückrufkosten sind keine automatische Vollleistung der Produkthaftpflicht. Dafür ist eine passende Rückrufkostendeckung mit festgelegten Auslösern und Kostenpositionen erforderlich. Eine gewöhnliche Gewährleistungsaktion ohne den vereinbarten Gefahrenbezug kann außerhalb dieses Schutzes liegen.
