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Vertrauensschadenversicherung

Vertrauen gehört ins Unternehmen. Betrug nicht in Ihre Bilanz.

Eine Vertrauensschadenversicherung kann das Unternehmen gegen Vermögensverluste durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen versicherter Vertrauenspersonen schützen. Ob auch Täuschung durch Außenstehende oder manipulierte Zahlungsanweisungen eingeschlossen sind, hängt vom Vertrag ab.

Mitarbeiterin vergleicht eine Rechnung mit Angaben am Laptop und klärt Details telefonisch.
Die Prüfung von Zahlungsanweisungen gehört zur internen Kontrolle. Welche Betrugs- und Täuschungsschäden zusätzlich versichert sind, regelt der konkrete Vertrauensschadenvertrag.

Drei Betrugssituationen getrennt betrachten

Unterschlagung

Ein Mitarbeiter leitet Firmengeld auf ein eigenes Konto um. Entscheidend sind die versicherte Vertrauensperson, der unmittelbare Schaden und die Entdeckungsfrist.

Gefälschte Weisung

Eine Nachricht im Namen der Geschäftsführung fordert eine dringende Überweisung. Für diese Konstellation ist eine ausdrückliche Deckung von Täuschungs- beziehungsweise Social-Engineering-Risiken wichtig.

Manipulierte Bankverbindung

Ein angeblicher Lieferant meldet ein neues Konto. Auch ohne gehacktes Firmensystem kann ein erheblicher Zahlungsabfluss entstehen.

Vertrauensschaden, Cyber und D&O erfüllen verschiedene Aufgaben

DeckungSchwerpunkt
VertrauensschadenversicherungVersicherter finanzieller Eigenschaden durch kriminelle Handlungen
CyberversicherungFolgen versicherter IT- und Datensicherheitsereignisse
D&OPersönlicher Haftungsanspruch gegen Entscheidungsträger
Berufliche VSHHaftpflichtansprüche aus versicherter beruflicher Leistung

Zahlungsfreigaben sind Teil der Risikoprüfung

Für die Vertrauensschadenversicherung sollten Sie Zahlungswege, Vollmachten, Vier-Augen-Freigaben und die Prüfung geänderter Bankverbindungen beschreiben. Eine bekannte Telefonnummer zur Rückbestätigung ist wirksamer als eine Antwort an die Absenderadresse einer verdächtigen Nachricht.

Nennen Sie im Angebotsformular neben Umsatz und Beschäftigtenzahl auch Tochtergesellschaften, Auslandsbezug und bekannte Vorfälle. So lässt sich klären, welche Versicherungssumme und welche Entdeckungsfrist zum Unternehmen passen.

Wessen kriminelle Handlungen erfasst die Vertrauensschadenversicherung?

Die Vertrauensschadenversicherung schützt das Vermögen des versicherten Unternehmens. Sie versichert nicht den Täter gegen die Folgen seiner Straftat. Im Mittelpunkt stehen unmittelbare finanzielle Schäden durch versicherte vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Personen, denen das Unternehmen vertraut.

Welche Beschäftigten, Aushilfen oder weiteren Personen zu den Vertrauenspersonen gehören, bestimmt der Vertrag. Freie Mitarbeiter, Zeitarbeitskräfte, Organmitglieder und Personal von Dienstleistern sollten ausdrücklich mitgeprüft werden. Auch die einbezogenen Tochtergesellschaften und Länder müssen zum Unternehmen passen.

Betrug nachweisen: Entdeckung und Schadenunterlagen sind entscheidend

Wird eine Unterschlagung entdeckt, sollten Zahlungsbelege, Buchungen, Zugriffsprotokolle und Freigaben gesichert werden. Für den Versicherungsfall sind die versicherte Handlung und der dadurch entstandene Schaden nachzuweisen. Ein unerklärter Fehlbestand allein genügt nicht automatisch.

Ob eine konkrete Person namentlich feststehen muss, hängt von der Nachweisklausel ab. Einige Bedingungen ermöglichen eine Leistung auch ohne Identifizierung des einzelnen Täters, verlangen aber weiterhin belastbare Nachweise des versicherten Geschehens. Achten Sie außerdem darauf, wann die Handlung begangen und wann sie entdeckt wurde: Rückwärtsdeckung und Nachmelde- beziehungsweise Entdeckungsfristen können entscheidend sein.

Welche Folgen eines Vertrauensschadens sollten im Angebot stehen?

SchadenpositionFrage an den Vertrag
Veruntreutes FirmengeldIst der unmittelbare Vermögensschaden durch die betreffende Vertrauensperson gedeckt?
Ermittlung und forensische PrüfungWelche notwendigen Kosten sind eingeschlossen und welche Zustimmung ist vorher erforderlich?
RechtsverfolgungSind vereinbarte Kosten zur Durchsetzung von Ersatzansprüchen erfasst? Eine vollständige Erstattung jedes Rechtsstreits ist nicht selbstverständlich.
Täuschung durch AußenstehendeGibt es einen ausdrücklichen Baustein und besondere Grenzen für gefälschte Weisungen oder geänderte Kontodaten?
Indirekte EinbußenEntgangener Gewinn und Reputationsfolgen dürfen nicht mit dem direkt entzogenen Geld gleichgesetzt werden.

Deckung nach Zahlungswegen und möglichen Einzelverlusten auswählen

Für die Auswahl einer Vertrauensschadenversicherung zählt, welche Beträge einzelne Personen bewegen können. Eine kleine Buchhaltung mit weitreichenden Bankvollmachten kann ein höheres Einzelrisiko haben als ein großer Betrieb mit eng getrennten Zuständigkeiten. Berücksichtigen Sie Überweisungslimits, Bargeld, Warenwerte und die Zeit bis zur nächsten unabhängigen Kontrolle.

Beschäftigtenzahl, Umsatz, Sicherheitsorganisation, Vorschäden, Versicherungssumme und Selbstbeteiligung gehören in die Angebotsprüfung. Eine höhere Selbstbeteiligung bedeutet einen größeren eigenen Verlustanteil. Verbesserte Kontrollen können die Versicherbarkeit unterstützen, führen aber nicht automatisch zu einem garantierten Beitragsnachlass.

Haftungsfragen ergänzend prüfen

Häufige Fragen zur Vertrauensschadenversicherung

Schützt eine Vertrauensschadenversicherung auch freie Mitarbeiter?

Freie Mitarbeiter können in einer Vertrauensschadenversicherung berücksichtigt sein, wenn sie unter die vereinbarte Definition der Vertrauenspersonen fallen. Eine pauschale Mitversicherung sämtlicher externer Personen sollte nicht vorausgesetzt werden. Entscheidend sind ihre Aufgaben, Befugnisse und die Bedingungen.

Muss der Täter eines Vertrauensschadens verurteilt sein?

Eine Vertrauensschadenversicherung knüpft ihre Leistung an die vertraglichen Nachweise des versicherten Schadens. Eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung ist nicht bei jedem Vertrag Voraussetzung. Welche Belege erforderlich sind und ob der Täter identifiziert sein muss, ergibt sich aus der Nachweisklausel.

Sind gefälschte E-Mails der Geschäftsführung versichert?

Bei einer Vertrauensschadenversicherung muss die Deckung für gefälschte Zahlungsanweisungen beziehungsweise Social Engineering ausdrücklich passen. Dabei kann ein anderer Selbstbehalt oder eine niedrigere Entschädigungsgrenze gelten als bei Mitarbeiterunterschlagung. Auch vorgeschriebene Kontrollschritte vor einer Überweisung sind zu beachten.

Kann Vertrauensschadenschutz mit VSH kombiniert werden?

Vertrauensschadenversicherung und berufliche VSH können sich ergänzen: Die eine betrifft versicherte kriminell verursachte Eigenschäden, die andere Haftungsansprüche aus beruflichen Fehlern. Ob ein gemeinsames Paket oder getrennte Verträge sinnvoll sind, hängt von den benötigten Leistungen ab.

Übernimmt die Vertrauensschadenversicherung jeden finanziellen Verlust?

Die Vertrauensschadenversicherung deckt vereinbarte kriminelle Handlungen und deren versicherte Folgen. Ein fahrlässiger Buchungsfehler, eine schlechte Investition oder eine unbezahlte Kundenrechnung fällt nicht allein wegen des Geldverlusts darunter. Die Ursache muss zum versicherten Tatbestand passen.

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