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Ausfallversicherung

Wenn Sie nicht arbeiten können, laufen die Kosten weiter.

Eine Ausfallversicherung muss zur Ursache des Stillstands passen. Ertragsausfallschutz nach einem Sachschaden, Praxisausfall bei Krankheit und eine Absicherung ausstehender Kundenrechnungen sind unterschiedliche Produkte. Die Auswahl beginnt deshalb mit der Frage, was Ihren Betrieb stoppen könnte.

Leerer Empfangs- und Wartebereich einer Arztpraxis mit Blick in ein Behandlungszimmer.
Auch wenn eine Praxis stillsteht, können Miete und weitere Kosten weiterlaufen. Entscheidend ist, welche Ausfallursache im Vertrag versichert ist.

Welche Ausfallversicherung passt zu welchem Ereignis?

EreignisAbsicherungWichtige Grenze
Brand oder LeitungswasserschadenSachbezogene ErtragsausfallversicherungEine versicherte Sachschadenursache muss vorliegen.
Praxisinhaber erkranktPraxisausfall- / BetriebskostenversicherungArbeitsunfähigkeit, Karenzzeit und versicherte Kosten prüfen.
Angriff legt eigene IT lahmCyberversicherung mit BetriebsunterbrechungDie Sachversicherung allein genügt häufig nicht.
Kunde bezahlt seine Rechnung nichtWarenkredit- / ForderungsausfallversicherungKreditlimit, Bonität und Zahlungsziel sind entscheidend.

Für den Betriebsausfall zählt der Ertrag, nicht nur der Umsatz

Die sachbezogene Ertragsausfallversicherung ersetzt im vereinbarten Rahmen fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn. Materialkosten, die im Stillstand nicht entstehen, sind anders zu behandeln als weiterlaufende Miete oder Gehälter.

Bereiten Sie für die Anfrage Jahresumsatz, Wareneinsatz, Personalkosten, Miete und sonstige Fixkosten vor. Denken Sie an die Zeit für Ersatzbeschaffung, behördliche Freigaben und den erneuten Aufbau Ihres Kundenstamms.

Zwölf Monate können bei langen Lieferzeiten knapp werden

Die Haftzeit begrenzt den Zeitraum der Entschädigung. Sie ist etwas anderes als die Vertragslaufzeit. Bei spezialisierten Anlagen oder schwer ersetzbarer Praxistechnik sollte die Wiederanlaufplanung die Auswahl bestimmen.

Betriebsunterbrechung kann auch bei eingeschränktem Betrieb vorliegen

Eine sachbezogene Betriebsunterbrechungsversicherung setzt nicht in jedem Fall einen vollständigen Stillstand voraus. Auch wenn nur ein Teil der Produktion ausfällt oder eine Praxis nach einem Leitungswasserschaden weniger Räume nutzen kann, ist ein versicherter Ertragsausfall möglich. Entscheidend sind der gedeckte Sachschaden, die nachgewiesene Beeinträchtigung und der vereinbarte Entschädigungsumfang.

Weiter erzielte Einnahmen, eingesparte Kosten und zumutbare Maßnahmen zur Schadenminderung fließen in die Berechnung ein. Wird vorübergehend ein Ersatzraum angemietet oder eine Maschine ausgeliehen, können dafür Mehrkosten entstehen. Ob sie bezahlt werden und bis zu welcher Grenze, muss der Vertrag regeln.

Karenzzeit, zeitlicher Selbstbehalt und Haftzeit unterscheiden

BegriffWas er für Ihren Ausfall bedeutet
Karenzzeit nach ArbeitsunfähigkeitBei personenbezogenem Praxisausfallschutz beginnt die Leistung je nach Vereinbarung erst nach einer bestimmten Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Liquidität für diesen Zeitraum müssen Sie einplanen.
Zeitliche Selbstbeteiligung bei BetriebsunterbrechungEin vertraglich bestimmter Anteil des zeitlichen Ausfalls bleibt bei Ihnen. Die genaue Berechnung und der Beginn richten sich nach der Klausel.
HaftzeitSie begrenzt, wie lange der Versicherer den versicherten Unterbrechungsschaden entschädigt. Eine noch laufende Jahrespolice verlängert diese Grenze nicht automatisch.

Krankheit des Praxisinhabers braucht personenbezogenen Ausfallschutz

Wenn ein Arzt, Zahnarzt oder anderer selbstständiger Berufsträger krankheitsbedingt ausfällt, fehlt der für eine gewöhnliche Sach-Betriebsunterbrechungsversicherung erforderliche Sachschaden. Hier kommt eine dafür vorgesehene Praxisausfall- oder Betriebskostenversicherung infrage. Sie kann vereinbarte laufende Betriebsausgaben bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall absichern.

Die Auswahl hängt davon ab, wie stark der Betrieb auf die versicherte Person angewiesen ist. Prüfen Sie, ob eine Vertretung den Betrieb fortführen kann, welche Kosten trotzdem entstehen und ob eine teilweise Arbeitsfähigkeit berücksichtigt wird. Gesundheitsfragen, Wartezeiten und bestehende Beschwerden dürfen nicht mit den Regeln einer reinen Sachversicherung vermischt werden.

Externe IT, technische Defekte und Quarantäne gezielt absichern

Ausfall im Rechenzentrum

Ein Stillstand beim externen IT-Dienstleister ist nicht automatisch über den eigenen Sachvertrag gedeckt. Je nach Ursache kommen vereinbarte Rückwirkungsschäden, eine Technik-Betriebsunterbrechung oder ein Cyberbaustein infrage. Benennen Sie ausgelagerte Systeme und wichtige Dienstleister bei der Anfrage.

Maschinenschaden ohne Brand

Eine Maschinenversicherung kann einen versicherten technischen Sachschaden erfassen. Für den zusätzlichen Ertragsverlust kann eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung erforderlich sein. Verschleiß, Wartung und gewöhnliche Instandhaltung sind nicht mit einem versicherten Auslöser gleichzusetzen.

Behördliches Tätigkeitsverbot

Quarantäne oder eine angeordnete Betriebsschließung sind nur im vereinbarten Umfang gedeckt. Persönliches Tätigkeitsverbot, Schließung der Betriebsstätte und allgemeine behördliche Maßnahmen können unterschiedlich behandelt werden. Die konkrete Klausel entscheidet; die Bezeichnung „Ausfallversicherung“ allein reicht nicht.

Beispiel: Welche laufenden Kosten muss eine Praxis überbrücken?

Eigene vereinfachte Bedarfsrechnung, kein Versicherungsbeitrag und keine Leistungszusage. Angenommen werden zwei Monate ohne Praxiseinnahmen und ohne eingesparte Fixkosten. Beträge sind tatsächliche Ausgaben einschließlich anfallender Umsatzsteuer bei angenommener fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung. Karenzzeit, Vertretung, weitere Einnahmen und die vertraglich versicherten Kosten müssen für eine echte Berechnung berücksichtigt werden.

Monatliche PositionFiktiver Betrag
Gehälter einschließlich Arbeitgeberanteilen12.000 €
Miete und feste Nebenkosten3.000 €
Leasing und weitere feste Betriebsausgaben2.000 €
Summe für einen Monat ohne Einnahmen17.000 €
Rechnerischer Bedarf für zwei volle Monate34.000 €

Einrichtung ersetzen und Wiederanlauf finanzieren

Gezielt zum passenden Ausfallschutz

Antworten auf häufige Fragen

Ersetzt eine Betriebsausfallversicherung den privaten Lebensunterhalt?

Eine Betriebsausfall- oder Praxisausfallversicherung kann je nach Produkt betriebliche Kosten beziehungsweise Erträge absichern. Für den privaten Lebensunterhalt bei Krankheit ist Krankentagegeld gesondert zu prüfen. Dieselben Kosten dürfen nicht beliebig mehrfach entschädigt werden.

Sind schlechte Auftragslage und Umsatzrückgang versichert?

Eine Ausfallversicherung zahlt nicht allein deshalb, weil Aufträge fehlen. Die im Vertrag festgelegte Ursache muss eingetreten sein. Ein allgemeines Absatz- oder Unternehmerrisiko wird durch die gewöhnliche Ertragsausfallversicherung nicht übernommen.

Kann ich eine Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung kombinieren?

Eine Inhaltsversicherung kann um sachbezogenen Betriebsunterbrechungsschutz ergänzt werden. Der Sachbaustein betrifft beschädigte Einrichtung oder Waren; der Unterbrechungsbaustein betrifft den versicherten Ertragsausfall. Versicherungssummen, Gefahren und Haftzeit müssen für beide Bestandteile zum Betrieb passen.

Bezahlt die Ausfallversicherung bei jeder Krankheit?

Eine Ausfallversicherung zahlt wegen Krankheit nur, wenn sie diesen personenbezogenen Auslöser ausdrücklich versichert. Bei einer Praxisausfallversicherung sind unter anderem die versicherte Person, Arbeitsunfähigkeit, Karenzzeit und Ausschlüsse maßgeblich. Eine normale Betriebsunterbrechung nach Sachschaden übernimmt das Krankheitsrisiko des Inhabers nicht.

Sind Ausfälle beim Lieferanten mitversichert?

Für eine Betriebsunterbrechung durch einen Schaden beim Lieferanten ist regelmäßig eine passende Rückwirkungsdeckung erforderlich. Sie kann auf bestimmte Ursachen, Länder, Lieferanten oder Beträge begrenzt sein. Nennen Sie vor Abschluss besonders wichtige Zulieferer und die Zeit, die ein Wechsel zu einem Ersatzlieferanten beanspruchen würde.

Warum reicht die Versicherungssumme meiner Büroeinrichtung nicht immer aus?

Der Ertragsausfall kann den Wert der Büroeinrichtung deutlich übersteigen. Eine Firma mit wenigen Geräten, aber hohen Personal- und Mietkosten braucht deshalb eine eigene Bedarfsrechnung. Prüfen Sie bei einer kleinen Betriebsunterbrechung besonders, ob die an die Inhaltsversicherung gekoppelte Summe für den möglichen Stillstand ausreicht.

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