Kanzleiform vor Versicherungssumme klären
Einzelkanzlei, Bürogemeinschaft und Berufsausübungsgesellschaft sind haftungs- und versicherungsrechtlich nicht gleichzusetzen. Für die Angebotsprüfung sind Rechtsform, Berufsträger, Zusammenarbeit und Mandatierung offenzulegen.
Drei Punkte für den anwaltlichen Versicherungsschutz
Mandatswerte
Die gesetzliche Untergrenze kann bei hohen Streit- oder Transaktionswerten zu gering sein.
Spezialtätigkeiten
Treuhand, Insolvenzverwaltung oder weitere Funktionen müssen im passenden Umfang erfasst sein.
Kanzleiwechsel
Frühere Mandate und mögliche Spätschäden gehören in die Abstimmung von Vor- und Anschlussvertrag.
Die Rechtsanwalts-VSH ersetzt keine Fristenorganisation
Fristenkontrolle, Vertretungsregeln und dokumentierte Zuständigkeiten bleiben zentrale Aufgaben der Kanzlei. Wird ein Fehler bekannt, sollte die Schadenmeldung nach den Vertragsvorgaben erfolgen. Ein eigenständiges Anerkenntnis oder ein Vergleich kann die Prüfung erschweren.
Für ein Angebot sind neben Berufsträgerzahl und Umsatz auch bestehende Versicherungen, Vorschäden und gewünschte Zusatzfunktionen relevant. So lässt sich der Schutz auf die Kanzlei zuschneiden.
