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Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte

Eine versäumte Frist kann ein ganzes Mandat entscheiden.

Für Rechtsanwälte ist die Berufshaftpflicht nach § 51 BRAO Pflicht. Sie erfasst versicherte Vermögensschäden aus anwaltlichen Fehlern. Die Mindestversicherungssumme der natürlichen Person beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall; für Berufsausübungsgesellschaften gelten gesonderte Vorgaben.

Rechtsanwalt mit Brille prüft eine geöffnete Mandatsakte an seinem Schreibtisch.
Bei der anwaltlichen Berufshaftpflicht müssen Mandatsrisiken, Kanzleiform und die geltenden Mindestdeckungen zusammen betrachtet werden.

Kanzleiform vor Versicherungssumme klären

Einzelkanzlei, Bürogemeinschaft und Berufsausübungsgesellschaft sind haftungs- und versicherungsrechtlich nicht gleichzusetzen. Für die Angebotsprüfung sind Rechtsform, Berufsträger, Zusammenarbeit und Mandatierung offenzulegen.

Drei Punkte für den anwaltlichen Versicherungsschutz

Mandatswerte

Die gesetzliche Untergrenze kann bei hohen Streit- oder Transaktionswerten zu gering sein.

Spezialtätigkeiten

Treuhand, Insolvenzverwaltung oder weitere Funktionen müssen im passenden Umfang erfasst sein.

Kanzleiwechsel

Frühere Mandate und mögliche Spätschäden gehören in die Abstimmung von Vor- und Anschlussvertrag.

Die Rechtsanwalts-VSH ersetzt keine Fristenorganisation

Fristenkontrolle, Vertretungsregeln und dokumentierte Zuständigkeiten bleiben zentrale Aufgaben der Kanzlei. Wird ein Fehler bekannt, sollte die Schadenmeldung nach den Vertragsvorgaben erfolgen. Ein eigenständiges Anerkenntnis oder ein Vergleich kann die Prüfung erschweren.

Für ein Angebot sind neben Berufsträgerzahl und Umsatz auch bestehende Versicherungen, Vorschäden und gewünschte Zusatzfunktionen relevant. So lässt sich der Schutz auf die Kanzlei zuschneiden.

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