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Generali Ausfallversicherung

Generali-Ertragsausfall: Wie lange Ihr Betrieb finanzielle Unterstützung braucht

Generali bietet Ertragsausfallschutz als Ergänzung der Sach-Inhaltsversicherung oder als eigenständigen Vertrag. Für Sachgefahren und Infektionsschutz gelten unterschiedliche Haftzeiten. Wer außerdem bei eigener Krankheit Einkommen absichern möchte, benötigt eine getrennte Betrachtung des persönlichen Verdienstausfalls.

Generali: Summe und Haftzeit nach Vertragsform und Ursache

Offizielle Produktübersicht der Generali. Annahme, versicherte Ursachen und weitere Bedingungen ergeben sich aus dem konkreten Angebot.

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VertragsformBeschriebene VersicherungssummeSachgefahren nach VereinbarungInfektionsschutz nach Vereinbarung
Zusatzdeckung zur Sach-InhaltsversicherungMindestens die zugehörige Sachsumme; Erhöhung bis 1 Mio. €12 Monate1 Monat
Eigenständiger ErtragsausfallvertragBis 10 Mio. €12, 18 oder 24 Monate1, 2 oder 3 Monate

Generali-Ertragsausfall als Zusatzdeckung oder eigener Vertrag

Bei Generali kann der Ertragsausfall in die Sach-Inhaltsversicherung eingebunden werden. Für höhere Summen und besondere Anforderungen ist ein eigenständiger Vertrag vorgesehen. Die folgende Tabelle zeigt die beschriebenen Grenzen und Zeiträume; sie sind Leistungsdaten, keine Versicherungsbeiträge.

Für die Auswahl sollte die Ertragsrechnung des Betriebs vorliegen. Ein wenig inventarintensives Unternehmen mit vielen Beschäftigten kann einen hohen Ausfallbedarf besitzen. Der Wert der Schreibtische oder Maschinen allein ist deshalb kein ausreichender Maßstab.

Generali-Verträge aus früheren Jahren richtig vergleichen

Bei einer bestehenden Police ist die tatsächlich vereinbarte Bedingungsfassung maßgeblich. Eine aktuelle Produktbeschreibung zeigt nicht automatisch den Leistungsumfang eines älteren Vertrags. Legen Sie für den Vergleich auch Nachträge und frühere Versicherungsunterlagen vor.

Generali: Grobe Fahrlässigkeit bleibt an Leistungsgrenzen gebunden

Generali beschreibt den Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bis zur jeweiligen Versicherungssumme, maximal 2,5 Millionen Euro. Die Angabe erweitert weder die vereinbarte Summe noch automatisch den Kreis der versicherten Gefahren.

Infektionsschutz bei Generali: Kürzere Haftzeiten als nach einem Brand

Generali weist für Infektionsschutz in der Zusatzdeckung einen Monat und im eigenständigen Vertrag ein, zwei oder drei Monate aus. Die längeren Zeiträume anderer Sachgefahren dürfen darauf nicht übertragen werden. Auch die genaue versicherte Ursache muss aus der Police hervorgehen.

Eine behördliche Schließung, allgemeiner Nachfragerückgang und die Krankheit einer einzelnen Person sind unterschiedliche Situationen. Beschreiben Sie den gewünschten Auslöser in der Anfrage. Aus einer ausgewiesenen Infektionsschutz-Haftzeit lässt sich keine pauschale Pandemie- oder Krankheitsdeckung ableiten.

Generali-Unterversicherungsverzicht besitzt eine konkrete Grenze

Generali beschreibt den Unterversicherungsverzicht bei Schäden bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme, höchstens einer Million Euro. Diese Klausel ist kein Grund, die Summe zu niedrig anzusetzen. Für größere Schäden bleibt die korrekte Bedarfsermittlung besonders wichtig.

Eigenes Rechenbeispiel zur Schwelle: Bei 500.000 Euro Versicherungssumme entsprechen 20 Prozent einem Betrag von 100.000 Euro. Der Verzicht macht daraus keine zusätzliche Versicherungssumme. Lassen Sie deshalb die jährlichen Kosten und den möglichen entgangenen Gewinn nachvollziehbar ermitteln.

Ersatzmaschinen im Generali-Ausfallkonzept: Aufträge und Kunden erhalten

Generali nennt wirtschaftlich begründete Maßnahmen zur Schadenminderung und Betriebserhaltung als wichtigen Teil des Ertragsausfallschutzes. Ersatzmaschinen oder ein vorläufiger Betrieb können helfen, bestehende Aufträge zu erfüllen und Kundenbeziehungen zu erhalten.

Stellen Sie für einen konkreten Stillstand gegenüber, was eine vollständige Unterbrechung kosten würde und welche Verluste bei einer Ersatzlösung verbleiben. Dokumentieren Sie zusätzliche Ausgaben und die damit erhaltenen Einnahmen. Maßnahmen sollten im Schadenfall mit der Schadenbearbeitung abgestimmt werden.

Generali-Haftzeit an Beschaffung und Wiederanlauf ausrichten

Für den Generali-Ausfallvergleich sollte die Zeit bis zum normalen Geschäftsbetrieb realistisch geplant werden. Dazu gehören je nach Betrieb Ersatzbeschaffung, Umbau, Genehmigungen und die Rückkehr der Kunden. Das Ende der Reparatur muss nicht das Ende des wirtschaftlichen Verlusts sein.

Eigenes Planungsbeispiel: Eine Spezialmaschine benötigt neun Monate Lieferzeit. Installation und erneute Produktionsfreigabe dauern weitere zwei Monate. Ein zwölfmonatiger Zeitraum lässt dann nur wenig Spielraum. Das Beispiel ist frei gewählt und zeigt, warum eine längere Haftzeit geprüft werden kann.

Generali Cyber-Service und Cyber-Ertragsausfall sind nicht gleichbedeutend

Generali beschreibt in der Unternehmenssicherungspolice Cyber-Serviceleistungen wie Prävention, IT-Forensik und Datenrettung. Daraus folgt keine pauschale Zusage für sämtliche Einnahmeausfälle nach einem Cybervorfall. Generali GC&C führt daneben eigenständige Cyberlösungen mit individuell gestalteter Absicherung.

Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Angebot neben technischer Hilfe auch den benötigten Betriebsunterbrechungsschutz enthält. Bei digital gesteuerten Abläufen sollten eigene Systeme und externe Dienste getrennt erfasst werden. Eine Hotline und eine Ertragsausfallleistung beantworten unterschiedliche Teile desselben Vorfalls.

Persönlicher Ausfall: Generali-Krankentagegeld statt betrieblichem Sachschutz

Für gesetzlich Krankenversicherte beschreibt Generali den Tarif EKTZ als Ergänzung bei persönlichem Einkommensausfall. Die aktuellen Tarifbedingungen von Februar 2026 sehen Leistungen ab dem 43. Tag völliger Arbeitsunfähigkeit vor. Das ist ein anderer Schutz als die Ertragsausfallversicherung nach einem Sachschaden im Betrieb.

Betriebliche Fixkosten, private Lebenshaltung und vorhandenes Krankengeld sollten getrennt berechnet werden. Ein Krankentagegeld ersetzt keine allgemeine Betriebskostenversicherung. Das folgende Beitragsbeispiel bezieht sich deshalb ausschließlich auf den persönlichen EKTZ-Schutz.

Generali-Ausfallangebote mit passender Ursache vergleichen

Für einen Ausfallvergleich mit Generali sollten Betriebsart, Ertragsbedarf, Standort und gewünschte Haftzeit vorliegen. Ergänzen Sie besondere Gefahren und persönliche Ausfallrisiken getrennt. Bei einer bestehenden Police helfen Versicherungsschein und vereinbarte Bedingungen.

Über das Formular können Sie eine passende Absicherung oder Ergänzung anfragen. Für die betriebliche Ertragsausfallversicherung ist ein konkretes Angebot erforderlich. Der EKTZ-Beitrag auf dieser Seite darf nicht als Preis für den Betriebsstillstand oder eine Praxisausfallversicherung verwendet werden.

Generali EKTZ: Beitragsbeispiel für persönlichen Einkommensausfall

Offizielles Generali-Beispiel, am 15.09.2026 geprüft. Persönliches Krankentagegeld, keine betriebliche Ertragsausfallversicherung. Die Produktseite richtet sich an GKV-Mitglieder mit Krankengeldanspruch. Für 50 € Tagegeld gilt die Einkommensbegrenzung zusammen mit anderen Kranken(tage)geldern; individuelle Annahme und mögliche Zuschläge bleiben zu prüfen. Beruf im veröffentlichten Beitragsbeispiel nicht angegeben; gefahrerhöhende Tätigkeiten können nach den Bedingungen Zuschläge erfordern.

Beispielperson und TarifLeistung und KarenzzeitMonatlicher Beitrag
30 Jahre, Mann oder Frau, gesetzlich krankenversichert; Tarif EKTZ50 € je Kalendertag ab dem 43. Tag völliger Arbeitsunfähigkeit37,00 €; keine Versicherungssteuer

Generali-Ausfallschutz: Häufige Fragen zu Ursachen und Zeiträumen

Wann ist ein eigener Generali-Ertragsausfallvertrag sinnvoll?

Ein eigenständiger Generali-Ertragsausfallvertrag kommt für höhere Summen und besondere Gestaltungswünsche infrage. Prüfen Sie ihn insbesondere bei hohem Ertragsbedarf oder einer längeren Wiederanlaufzeit. Die Entscheidung sollte auf Ihrer Kosten- und Gewinnrechnung beruhen.

Gilt eine Generali-Haftzeit von 24 Monaten auch für Infektionsschutz?

Generali weist für Infektionsschutz eigene kürzere Zeiträume aus. Die Haftzeit anderer Sachgefahren darf deshalb nicht auf eine Schließung wegen Infektionsschutz übertragen werden. Lassen Sie den gewünschten Auslöser und seine Leistungsdauer ausdrücklich im Angebot benennen.

Was bedeutet Unterversicherungsverzicht bei Generali-Ertragsausfall?

Der Generali-Unterversicherungsverzicht gilt innerhalb der beschriebenen Schadengrenzen. Er ersetzt keine ausreichende Versicherungssumme. Gerade bei einem größeren Betrieb sollten fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn sorgfältig ermittelt werden.

Kann ich bei Generali-Ertragsausfall eine Ersatzmaschine einplanen?

Generali berücksichtigt im Ertragsausfallkonzept wirtschaftlich begründete Maßnahmen zur Betriebserhaltung. Eine Ersatzmaschine kann den Verlust verringern und zusätzliche Kosten verursachen. Stimmen Sie die konkrete Maßnahme und ihre Erstattung im Schadenfall ab.

Ist der Generali-Cyber-Service bereits vollständiger Ausfallschutz?

Die beschriebenen Generali-Cyber-Serviceleistungen sind kein pauschaler Nachweis einer vollständigen Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung. Prüfen Sie, ob das Angebot neben IT-Hilfe auch die gewünschten wirtschaftlichen Verluste erfasst. Eigene Systeme und externe Dienstleister sollten dabei gesondert betrachtet werden.

Warum sollte bei Generali die Haftzeit länger als die Reparatur dauern können?

Beim Generali-Ertragsausfall kann auch der wirtschaftliche Wiederanlauf relevant sein. Nach einer Reparatur müssen möglicherweise Aufträge, Kundenkontakte und Produktionsabläufe wieder aufgebaut werden. Planen Sie daher bis zur realistischen Rückkehr in den normalen Betrieb.

Was kostet das gezeigte Generali-Krankentagegeld EKTZ?

Generali nennt für eine 30-jährige Person im Tarif EKTZ 37 Euro monatlich bei 50 Euro Krankentagegeld ab dem 43. Tag völliger Arbeitsunfähigkeit. Das Beispiel betrifft gesetzlich Krankenversicherte und persönlichen Einkommensschutz; darauf fällt keine Versicherungssteuer an. Es ist kein Beitrag für eine betriebliche Ertragsausfall- oder Praxisausfallversicherung.

Zahlt Generali-EKTZ schon bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit?

Der beschriebene Generali-Tarif EKTZ setzt nach den Tarifbedingungen völlige Arbeitsunfähigkeit voraus. Er ist deshalb nicht ungeprüft als Absicherung jeder eingeschränkten Arbeitsleistung zu verstehen. Geben Sie bei der Anfrage an, welcher persönliche und betriebliche Ausfall geschützt werden soll.

Wird meine alte Generali-Police durch neue Produktangaben automatisch besser?

Für einen bestehenden Generali-Ausfallvertrag sind die vereinbarten Bedingungen und Nachträge maßgeblich. Eine mögliche Update-Klausel besitzt eigene Voraussetzungen. Vergleichen Sie daher die tatsächliche Police mit dem gewünschten neuen Leistungsumfang.

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