DBV-Dienstunfähigkeit: Monatliche Rente für die persönliche Versorgung
Die DBV-Dienstunfähigkeitsversicherung soll die persönliche Versorgungslücke bei vereinbarter Dienstunfähigkeit schließen. DBV nennt dafür eine echte Dienstunfähigkeitsklausel und die Möglichkeit, Teildienstunfähigkeit einzubeziehen. Der jeweilige Tarif und der beamtenrechtliche Status müssen dazu passen.
Eine Rentenleistung ist keine automatische Erstattung sämtlicher tatsächlich anfallender Ausgaben eines eigenen Betriebs. Trennen Sie deshalb Ihren privaten Lebensunterhalt von Miete, Personal und Geräteverträgen einer zusätzlichen selbstständigen Tätigkeit.
DBV und vorübergehende Krankheit: Nicht jeder Ausfall ist Dienstunfähigkeit
Bei der DBV-Dienstunfähigkeitsversicherung kommt es auf den vereinbarten Leistungsfall an. Einige Wochen Krankheit bedeuten nicht automatisch, dass eine DU-Rente gezahlt wird. Die Arbeitsunfähigkeit, die Entscheidung des Dienstherrn und die vertragliche Dienstunfähigkeitsregelung sind auseinanderzuhalten.
Für die Planung sollten Sie feststellen, welche Zahlungen während einer vorübergehenden Erkrankung weiterlaufen und wann sich Ihre Versorgung tatsächlich verändert. Bei einem parallel betriebenen Unternehmen kann gleichzeitig ein eigener finanzieller Ausfall entstehen, selbst wenn die persönlichen Bezüge zunächst unverändert bleiben.
Wechsel aus dem öffentlichen Dienst: DBV-Vertrag und neue Selbstständigkeit zusammen prüfen
Beim Wechsel in die Selbstständigkeit sollten DBV-Kunden ihre bisherige Arbeitskraftabsicherung auf den neuen beruflichen Status prüfen lassen. Dienstunfähigkeitsregelungen für Beamte beantworten nicht automatisch alle Fragen eines freiberuflich Tätigen.
Stellen Sie den neuen Beruf, den Übergangstermin und die vorhandenen Vertragsbedingungen zusammen. Vermeiden Sie eine vorschnelle Kündigung, bevor geklärt ist, welcher Schutz fortbesteht oder angepasst werden kann. Neben der persönlichen Absicherung entsteht häufig erstmals ein Bedarf für betriebliche Fixkosten.
Praxisausfall neben DBV: AXA bietet einen eigenständigen betrieblichen Schutz
Im AXA-Konzern beschreibt AXA eine separate Praxisausfallversicherung für verschiedene selbstständige Berufe, darunter Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten. Sie kann vereinbarte fortlaufende Kosten oder alternativ Vertreterkosten bei beschriebenen Ausfallgründen berücksichtigen. Diese Lösung ist kein automatisch enthaltener Bestandteil einer DBV-DU-Police.
Für ein solches Angebot sind Krankheit, Unfall, Quarantäne und gegebenenfalls Sachrisiken konkret zu vereinbaren. Ob der eigene Beruf und die gewählte Tätigkeit angenommen werden, muss anhand der Anfrage geklärt werden. Der Begriff Praxis beschränkt die Prüfung nicht ausschließlich auf Arztpraxen.
Betriebskosten zusätzlich zur DBV-Vorsorge: Ein getrenntes Budget schafft Klarheit
Wer bei DBV persönlich vorgesorgt hat, sollte für eine selbstständige Tätigkeit eine eigene Kostenübersicht erstellen. Entscheidend sind Verpflichtungen, die trotz Ausfall weiterlaufen, und die Frage, ob ein Vertreter Einnahmen aufrechterhalten könnte.
Eigene Bedarfsrechnung, kein Versicherungspreis: Eine kleine Kanzlei hat 3.000 Euro monatliche Raum- und Gerätekosten sowie 5.000 Euro fortlaufende Personalkosten. Daraus ergeben sich 8.000 Euro betrieblicher Monatsbedarf. Ein zusätzlich benötigtes privates Budget wird getrennt ermittelt, damit es weder vergessen noch doppelt eingeplant wird.
Karenzzeit und Vertreterkosten: Ausfallschutz neben DBV passend gestalten
Beim Vergleich einer betrieblichen Ausfallversicherung neben DBV sollten Leistungsbeginn, Zahlungsdauer und Vertretermodell zusammenpassen. AXA beschreibt für die Praxisausfallversicherung entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten. Eine lange Karenz kann nur dann sinnvoll überbrückt werden, wenn die Mittel tatsächlich verfügbar sind.
Nennen Sie im Formular die berufliche Situation, laufende Kosten, verfügbare Reserve und vorhandene DBV-Absicherung. Beschreiben Sie auch, ob eine Vertretung fachlich und organisatorisch möglich wäre. Damit können passende Angebote für den betrieblichen Bedarf geprüft werden.
DBV-Kunden: Drei Fragen bestimmen die zusätzliche Ausfallabsicherung
Was fehlt privat?
Welche persönliche Versorgungslücke soll eine DU- oder BU-Rente schließen?
Was läuft betrieblich weiter?
Welche Mieten, Gehälter und Geräteverpflichtungen bleiben trotz Ausfall?
Wer kann weiterarbeiten?
Kann eine geeignete Vertretung den Betrieb aufrechterhalten?
DBV und Ausfallabsicherung: Antworten für Dienst und Selbstständigkeit
Ist die DBV-Dienstunfähigkeitsversicherung eine Betriebsausfallversicherung?
Die DBV-Dienstunfähigkeitsversicherung beschreibt eine persönliche monatliche Rente bei vereinbartem Leistungsfall. Sie ist keine automatische Erstattung fortlaufender Betriebskosten. Wer selbstständig tätig ist, sollte diesen zusätzlichen Bedarf gesondert absichern.
Zahlt DBV-Dienstunfähigkeit schon bei wenigen Wochen Krankheit?
Eine kurze Erkrankung löst nicht automatisch die DBV-Dienstunfähigkeitsrente aus. Maßgeblich sind die vertraglichen Voraussetzungen und der entsprechende Dienstunfähigkeitsfall. Prüfen Sie für vorübergehende Ausfälle zusätzlich Ihre laufenden Bezüge und betrieblichen Verpflichtungen.
Kann die DBV auch Teildienstunfähigkeit berücksichtigen?
DBV beschreibt die Möglichkeit einer Absicherung bei Teildienstunfähigkeit. Der Einschluss hängt vom gewählten Tarif ab und betrifft die persönliche Versorgung. Daraus entsteht keine gleichartige anteilige Betriebskostenversicherung für eine zusätzliche Selbstständigkeit.
Was muss ich beim Wechsel in die Selbstständigkeit mit meinem DBV-Vertrag tun?
Lassen Sie vor Änderungen prüfen, wie Ihr DBV-Vertrag den neuen beruflichen Status behandelt und welcher Arbeitskraftschutz fortbesteht. Ergänzend sollten Sie betriebliche Fixkosten ermitteln. Persönliche Vorsorge und Praxisausfall sind dabei getrennte Prüfungen.
Gibt es Praxisausfallschutz im Konzern der DBV?
AXA beschreibt eine eigenständige Praxisausfallversicherung für verschiedene selbstständige Berufe. DBV-Kunden können sie als zusätzliche Lösung prüfen lassen. Ein vorhandener DBV-Vertrag bedeutet jedoch nicht, dass dieser betriebliche Schutz schon eingeschlossen ist.
Können DBV-Kunden auch als Steuerberater oder Architekt Praxisausfall anfragen?
Für DBV-Kunden mit neuer Selbstständigkeit ist relevant, dass AXA bei der Praxisausfallversicherung auch Steuerberater und Architekten nennt. Tätigkeit, Annahme und gewünschter Umfang müssen im konkreten Angebot bestätigt werden. Der Produktname bedeutet nicht ausschließlich Arztpraxis.
Welche Angaben helfen beim Betriebsausfall-Angebot neben DBV?
Zusätzlich zu vorhandenen DBV-Verträgen nennen Sie beim Ausfallvergleich den selbstständigen Beruf, laufende Betriebskosten, Reserve und Vertreterbedarf. Gewünschter Leistungsbeginn und Leistungsdauer sollten ebenso feststehen. So lässt sich der betriebliche Bedarf nachvollziehbar vom privaten Lebensunterhalt trennen.