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DFV Deutsche Familienversicherung Ausfallversicherung

DFV-KrankenGeld ersetzt Einkommen – Betriebskosten brauchen einen anderen Schutz

Die DFV bietet mit DFV-KrankenGeld eine Verdienstausfallversicherung für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer nach einer DFV-Praxis- oder Betriebsausfallversicherung sucht, benötigt eine andere Prüfung: Persönlicher Einkommensverlust, laufende Betriebskosten und ein Stillstand nach Sachschaden sind unterschiedliche Risiken.

DFV-KrankenGeld beginnt regulär ab dem 43. Tag

DFV-KrankenGeld ergänzt das gesetzliche Krankengeld bei versicherter Arbeitsunfähigkeit. Der reguläre Leistungsbeginn liegt nach 42 Kalendertagen Karenzzeit. Das Angebot richtet sich an Arbeitnehmer; es ist kein Tarif zur Erstattung der Fixkosten einer selbstständig geführten Praxis.

Wartezeit bei DFV-KrankenGeld: Vertragsbeginn ist nicht Leistungsbeginn

Die DFV-Bedingungen sehen drei Monate allgemeine Wartezeit vor, für Psychotherapie acht Monate; bei Unfall entfallen diese Wartezeiten. Davon zu unterscheiden ist die Karenzzeit innerhalb eines Krankheitsfalls.

Für Ihre Planung bedeutet das: Halten Sie das Datum des Versicherungsbeginns und den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit auseinander. Eine Werbeaussage zum 43. Tag beschreibt nicht automatisch sämtliche Voraussetzungen eines neu abgeschlossenen Vertrags.

DFV-Verdienstausfall ist keine dauerhafte Berufsunfähigkeitsrente

DFV-KrankenGeld enthält begrenzte Übergangsleistungen, etwa bei stufenweiser Wiedereingliederung oder bis zum Beginn bestimmter Rentenzahlungen. Daraus wird keine unbefristete Einkommensgarantie. Auch die Weiterzahlung bei Arbeitslosigkeit setzt einen bereits laufenden versicherten Krankheitsfall voraus.

Wenn Sie langfristige Einkommenssicherheit suchen, trennen Sie zwei Fragen: Welche Lücke entsteht während vorübergehender Krankheit? Und wie finanzieren Sie den Lebensunterhalt, wenn die bisherige Tätigkeit auf Dauer nicht mehr möglich ist?

Selbstständig statt angestellt: Den Ausfallschutz neu berechnen

Für DFV-Kunden beim Wechsel in die Selbstständigkeit reicht die bisherige Gehaltsabrechnung als Grundlage nicht aus. Rechnen Sie den privaten Lebensunterhalt und die weiterlaufenden Betriebsausgaben getrennt. Prüfen Sie auch, ob eine Vertretung den Betrieb fortführen könnte.

Eigenes Rechenbeispiel, kein Versicherungsbeitrag: 2.800 Euro privater Monatsbedarf plus 6.200 Euro monatliche Betriebskosten ergeben für zwei Monate 18.000 Euro Finanzbedarf. Ob und wie diese Beträge versicherbar sind, hängt von den jeweiligen Produkten und Ihrem Betrieb ab.

DFV-Suche nach Betriebsausfall: Welche Ursache soll abgesichert werden?

Ein Betrieb kann stillstehen, obwohl sein Inhaber gesund ist. Eigenes Beispiel: Nach einem Brand sind die Arbeitsräume unbenutzbar. Ein anderes Szenario ist ein schwer erkrankter Inhaber bei vollständig intakter Einrichtung. Beschreiben Sie beide Risiken getrennt, wenn beide für Ihren Betrieb relevant sind.

Im öffentlichen DFV-Angebot ist keine eigenständige Praxis- oder Betriebsunterbrechungsversicherung ausgewiesen. Ein passendes Angebot sollte deshalb ausdrücklich festhalten, ob Krankheit einer Schlüsselperson, ein Sachschaden oder ein Cyberereignis den Schutz auslöst.

Angebot für Betriebsausfall: Fixkosten und Überbrückungszeit festlegen

Für den Ausfallschutz neben bestehenden DFV-Verträgen helfen Mietkosten, Personalkosten, laufende Finanzierungen und vorhandene Rücklagen. Überlegen Sie außerdem, wie lange die Beschaffung wichtiger Geräte oder die Suche nach Ersatzräumen dauern könnte.

Bitten Sie um eine nachvollziehbare Aufteilung der Leistungen und Beiträge. Ein Arbeitnehmer-Krankengeldpreis wäre kein Preisbeispiel für die Absicherung Ihres Betriebs. Die Anfrage sollte Ihre tatsächliche Tätigkeit und den gewünschten Beginn der Leistung nennen.

Eigene Bedarfsrechnung für zwei Monate Ausfall – kein Tarifbeispiel

BedarfPro MonatFür zwei Monate
Privater Lebensunterhalt2.800 Euro5.600 Euro
Weiterlaufende Betriebskosten6.200 Euro12.400 Euro
Gesamter Finanzbedarf vor anderen Leistungen9.000 Euro18.000 Euro

Fragen zu DFV-Verdienstausfall und gewerblichem Ausfallschutz

Ist DFV-KrankenGeld für selbstständige Praxisinhaber vorgesehen?

DFV-KrankenGeld richtet sich an gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer. Für eine selbstständige Praxis sind persönlicher Verdienstausfall und laufende Praxiskosten gesondert zu prüfen.

Zahlt die DFV bei Krankheit sofort?

DFV-KrankenGeld hat regulär 42 Tage Karenzzeit. Zusätzlich müssen die Wartezeit und die übrigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sein.

Ersetzt DFV-KrankenGeld meine Praxis- oder Büromiete?

DFV-KrankenGeld ist als Ergänzung zum Einkommen des Arbeitnehmers ausgestaltet. Eine vereinbarte Erstattung betrieblicher Fixkosten lässt sich daraus nicht ableiten.

Ist DFV-KrankenGeld eine Arbeitslosenversicherung?

Nein. Die DFV-Regel betrifft die begrenzte Weiterzahlung bei Arbeitslosigkeit während eines bereits bestehenden versicherten Krankheitsfalls. Sie ersetzt keinen allgemeinen Schutz gegen Arbeitsplatzverlust.

Kann ich ein DFV-Angebot für einen Brandstillstand bekommen?

Ein eigenständiger DFV-Betriebsunterbrechungstarif ist im öffentlichen Angebot nicht ausgewiesen. Beschreiben Sie in der Anfrage den Betrieb und den benötigten Sachschaden-Ausfallschutz, damit ein geeignetes Produkt geprüft werden kann.

Was zeigt die Rechnung auf der DFV-Ausfallseite?

Die Rechnung zur DFV-Produktsuche zeigt einen selbst gewählten Finanzbedarf von 18.000 Euro für zwei Monate. Das ist weder ein Versicherungsbeitrag noch eine Leistungszusage der DFV.

Welche Angaben brauche ich für einen Ausfallvergleich neben bestehenden DFV-Verträgen?

Nennen Sie für den ergänzenden Ausfallschutz die Tätigkeit, monatliche Fixkosten, gewünschte Überbrückungsdauer und vorhandene Vertretungsmöglichkeiten. Ihre DFV-Unterlagen helfen, bereits bestehenden persönlichen Schutz abzugrenzen.

Ihre Tätigkeit verdient einen passenden Schutz.

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