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Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine

Ehrenamt braucht Engagement. Und einen klaren Haftungsschutz.

Eine Vereins-Vermögensschadenhaftpflicht kann finanzielle Schäden aus versicherten Fehlern bei der Vereinsarbeit absichern. Dabei sind Ansprüche Dritter, finanzielle Eigenschäden des Vereins und die persönliche Organhaftung des Vorstands getrennt zu prüfen.

Vier Ehrenamtliche besprechen Unterlagen und Ausgaben bei einer Planungsrunde im Vereinsheim.
Auch ehrenamtliche Entscheidungen berühren fremdes Vermögen. Vereins-VSH und die persönliche Organhaftung des Vorstands betreffen unterschiedliche Verantwortungsbereiche.

Welche Vereinsdeckung erfüllt welche Aufgabe?

DeckungBeispielhafte Aufgabe
VereinshaftpflichtHaftungsansprüche wegen eines Personen- oder Sachschadens bei der Vereinsarbeit
VermögensschadenhaftpflichtVersicherte finanzielle Folgen von Fehlern, etwa bei Fördermitteln oder Beiträgen
D&O für VorständePersönliche Haftungsansprüche aus der Organverantwortung
VertrauensschadenschutzVorsätzliche Unterschlagung von Vereinsmitteln nach Vertragsumfang

Satzung und tatsächliche Vereinsarbeit zusammen betrachten

Für die Vereins-VSH sind Mitgliederzahl, Aufgaben, wirtschaftliche Aktivitäten und mögliche hauptamtliche Beschäftigte relevant. Ein Sportverein mit eigenen Veranstaltungen hat andere Risiken als ein kleiner Förderverein.

Prüfen Sie vorhandene Rahmenverträge eines Verbands. Eine dort enthaltene Grunddeckung sollte anhand der versicherten Personen, Tätigkeiten, Summen und Ausschlüsse bewertet werden, bevor ein weiterer Vertrag hinzukommt.

Vereinslösungen und Organhaftung

Ihre Tätigkeit verdient einen passenden Schutz.

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