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ARAG Vermögensschadenhaftpflicht

ARAG VSH: Der richtige Schutz für Kundenprojekte und Vereinsarbeit

ARAG bietet berufliche Vermögensschadenhaftpflicht im Paket Recht&Gewerbe für IT-Dienstleister, Berater und Marketingdienstleister. Für Sportvereine gibt es einen eigenen Vermögensschadenschutz. Die Verträge unterscheiden sich bei versicherten Aufgaben, Summen und eigenen Verlusten – deshalb sollte das Angebot zu Ihrer tatsächlichen Tätigkeit passen.

ARAG Vermögensschadenschutz nach Tätigkeit auswählen

AngebotsbereichEinordnung
Consultant in Recht&GewerbeBeratung und verwandte Dienstleistungen; Sonderaufgaben und Organfunktionen gesondert prüfen.
IT-Dienstleister in Recht&GewerbeTechnische Kundenleistungen, vertragliche Zusagen und optionale eigene Projektverluste.
Marketing in Recht&GewerbeKampagnen und kreative Dienstleistungen mit besonderen Regeln für Rechteverletzungen.
Vermögensschadenhaftpflicht für SportvereineSatzungsgemäße Vereinsarbeit; eigenes Vermögen und Ansprüche Dritter.

ARAG Recht&Gewerbe: Welche VSH passt zu Ihrem Beruf?

Bei ARAG Recht&Gewerbe bestehen eigene VSH-Bedingungen für Consultant, IT-Dienstleister und Marketing. Ein Beratungsunternehmen sollte deshalb nicht nur fragen, ob eine „Vermögensschadenhaftpflicht“ enthalten ist, sondern welcher Tätigkeitsbereich im Angebot vereinbart wird. Bei gemischten Leistungen sind Überschneidungen ausdrücklich zu klären.

Ein praktisches Beispiel: Sie beraten einen Kunden bei der Auswahl einer Software und übernehmen danach Einrichtung und Schulung. Der Vertrag sollte diesen gesamten Auftrag abbilden. Vergleichen Sie außerdem das Gewerbepaket als Ganzes, denn der enthaltene Rechtsschutz und weitere gewählte Bausteine beeinflussen den Gesamtbeitrag.

ARAG Vereins-VSH und D&O ergänzen sich

Die Vereins-VSH schützt bei Fehlern in versicherten Vereinsaufgaben. Die D&O setzt bei der persönlichen Organhaftung von Vorstand und weiteren Funktionsträgern an. Für den Verein sollten beide zusammen mit dem vorhandenen Verbandsschutz geprüft werden.

ARAG Recht&Gewerbe: Grenzen der IT-Vermögensschadenhaftpflicht

LeistungBedingungsrahmen 08.2025
VermögensschädenWahlweise 300.000, 500.000 oder 1 Mio. Euro; maximal zweimal pro Versicherungsjahr.
Verletzung geistiger Eigentumsrechte250.000 Euro je Versicherungsfall, 500.000 Euro jährlich; 1.000 Euro Selbstbeteiligung. Abwehrkosten werden angerechnet.
EigenschadenbausteinNur bei Vereinbarung: 100.000 Euro pro Versicherungsjahr.
Service Level AgreementsDie Leistungsübersicht erfasst auch verschuldensunabhängige Haftung bei Nichteinhaltung vereinbarter Service Level Agreements.

ARAG Consultant: Beratung, Personalvermittlung und externe Beauftragte

Die Consultant-Bedingungen von ARAG erfassen unterschiedliche Beratungsaufgaben, darunter Unternehmens- und Personalberatung, Coaching sowie bestimmte externe Beauftragtenfunktionen. Auch Projektmanagement und die Mitwirkung bei der Umsetzung von Empfehlungen werden behandelt. Das macht die genaue Leistungsbeschreibung besonders wichtig.

Wer etwa Datenschutzberatung und Personalvermittlung kombiniert, sollte beides angeben. Eine Bezeichnung wie „Unternehmensberatung“ lässt sonst offen, welche Pflichten gegenüber welchen Kunden übernommen werden. Sonderaufgaben, Auslandstätigkeiten und verbindliche Zusagen gehören ebenfalls in die Prüfung.

Interimsmanagement und Unternehmenskauf: besondere Grenzen bei ARAG

Die ARAG-Consultant-VSH enthält für Interimsmanagement und für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen besondere Regeln. Für die Angebotsentscheidung reicht deshalb die allgemeine Hauptsumme nicht aus. Prüfen Sie den vollständigen Auftrag, die Dauer und eine mögliche Organfunktion gesondert.

Eine zeitweise operative Projektleitung und die Bestellung zum Geschäftsführer sind nicht dasselbe. Gerade beim Wechsel in eine Organstellung sollte zusätzliche D&O geprüft werden. Auch eine Unternehmensbewertung im Rahmen eines Verkaufs kann ein anderes Schadenpotenzial haben als die laufende betriebswirtschaftliche Beratung.

ARAG-IT-Schutz: Fremdschaden und eigener Aufwand unterscheiden

Kundenverlust

Eine fehlerhafte IT-Leistung kann beim Auftraggeber einen finanziellen Schaden auslösen.

Rechtevorwurf

Bei behaupteter Rechteverletzung gelten besondere Grenzen und Selbstbehalte.

Gescheitertes eigenes Projekt

Bestimmte Eigenschäden erfordern den entsprechenden optionalen Baustein.

IT-Haftpflicht von ARAG: Verfügbarkeit und Kundenverträge mitprüfen

Bei der IT-VSH von ARAG sind vereinbarte Service-Level-Agreements ein wichtiger Punkt. Solche Vereinbarungen können Reaktionszeiten oder die Verfügbarkeit einer Anwendung festlegen. Welche Schadenersatzansprüche der Vertrag daraus erfasst, muss zu Ihren tatsächlichen Leistungszusagen passen.

Ein selbst entwickelter Fall: Nach einer fehlerhaften Änderung kann ein Kunde seine Aufträge vorübergehend nicht verarbeiten. Getrennt zu prüfen sind sein behaupteter finanzieller Schaden, eine vertragliche Vertragsstrafe und Ihre eigenen Nacharbeiten. Diese Positionen sind nicht allein deshalb gleichermaßen versichert, weil sie auf derselben technischen Störung beruhen.

Marketing-VSH: Rechtevorwürfe sind ein eigenes Schadenrisiko

Die Marketing-VSH von ARAG behandelt unter anderem Ansprüche aus Verletzungen geistiger Eigentumsrechte sowie bestimmte Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Dabei gelten besondere Grenzen; Patentrechtsverstöße sind in der betreffenden Klausel ausgeschlossen. Für Agenturen lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf verwendete Bilder, Texte, Marken und Lizenzen.

Bei einem Vorwurf gegen eine Kampagne entstehen möglicherweise schon Kosten, bevor feststeht, ob der Anspruch berechtigt ist. Lassen Sie sich zeigen, ob solche Abwehrkosten innerhalb einer Teilgrenze angerechnet werden. Eine hohe allgemeine Deckungssumme sagt darüber allein nichts aus.

ARAG-Eigenschadendeckung: Was nach einem gescheiterten Projekt bei Ihnen verbleibt

Die optionale Eigenschadendeckung der ARAG-VSH betrifft bestimmte eigene Verluste und ist von der Haftung gegenüber Kunden zu unterscheiden. Dazu zählen nach dem jeweiligen Bedingungsrahmen beispielsweise Projektkosten, Honorarersatz und Aufwendungen nach dem Ausfall einer Schlüsselperson.

Für die Auswahl hilft eine einfache Trennung: Fordert der Kunde Schadenersatz, oder fehlen Ihnen selbst Einnahmen und bereits eingesetzte Projektkosten? Fragen Sie beim Eigenschadenbaustein nach Auslösern und Teilgrenzen. Er ist keine pauschale Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg jedes Projekts.

ARAG Vereins-VSH: Fehler in der Verwaltung des Sportvereins

Die Vermögensschadenhaftpflicht für Sportvereine von ARAG betrifft satzungsgemäße Vereinsaufgaben. Sie kann sowohl Ansprüche Dritter als auch bestimmte unmittelbar beim Verein entstandene Vermögensschäden erfassen. So geht es bei einem Abrechnungsfehler um etwas anderes als beim Unfall eines Sportlers.

Die besonderen Vereinsbedingungen grenzen gewerbliche Tätigkeiten und Berufssport ein. Für einen Verein mit Shop, Gastronomie oder ausgegliedertem Betrieb sollte deshalb geklärt werden, ob diese Bereiche zum gewählten Schutz gehören. Bereits bestehender Versicherungsschutz über einen Sportverband ist ebenfalls einzubeziehen.

ARAG-VSH-Angebot: berufliches Leistungsbild oder Vereinsaufgaben angeben

Für ein berufliches VSH-Angebot von ARAG nennen Sie Leistungen, Umsatz, Beschäftigte und gewünschte Deckung. Bei einem Verein sind Satzungszweck, Aufgaben der Verantwortlichen und vorhandener Verbandsschutz maßgeblich. So lassen sich die passenden Vertragsarten vergleichen.

Die ARAG weist für die Kombination von Vereins-VSH und D&O auf einen Preisvorteil hin. Ein fester Rabattbetrag wird dabei nicht genannt. Für einen belastbaren Vergleich können Sie über das Formular ein unverbindliches Angebot für die benötigten Bausteine anfragen.

ARAG Vereins-VSH: Deckung für satzungsgemäße Aufgaben

MerkmalAngebot und Grenzen
Deckungssumme125.000, 250.000 oder 500.000 Euro; maximal zweimal im Versicherungsjahr.
VereinsvermögenBestimmte eigene Vermögensschäden durch fahrlässige Verstöße versicherter Personen.
SchlüsselverlustErneuerung der Schließanlage bis 20.000 Euro je Versicherungsjahr innerhalb der vereinbarten Summe.
Zusätzliche TätigkeitenBerufssport und gewerbliche Bereiche benötigen eine gesonderte Prüfung.

ARAG Vermögensschadenhaftpflicht: Fragen zu Beruf und Verein

Welche beruflichen VSH-Varianten gibt es bei ARAG?

ARAG Recht&Gewerbe enthält eigene VSH-Regelungen für Consultant, IT-Dienstleister und Marketing. Im Angebot sollte der zu Ihren Leistungen passende Bereich vereinbart werden. Wenn Sie mehrere Tätigkeiten verbinden, ist deren gemeinsamer Einschluss zu klären.

Welche Deckungssummen nennt ARAG für die IT-VSH?

Die ARAG-IT-VSH nennt in den Bedingungen 08/2025 die in der Übersicht dargestellten Summen von 300.000 bis 1 Million Euro bei zweifacher Jahresmaximierung. Für bestimmte Risiken gelten niedrigere Grenzen. Wählen Sie daher nicht allein anhand der Hauptsumme.

Ist eine Tätigkeit als Geschäftsführer in der ARAG-Consultant-VSH automatisch erfasst?

Bei der ARAG-Consultant-VSH muss Interimsmanagement von einer Organstellung unterschieden werden. Wer als Geschäftsführer oder Vorstand bestellt wird, sollte die persönliche Leitungshaftung gesondert prüfen lassen. Die Absicherung von Beratungsleistungen bestätigt keinen umfassenden D&O-Schutz.

Gilt bei ARAG dieselbe Summe für alle IT-Schäden?

Bei der ARAG-IT-VSH können Teilgrenzen und Selbstbeteiligungen den Schutz einzelner Risiken begrenzen. Das betrifft etwa Rechteverletzungen und optionale Eigenschäden. Die Beträge stehen in der Übersicht auf dieser Seite; im Angebot müssen zusätzlich die konkreten Leistungsvoraussetzungen passen.

Bezahlt ARAG auch die Kosten meines eigenen gescheiterten Projekts?

Die ARAG-VSH kann bestimmte eigene Projektverluste über eine gesondert vereinbarte Eigenschadendeckung berücksichtigen. Eine normale Haftpflichtleistung für Kundenansprüche reicht dafür nicht aus. Prüfen Sie insbesondere, welcher Anlass den Projektkosten- oder Honorarersatz auslöst.

Ist der Ausfall einer Schlüsselperson über ARAG wie Krankentagegeld versichert?

Der Keyman-Schutz im optionalen ARAG-VSH-Eigenschadenbaustein ist an seinen Projekt- und Bedingungsrahmen gebunden. Eine allgemeine Zahlung für Ihr persönliches Einkommen bei jeder Arbeitsunfähigkeit folgt daraus nicht. Krankheitsbedingte Betriebskosten und privates Einkommen sollten getrennt abgesichert werden.

Was unterscheidet ARAG Vereins-VSH von einer Vereinshaftpflicht?

Die ARAG Vereins-VSH richtet sich auf Vermögensschäden aus versicherten Vereinsaufgaben. Eine Vereinshaftpflicht betrifft insbesondere Personen- und Sachschäden. Ein Verwaltungsfehler und ein Unfall bei einer Veranstaltung verlangen deshalb unterschiedliche Prüfungen des Versicherungsschutzes.

Sind Schlüsselverluste in der ARAG Vereins-VSH enthalten?

Die besonderen ARAG-Vereinsbedingungen sehen innerhalb der vereinbarten Summe bis zu 20.000 Euro je Versicherungsjahr für die Erneuerung einer Schließanlage nach Schlüsselverlust vor. Der Verlust muss in den versicherten Zusammenhang fallen. Für einen großen Sportpark sollte geprüft werden, ob diese Grenze genügt.

Kann die ARAG Vereins-VSH vorhandenen Verbandsschutz ergänzen?

Die ARAG Vereins-VSH kann als Ergänzung zum bestehenden Sportversicherungsschutz dienen. Soweit bereits Schutz aus dem Vertrag eines Landessportbundes oder einer Sportorganisation besteht, ist dessen Vorrang zu beachten. Legen Sie vorhandene Unterlagen für den Vergleich vor.

Welche Unterlagen helfen bei einem ARAG-VSH-Schaden?

Für die ARAG-VSH sind der konkrete Vorwurf, die zugrunde liegende Aufgabe und der behauptete Verlust wichtig. Bei beruflichen Projekten helfen Auftrag und Leistungsnachweise, bei Vereinsfällen etwa Beschlüsse und Abrechnungen. Die Dokumentation sollte zwischen eigenen Kosten und Forderungen Dritter unterscheiden.

Vom Produktnamen zur richtigen Deckung

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