Bei Helvetia versicherte Kundenverwaltung und eigenes Geschäftsführungsmandat
Die Helvetia-VSH beschreibt finanzielle Haftungsrisiken aus der versicherten Verwaltungstätigkeit. Eine D&O bezieht sich dagegen auf das vereinbarte Organmandat. Entscheidend ist, in welcher Rolle Ihnen ein Fehler vorgeworfen wird und wer den Anspruch erhebt.
Eigenes Beispiel: Eine fehlerhafte Abrechnung belastet einen Kunden zu stark. Daneben wirft die eigene Verwaltungsgesellschaft ihrem Geschäftsführer vor, interne Kontrollen vernachlässigt zu haben. Die beiden Vorwürfe benötigen eine getrennte Prüfung, auch wenn sie auf demselben Arbeitsablauf beruhen.
Helvetia-Beirats-VSH ist keine D&O für jedes Gremium
Helvetia benennt in Business Haus & Property ausdrücklich den WEG-Verwaltungsbeirat. Diese Funktion ist nicht mit einem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft oder der Geschäftsführung eines Unternehmens austauschbar. Für den Schutz zählt das konkret erfasste Mandat.
Wenn Sie neben einer WEG-Funktion ein weiteres Ehrenamt oder eine Geschäftsführung übernehmen, ergänzen Sie diese Angabe in der Anfrage. Legen Sie für jedes Mandat fest, welche Organisation betroffen ist. So wird eine Absicherung nicht versehentlich nur für eine von mehreren Verantwortungen angefragt.
Die private Geschäftsführerhaftpflicht in Helvetia MultiRisk betrifft Privatrisiken
Helvetia Business MultiRisk führt private Haftpflicht für Geschäftsführer als Bestandteil der optionalen Haftpflichtabsicherung auf. Das betrifft die private Lebensführung. Aus der Formulierung Geschäftsführer lässt sich keine D&O für Unternehmensentscheidungen ableiten.
Bei einem Paketangebot sollten die Bereiche daher einzeln lesbar sein. Prüfen Sie, ob neben Betriebshaftpflicht und privater Haftpflicht tatsächlich eine Organhaftpflicht genannt ist. Fehlt diese, bleibt die D&O-Frage offen, auch wenn das Gesamtpaket umfangreich wirkt.
Helvetia-D&O-Suchergebnisse aus anderen Ländern richtig einordnen
Helvetia beschreibt beispielsweise in Italien Produkte mit der Bezeichnung D&O. Diese Angebote bestätigen keine identische Abschlussmöglichkeit oder Bedingungslage für eine deutsche Gesellschaft. Für ein deutsches Mandat ist ein entsprechend ausgestelltes Angebot erforderlich.
Das gilt besonders bei Unternehmen mit Auslandsbezug. Geben Sie Tochtergesellschaften, weitere Organfunktionen und die betreffenden Länder an. Fragen Sie im Angebot nach der Erfassung dieser Mandate und nach den verfügbaren Summen, statt Leistungsangaben verschiedener Länder zusammenzuführen.
Beim Verkauf einer Helvetia-versicherten Verwaltung auch D&O prüfen
Ein Unternehmensverkauf kann die beruflichen Mandate und die persönliche Leitungsfunktion unterschiedlich verändern. Für Helvetia-Kunden sollte deshalb neben der VSH die Behandlung früherer Geschäftsführungsentscheidungen in der bestehenden D&O geklärt werden.
Halten Sie Verkaufszeitpunkt, Ausscheiden und spätere Vertragsänderungen fest. Ein ergänzendes Angebot sollte erläutern, wann Ansprüche noch gemeldet werden können und ob Vorwürfe aus früheren Entscheidungen berücksichtigt sind. Ohne konkrete Bedingungen lässt sich dafür keine pauschale Frist zusagen.
Ein D&O-Angebot für Helvetia-Kunden nachvollziehbar vergleichen
Für eine zusätzliche Managerhaftpflicht sollten Gesellschaft, Branche, Umsatz und sämtliche Mandate vorliegen. Bei einer Verwaltungsgesellschaft ist die Zahl der Kundenobjekte nur ein Teil des Bildes: Beteiligungen, interne Zuständigkeiten und weitere Rechtsträger können ebenfalls wichtig sein.
Lassen Sie im Angebot Versicherer, Organfunktionen und den Schutz bei Ansprüchen der eigenen Gesellschaft benennen. Vergleichen Sie außerdem die verfügbare Summe mit der Zahl der mitversicherten Personen. Ein konkreter deutscher Helvetia-D&O-Pauschalpreis ist öffentlich nicht belegt.
Helvetia-Kunden mit mehreren Rollen: Den Anspruch zuordnen
Beruflicher Verwalter
Ein Kunde wirft einen Fehler im übernommenen Verwaltungsauftrag vor.
Geschäftsführer
Die eigene Gesellschaft verlangt Ersatz wegen einer Leitungsentscheidung.
WEG-Verwaltungsbeirat
Die Gemeinschaft beanstandet eine Aufgabe des konkret versicherten Beiratsgremiums.
Fragen zu Helvetia und ergänzender Organhaftpflicht
Ist Helvetia Haus & Property zugleich eine GmbH-D&O?
Helvetia Haus & Property beschreibt unter anderem VSH für Immobilienverwaltung und WEG-Beiräte. Eine vollständige GmbH-D&O ergibt sich daraus nicht automatisch. Das Geschäftsführungsmandat benötigt eine ausdrückliche Deckungsprüfung.
Was bedeutet private Haftpflicht für Geschäftsführer bei Helvetia MultiRisk?
Die private Haftpflicht in Helvetia MultiRisk betrifft Privatrisiken des Geschäftsführers. Sie ist nicht mit einer D&O für dessen Unternehmensentscheidungen gleichzusetzen.
Kann ein deutscher Betrieb den italienischen Helvetia-D&O-Tarif übernehmen?
Ein italienischer Helvetia-D&O-Auftritt bestätigt keinen identischen deutschen Versicherungsschutz. Für eine deutsche Gesellschaft sind Annahme, Versicherer und passende Bedingungen gesondert zu klären.
Warum reicht ein Helvetia-WEG-Beiratsvertrag nicht für einen Aufsichtsrat?
Die Helvetia-Beirats-VSH ist auf das beschriebene WEG-Mandat bezogen. Eine Aufsichtsratsfunktion bei einem Unternehmen betrifft eine andere Organisation und muss entsprechend abgesichert werden.
Welche D&O-Unterlagen sind beim Verkauf einer Helvetia-versicherten Hausverwaltung wichtig?
Neben der Helvetia-Berufspolice sollten die bisherige D&O, Mandatszeiten und Regelungen für später gemeldete Ansprüche vorliegen. Verkauf und Ausscheiden sind bei der Prüfung getrennt zu berücksichtigen.
Welche Angaben braucht ein D&O-Angebot für eine Helvetia-versicherte Hausverwaltung?
Für die zusätzliche D&O einer bei Helvetia versicherten Hausverwaltung werden Gesellschaft, Geschäftsführungsmandate und bestehende Organhaftpflicht benötigt. Das Angebot sollte den tatsächlichen Versicherer und die erfassten Leitungsaufgaben benennen.