Vom landwirtschaftlichen Betrieb zur eigenen Gesellschaft
Bei LSH-versicherten Betrieben kann eine neue Rechtsform die Verantwortung verändern. Wird beispielsweise eine Betreibergesellschaft für gemeinschaftlich genutzte Anlagen gegründet, sollten ihre Geschäftsführung und mögliche Kontrollorgane eine passende D&O prüfen. Der Versicherungsschutz des ursprünglichen Hofs beantwortet diese zusätzliche Frage nicht.
Erfassen Sie, welche Gesellschaft Eigentümerin der Anlagen ist, wer Verträge schließt und wer die Geschäftsführung übernimmt. Für die Organhaftpflicht kommt es auf diese Funktion an. Ein Beteiligter ohne Leitungsamt hat nicht allein wegen seiner Einlage dieselbe Stellung wie ein bestellter Geschäftsführer.
Wirtschaftliche Fehlentscheidung oder Schaden aus dem laufenden Betrieb?
Eine Betriebshaftpflicht für LSH-Kunden betrifft die vereinbarten betrieblichen Tätigkeiten. D&O richtet sich dagegen auf persönliche Haftungsansprüche wegen versicherter Pflichtverletzungen in der Unternehmensleitung. Ein Maschinenunfall beim Auftraggeber und der Vorwurf einer pflichtwidrigen Finanzierung sind deshalb verschieden zu beurteilen.
Ein eigenes Beispiel: Mehrere Betriebe gründen eine Gesellschaft, deren Geschäftsführer langfristige Verträge abschließt. Später wird ihm vorgeworfen, erkennbare Kostensteigerungen bei der Entscheidung nicht berücksichtigt zu haben. Eine D&O kann den passenden Prüfungsrahmen bieten, wenn persönliche Ansprüche erhoben werden. Sie ersetzt aber keine gewöhnlichen Betriebsverluste und garantiert keinen Erfolg des Vorhabens.
Vorstand und Aufsichtsrat einer Genossenschaft neben LSH-Schutz betrachten
Für eine D&O-Ergänzung zu LSH-Verträgen sollten auch Leitungs- und Kontrollämter in Genossenschaften oder anderen rechtlich selbstständigen Organisationen genannt werden. Die Tätigkeit im Aufsichtsrat unterscheidet sich von der laufenden Geschäftsführung, kann aber eigene persönliche Vorwürfe auslösen.
Ein Mandat kann nebenberuflich ausgeübt werden und dennoch wirtschaftlich bedeutend sein. Lassen Sie daher klären, ob eine vorhandene Unternehmens-D&O die Funktion bereits erfasst. Bei mehreren Ämtern sollten Gesellschaften, Beginn der Mandate und jeweils vorhandene Versicherungssummen vollständig vorliegen.
Nach der LSH-Fusion bleibt der konkrete D&O-Vertrag entscheidend
Die Landesschadenhilfe betreut heute als Assekuradeur Produkte der Ostangler Brandgilde. Diese Unternehmensstruktur macht aus einer übernommenen Sach- oder Haftpflichtpolice keine Managerdeckung. Ebenso wenig dürfen die Bedingungen eines anderen Versicherers allein wegen einer früheren Vermittlungsbeziehung als LSH-D&O bezeichnet werden.
Wenn bereits eine Managerpolice besteht, vergleichen Sie deren Versicherer und versicherte Gesellschaft mit den aktuellen Funktionen. Halten Sie alte und neue Vertragsnummern zusammen, damit Nachträge und Schadenmeldungen richtig zugeordnet werden können.
Vor einer neuen D&O offene Vorwürfe und frühere Mandate klären
Unternehmensleiter mit LSH-Verträgen sollten bekannte Haftungsforderungen, wirtschaftliche Schwierigkeiten und frühere D&O-Verträge vollständig angeben. Die zeitlichen Regeln einer Managerpolice bestimmen mit, ob spätere Ansprüche aus älteren Entscheidungen erfasst werden können.
Bei einem Verkauf, einer Umstrukturierung oder dem Ausscheiden aus einem Amt sollten Sie die weitere Absicherung bereits während der Vorbereitung prüfen. Über das Formular können Sie ein unverbindliches D&O-Angebot mit Rechtsform, Geschäftstätigkeit, wirtschaftlichen Größen und Mandaten anfragen. Ein pauschaler veröffentlichter LSH-D&O-Beitrag lässt sich dafür nicht ansetzen.
Welche Funktionen sollen im D&O-Angebot stehen?
| Funktion | Wichtige Angaben |
|---|---|
| Geschäftsführung einer Betriebsgesellschaft | Rechtsform, Geschäftszweck, finanzielle Lage und weitere Gesellschaften. |
| Vorstand einer Genossenschaft | Aufgabenverteilung, vorhandene Organversicherung und Beginn des Amts. |
| Aufsichts- oder Kontrollfunktion | Rechtliche Stellung, Organisation und Umfang des Mandats. |
| Ausgeschiedenes Organmitglied | Amtszeit, frühere D&O und Vereinbarungen zum Schutz späterer Ansprüche. |
Managerhaftpflicht für LSH-Kunden in Agrar- und Gewerbebetrieben
Ist D&O im LSH-Gewerbepaket automatisch enthalten?
Aus einem LSH-Gewerbepaket lässt sich keine automatische D&O-Deckung ableiten. Ein Managervertrag muss die relevante Gesellschaft und die persönliche Leitungs- oder Kontrollfunktion ausdrücklich erfassen.
Gibt es einen eigenen aktuellen LSH-Managerhaftpflichttarif?
Ein eigenständiger aktueller LSH-D&O-Tarif ist öffentlich nicht beschrieben. Vorhandene Managerverträge sollten anhand des tatsächlichen Versicherers und der vereinbarten Bedingungen geprüft werden.
Braucht eine landwirtschaftliche GmbH neben LSH-Verträgen eine D&O-Prüfung?
Auch bei einer landwirtschaftlichen GmbH können persönliche Haftungsansprüche gegen die Geschäftsführung entstehen. Deshalb sollte neben dem betrieblichen LSH-Schutz geprüft werden, ob eine geeignete Managerhaftpflicht besteht.
Kann ein ehrenamtliches Kontrollamt zusätzlich zu LSH abgesichert werden?
Ein ergänzendes D&O-Angebot kann auf das konkrete Kontrollamt geprüft werden. LSH-Kunden sollten Organisation, rechtliche Funktion und vorhandene Organpolicen nennen; Ehrenamtlichkeit allein belegt weder Versicherungsschutz noch Risikofreiheit.
Ändert die Fusion mit Ostangler meinen persönlichen Managerschutz?
Die LSH-Kundeninformation beschreibt die Fortführung bestehender Vertragsinhalte. Ein Risikoträgerwechsel fügt daher keine zuvor fehlende D&O hinzu. Bei einer bestehenden Managerpolice ist deren konkreter Vertragsumfang zu betrachten.
Was brauchen LSH-Kunden für ein D&O-Angebot bei mehreren Betrieben?
Für die zusätzliche D&O sollten LSH-Kunden eine Übersicht der Gesellschaften, Beteiligungen und persönlichen Mandate vorlegen. Ein gemeinsamer Eigentümer macht die Betriebe nicht automatisch zu einer einzigen versicherten Gesellschaft.