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ÖSA D&O / Managerhaftpflicht

ÖSA D&O: Persönliche Haftung aus Unternehmensentscheidungen absichern

ÖSA bietet D&O im Rahmen ihres Geschäftskundenangebots an. Wer eine Gesellschaft führt oder überwacht, sollte damit die persönliche Haftung aus dieser Funktion prüfen. Berufs-VSH, Amtshaftpflicht und Vermögensschaden-Rechtsschutz erfüllen jeweils andere Aufgaben.

Wofür Geschäftsführer eine ÖSA-D&O prüfen sollten

ÖSA nennt die Directors-and-Officers-Versicherung gesondert neben Betriebs- und Berufshaftpflicht. Bei der D&O geht es um einen persönlichen Haftungsvorwurf gegen Leitung oder Aufsicht einer Organisation. Ein wirtschaftlicher Misserfolg allein bedeutet noch nicht, dass die verantwortliche Person Schadenersatz schuldet.

Ein eigenes Beispiel ist der Vorwurf, eine Geschäftsführung habe eine größere Investition ohne ausreichende Prüfung freigegeben. Die D&O-Anfrage sollte die betroffene Gesellschaft und das Mandat genau erfassen. Im Angebot müssen sowohl die Abwehr unbegründeter Ansprüche als auch der Umgang mit berechtigten Forderungen nachvollziehbar sein.

ÖSA-D&O bei kommunalen Gesellschaften: Das Organamt gesondert erfassen

Für Beschäftigte einer Verwaltung und Mandatsträger einer kommunalen Gesellschaft können unterschiedliche Haftungsverhältnisse bestehen. Eine dienstliche Aufgabe im Rathaus ist nicht dasselbe wie die Geschäftsführung oder Aufsicht in einer rechtlich selbstständigen GmbH.

Wer beispielsweise zugleich ein Aufsichtsratsamt in einer Beteiligungsgesellschaft innehat, sollte diese Gesellschaft und die konkrete Funktion in der D&O-Anfrage nennen. ÖSA bestätigt den D&O-Angebotsbereich, veröffentlicht aber keine allgemeine Zusage, dass sämtliche kommunalen Nebenmandate automatisch mitversichert sind.

Was im ÖSA-D&O-Angebot konkret stehen sollte

Versicherte Mandate

Gesellschaften, Leitungs- und Kontrollfunktionen sowie weitere Beteiligungen.

Verfügbare Leistung

Summe je Versicherungsfall, Jahresgrenze und Behandlung von Verteidigungskosten.

Zeitlicher Schutz

Frühere Tätigkeiten, Nachmeldung und Folgen des Ausscheidens aus dem Amt.

ÖRAG-Vermögensschaden-Rechtsschutz bei ÖSA ist keine vollständige D&O

ÖSA stellt ÖRAG-Rechtsschutzbedingungen bereit, die in Klausel 98 besonderen Vermögensschaden-Rechtsschutz für Aufsichtsräte, Beiräte, Vorstände und Geschäftsführer beschreiben. Dieser Schutz betrifft Kosten der gerichtlichen Interessenwahrnehmung bei finanziellen Haftungsansprüchen.

Die Übernahme einer berechtigten Schadenersatzforderung ist damit nicht beschrieben. Wenn Ihnen ein solcher Rechtsschutz angeboten wird, vergleichen Sie ihn deshalb nicht als gleichwertigen Ersatz für eine D&O. Auch die dort mögliche besondere Rückwärtsvereinbarung ist keine automatisch geltende ÖSA-D&O-Frist.

Frühere Entscheidungen und spätere Forderungen im ÖSA-D&O-Angebot klären

Die öffentliche ÖSA-Firmenübersicht nennt keine feste D&O-Nachmeldefrist und keinen pauschalen Rückwärtsdeckungszeitraum. Diese Vertragsmerkmale sind gerade bei einem Wechsel der Geschäftsführung oder des Versicherers wesentlich.

Lassen Sie erklären, wie bisherige Mandatszeiten, erst später erhobene Ansprüche und das Ausscheiden einer Person behandelt werden. Bekannte Vorwürfe gehören vollständig in die Anfrage. Eine neue Police sollte nicht ungeprüft als Lösung für einen bereits entstandenen Streit verstanden werden.

Welche Gesellschaften und Kosten soll eine ÖSA-Managerhaftpflicht erfassen?

Für den ÖSA-D&O-Vergleich sollten Muttergesellschaft, Tochterunternehmen und zusätzliche Mandate einzeln betrachtet werden. Eine gemeinsam verfügbare Versicherungssumme kann bei mehreren betroffenen Personen schneller benötigt werden, als es der Betrag auf dem Deckblatt vermuten lässt.

Fragen Sie deshalb nach der Jahresleistung, der Anrechnung von Anwaltskosten und möglichen Sondergrenzen. Für Tochtergesellschaften und neue Beteiligungen sollte klar sein, ob und unter welchen Voraussetzungen sie in den Schutz einbezogen werden. Diese Angaben sind in ÖSAs allgemeiner Produktübersicht nicht verbindlich festgelegt.

Einen belastbaren D&O-Vergleich für ÖSA-Interessenten vorbereiten

ÖSA veröffentlicht für die Managerhaftpflicht keinen allgemein verwendbaren Beitrag mit vollständigen Kalkulationsvoraussetzungen. Alte Vereinsangebote oder Prämien einer anderen Haftpflichtsparte lassen sich nicht auf Ihre Geschäftsführung übertragen.

Für einen konkreten Vergleich helfen Rechtsform, Geschäftstätigkeit, Umsatz, aktuelle wirtschaftliche Unterlagen und Beteiligungsstruktur. Über das Angebotsformular können Sie den Bedarf sowie vorhandene D&O-Verträge angeben. Das Ergebnis sollte Beitrag, Steuer, Summe, Selbstbehalte und die tatsächlich angebotenen Mandate zusammen ausweisen.

Fragen zur ÖSA-Managerhaftpflicht und ihren Ergänzungen

Gibt es D&O im Firmenangebot der ÖSA?

Ja. ÖSA führt D&O ausdrücklich neben der beruflichen Vermögensschadenhaftpflicht. Das individuelle Angebot muss festlegen, welche Gesellschaften und Organfunktionen erfasst sind.

Deckt ÖSA-D&O jeden Verlust aus einer schlechten Investition?

Eine ÖSA-D&O ist kein allgemeiner Ausgleich für erfolglose Geschäftsentscheidungen. Es muss um einen vom Vertrag erfassten persönlichen Haftungsanspruch gehen; ein Verlust allein bestätigt keine Pflichtverletzung und keine Versicherungsleistung.

Ist ein Aufsichtsratsamt durch die ÖSA-Amtshaftpflicht abgesichert?

Aus einer ÖSA-Amtshaftpflicht für dienstliche Aufgaben folgt kein automatischer D&O-Schutz für ein Aufsichtsratsmandat. Die betreffende Gesellschaft und die Kontrollfunktion sollten ausdrücklich in der Managerhaftpflicht geprüft werden.

Was unterscheidet ÖRAG-Vermögensschaden-Rechtsschutz von ÖSA-D&O?

Der von ÖSA bereitgestellte ÖRAG-Vermögensschaden-Rechtsschutz beschreibt Kosten der gerichtlichen Verteidigung bei finanziellen Haftungsansprüchen. Eine D&O muss zusätzlich hinsichtlich der Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen geprüft werden.

Sind zwei Jahre Rückwärtsdeckung eine feste Leistung der ÖSA-D&O?

Nein. Die besondere Zwei-Jahres-Regel in den bei ÖSA bereitgestellten ÖRAG-Bedingungen gehört zum Vermögensschaden-Rechtsschutz und setzt eine Vereinbarung voraus. Sie ist keine veröffentlichte pauschale D&O-Regel der ÖSA.

Bleiben ehemalige Geschäftsführer in der ÖSA-D&O geschützt?

Die ÖSA-D&O-Übersicht legt den Schutz ausgeschiedener Geschäftsführer nicht im Detail fest. Lassen Sie für das konkrete Angebot bisherige Mandatszeiten, spätere Anspruchserhebung und Nachmeldefristen erläutern.

Welche Unterlagen braucht ein Vergleich mit ÖSA-D&O?

Für einen ÖSA-D&O-Vergleich sind wirtschaftliche Angaben zur Gesellschaft, Beteiligungen, Organfunktionen und bestehende Verträge relevant. Bekannte Ansprüche oder konkrete Pflichtverletzungsvorwürfe müssen ebenfalls angegeben werden.

Ihre Tätigkeit verdient einen passenden Schutz.

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