BBV bezeichnet noch nicht den Umfang der Berufshaftpflicht
Ein älterer Vertrag kann private, betriebliche oder persönliche Vorsorgerisiken betreffen. Für berufliche Vermögensschäden muss ausdrücklich erkennbar sein, welche Dienstleistung und welche versicherte Person oder Firma erfasst sind. Der Name BBV allein sagt weder etwas über Beratungsfehler noch über notwendige Berufsdeckungen aus.
Bei BBV-Bestandskunden veränderte Aufträge berücksichtigen
Sind heute andere Leistungen hinzugekommen, sollten diese in der VSH-Anfrage beschrieben werden. Das betrifft etwa eine neue Gutachtertätigkeit oder eine Beratung, die früher nur nebenbei angeboten wurde. Vertragszusagen Ihrer Auftraggeber können zusätzliche Anforderungen an die Versicherungssumme enthalten.
Geben Sie BBV als bisherige Bezeichnung an und ergänzen Sie die aktuelle Gesellschaft, soweit bekannt. So kann ein heutiges Angebot mit dem tatsächlichen Bedarf statt mit einem historischen Namen verglichen werden.