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Bruderhilfe Vermögensschadenhaftpflicht

Bruderhilfe-Vermögensschadenhaftpflicht für kirchliche und dienstliche Aufgaben

Bruderhilfe gehört zur Geschichte der Versicherer im Raum der Kirchen. Im VRK-Kontext werden Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht für bestimmte dienstliche und kirchliche Berufe beschrieben; eine selbstständige Beratung ist damit nicht automatisch erfasst.

Bruderhilfe-Suche: Dienstlicher Regress oder eigenes Beratungsmandat?

Ein finanzieller Fehler in einer kirchlichen Verwaltung kann zu einem Regress des Dienstgebers führen. Eine separat angebotene entgeltliche Beratung beruht dagegen auf einem eigenen Auftrag. Für die passende Vermögensschadenhaftpflicht müssen deshalb Beschäftigungsstatus, Dienstaufgabe und selbstständige Nebentätigkeiten erkennbar sein.

Vorhandenen kirchlichen Schutz bei Bruderhilfe-Anfragen einbeziehen

Prüfen Sie zunächst, ob der Träger oder ein Verband bereits eine einschlägige Absicherung organisiert hat. Daraus sollten versicherte Personen, Aufgaben und Grenzen hervorgehen. Eine pauschale Auskunft, der Dienstgeber sei versichert, beantwortet die persönliche Regressfrage noch nicht.

Nennen Sie im Formular Beruf, Träger und gegebenenfalls eigenständige Beratungsleistungen. Unter dem historischen Namen Bruderhilfe lässt sich so ein präziser heutiger Versicherungsbedarf formulieren.

Ihre Tätigkeit verdient einen passenden Schutz.

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