Condor-Haftpflicht nach der Verschmelzung: Ihr bisheriger Umfang bleibt der Ausgangspunkt
Beim Übergang der Condor Allgemeine auf die R+V Allgemeine wurde aus einer bestehenden Betriebshaftpflicht nicht automatisch eine umfassende Berufs-VSH. Der Wechsel des Risikoträgers und eine inhaltliche Vertragsänderung sind verschiedene Vorgänge.
Legen Sie für die Prüfung den Versicherungsschein, die zugehörigen Bedingungen und spätere Nachträge nebeneinander. Entscheidend ist, welche Tätigkeit dort steht und welche Vermögensschäden erfasst sind. Ein aktueller R+V-Produktprospekt ersetzt diese Unterlagen zu Ihrem bisherigen Condor-Vertrag nicht.
Vermögensschäden in alten Condor-Bedingungen: Beratung nicht pauschal einschließen
In der Condor-HaftpflichtPolice, Ausgabe Oktober 2021, stehen Vermögensschadeneinschlüsse neben berufsspezifischen Begrenzungen. Die allgemeinen gewerblichen Regelungen schließen unter anderem bestimmte Beratungs-, Planungs- und Gutachterrisiken aus; für einzelne Berufsgruppen bestehen besondere Erweiterungen.
Für einen Berater genügt daher die Überschrift Vermögensschäden im Bedingungsheft nicht. Eigenes Beispiel: Ein Handelsbetrieb verkauft nun zusätzlich eine unabhängige Einkaufsberatung. Dieser neue Auftrag kann eine andere Berufsdeckung benötigen als die bisherige Warenlieferung.
Condor-Sonderregelungen für Heilnebenberufe und Schornsteinfeger gezielt lesen
Die archivierte Condor-HaftpflichtPolice von Oktober 2021 enthält besondere Bestimmungen für einzelne Berufe. Bei Heilnebenberufen ist eine mit dem versicherten Beruf zusammenhängende beratende oder gutachterliche Tätigkeit beschrieben. Für Schornsteinfeger gibt es eine gesonderte Regelung zu beruflicher Planung, Beratung und Gutachten.
Diese Regelungen sind kein allgemeiner Beratungstarif. Gerade bei Energieausweisen und Energieberatung müssen die speziellen Grenzen und weiteren Klauseln geprüft werden. Wer inzwischen andere Leistungen anbietet, sollte den aktuellen Tätigkeitsumfang ausdrücklich mit dem Versicherungsvertrag abgleichen.
Neue VSH nach einem Condor-Vertrag: R+V-Angebot passend zur Dienstleistung prüfen
R+V bietet heute eine eigenständige Vermögensschadenhaftpflicht für verschiedene Dienstleistungen und berufliche beziehungsweise ehrenamtliche Tätigkeiten an. Ein solches neues Angebot kann bei der Prüfung eines bisherigen Condor-Vertrags relevant sein, gilt aber nicht allein wegen der Verschmelzung automatisch für dessen gesamte Laufzeit.
Beschreiben Sie, welche Entscheidungen Ihre Kunden auf Ihre Arbeit stützen und welche finanziellen Folgen Fehler haben könnten. Benötigt ein Auftraggeber eine bestimmte Summe oder einen Versicherungsnachweis, sollten diese Anforderungen in den Vergleich einfließen.
Condor-VSH prüfen, bevor ein neuer Kundenauftrag beginnt
Für Inhaber eines Condor-Bestandsvertrags ist ein neuer Beratungsauftrag ein guter Zeitpunkt, Tätigkeit, Summe und zeitlichen Schutz zu prüfen. Warten Sie damit möglichst nicht bis nach der ersten fachlichen Empfehlung oder der Abgabe eines Gutachtens.
Im Formular können Sie den bestehenden Condor-Vertrag und die neue Dienstleistung nennen. Für bereits laufende Aufgaben sollten Beginn, bisherige Deckung und bekannte Vorwürfe nachvollziehbar sein. Ein ergänzendes Angebot muss die konkrete Lücke schließen, statt nur einen anderen Versicherernamen zu tragen.
Condor-Verträge und Vermögensschadenhaftpflicht: Häufige Fragen
Wer ist heute für die betroffenen Condor-Haftpflichtverträge Versicherer?
Die Condor Allgemeine wurde 2024 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf die R+V Allgemeine verschmolzen. R+V beschreibt für die betroffenen Bestandsverträge einen Wechsel des Risikoträgers bei unveränderter Vertragsnummer. Ihre Vertragsunterlagen bleiben für den Leistungsumfang maßgeblich.
Ist mein Condor-Vertrag durch den Übergang automatisch eine neue R+V-VSH?
Der Übergang eines Condor-Vertrags zur R+V Allgemeine ist keine automatische Umstellung auf deren aktuellen VSH-Tarif. Für eine neue oder erweiterte Berufsdeckung muss nachvollziehbar vereinbart sein, welche Tätigkeit ab welchem Zeitpunkt geschützt ist.
Reicht der Vermögensschadenbaustein meiner Condor-Betriebshaftpflicht für Beratung?
In Condor-Bedingungen können Vermögensschadeneinschlüsse erhebliche Tätigkeitsgrenzen haben. Prüfen Sie deshalb die genaue Beratungsleistung und gegebenenfalls berufsspezifische Erweiterungen. Die Erwähnung von Vermögensschäden allein bestätigt keine vollständige Berater-VSH.
Gelten Condor-Sonderregeln für Schornsteinfeger auch für andere Energieberater?
Die entsprechende Regelung der Condor-HaftpflichtPolice von Oktober 2021 knüpft an das versicherte Berufsbild Schornsteinfeger an. Andere Energieberater können daraus keinen eigenen Schutz ableiten. Auch beim Schornsteinfeger sind Energieausweise und Energieberatung anhand der besonderen Klauseln zu prüfen.
Muss ich eine neue Tätigkeit bei einem alten Condor-Vertrag berücksichtigen lassen?
Bei einem Condor-Bestandsvertrag sollte eine zusätzliche Dienstleistung mit dem vereinbarten Risiko abgeglichen werden. Besonders eigenständige Beratung, Planung oder Gutachten können von bisherigen Leistungen abweichen. Lassen Sie den benötigten Umfang vor Beginn des Auftrags bestätigen.
Welche Unterlagen helfen beim Vergleich einer Condor-VSH?
Für die Prüfung beruflicher Vermögensschäden in einem Condor-Vertrag benötigen Sie Versicherungsschein, Bedingungen und Nachträge. Ergänzen Sie eine aktuelle Tätigkeitsbeschreibung und Vorgaben Ihrer Auftraggeber. Auf dieser Basis können passende neue Angebote mit dem Bestand verglichen werden.