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Deutsche Ärzteversicherung Vermögensschadenhaftpflicht

Deutsche Ärzteversicherung: Welche Berufshaftpflicht passt zu Ihrer ärztlichen Tätigkeit?

Die Deutsche Ärzteversicherung berücksichtigt Vermögensschäden innerhalb ihrer ärztlichen Berufshaftpflicht. MedProtect für niedergelassene Ärzte nennt dafür eine Million Euro Versicherungssumme. Entscheidend für Ihr Angebot sind neben der Fachrichtung auch Anstellung, eigene Praxis und zusätzliche ärztliche Aufgaben.

MedProtect: Eine Million Euro für Vermögensschäden richtig einordnen

Die Deutsche Ärzteversicherung nennt bei MedProtect für niedergelassene Ärzte fünf oder 7,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie eine Million Euro für Vermögensschäden. Die hohe Personenschadensumme darf deshalb nicht als gleich hohe eigenständige VSH-Summe gelesen werden.

Ein Verdienstausfall nach einem Behandlungsfehler mit Körperverletzung gehört zu den finanziellen Folgen des Personenschadens. Ein reiner Vermögensschaden entsteht dagegen ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden. Für die Vertragsprüfung ist diese Unterscheidung wichtiger als die Frage, ob am Ende eine Geldforderung gestellt wird.

Ärztliche Gutachten bei der Deutschen Ärzteversicherung ausdrücklich berücksichtigen

Die Deutsche Ärzteversicherung führt Gutachtertätigkeiten in ihren beruflichen Konzepten auf. Beschreiben Sie bei der Anfrage dennoch Auftraggeber, Gegenstand und Umfang Ihrer Gutachten. Eine gelegentliche medizinische Begutachtung und eine zusätzliche Unternehmensberatung sind unterschiedliche Tätigkeiten.

Eigenes Beispiel: Ein ärztliches Gutachten enthält einen fachlichen Fehler, auf den der Auftraggeber eine finanzielle Entscheidung stützt. Hier müssen die versicherte Tätigkeit, die Haftungsgrundlage und die vereinbarte Vermögensschadendeckung zusammenpassen. Das Beispiel ist keine pauschale Leistungszusage für jedes Gutachten.

MedProtect für angestellte Ärzte: Klinikschutz und eigene Aufgaben abgleichen

Die Deutsche Ärzteversicherung bietet MedProtect auch für angestellte Ärzte an. Für Ihren Vergleich sollten Sie zunächst klären, in welchem Umfang Sie in der Haftpflicht des Arbeitgebers mitversichert sind und welche Tätigkeiten außerhalb dieses Vertrags stattfinden.

Eine eigene Sprechstunde, bezahlte Gutachten oder eine Praxisvertretung können über das Arbeitsverhältnis hinausgehen. Legen Sie Ihre Nebentätigkeiten einzeln offen. Eine zusätzliche Police sollte erkennbare Lücken schließen und nicht nur dieselbe Berufsbezeichnung auf dem Versicherungsschein tragen.

Facharztkonzept der Deutschen Ärzteversicherung: Nebentätigkeiten haben Grenzen

Das Facharztkonzept der Deutschen Ärzteversicherung nennt für Humanmediziner unter anderem nebenberufliche Faltenunterspritzungen, Akupunktur, polizeilich beauftragte Untersuchungen und eine insgesamt zehntägige Praxisvertretung. Im zahnmedizinischen Konzept sind freiberufliche ambulante Tätigkeiten bis zu zehn Tagen je Kalenderjahr beschrieben.

Wer regelmäßig vertritt oder eine eigene kosmetische Sprechstunde aufbaut, sollte diesen Umfang vorab bestätigen lassen. Aus einem ausdrücklich begrenzten Einschluss wird durch häufigere Einsätze keine unbegrenzte freiberufliche Berufshaftpflicht.

DentProtect der Deutschen Ärzteversicherung gehört zur zahnärztlichen Berufshaftpflicht

Für niedergelassene Zahnärzte beschreibt die Deutsche Ärzteversicherung DentProtect. Neben der Behandlungshaftung nennt der Anbieter beispielsweise Patienteneigentum mit einer Grenze von 600 Euro pro Tag. Eine solche Zusatzleistung betrifft einen anderen Schaden als die eigenständige finanzielle Haftung aus einem Gutachten.

Im Angebot sollten zahnärztliche Behandlung, kosmetische Leistungen, Gutachten und gegebenenfalls weitere Standorte nachvollziehbar erfasst sein. Übernehmen Sie die MedProtect-Summen für Humanmediziner nicht ungeprüft in einen DentProtect-Vergleich.

Praxisgründung mit MedProtect: Tätigkeitsumfang und Nachlässe gemeinsam prüfen

Die Deutsche Ärzteversicherung nennt bei erstmaliger Niederlassung einen Nachlass von 15 Prozent während der ersten 24 Monate. Außerdem beschreibt sie Konditionen für Kammermitglieder und Gemeinschaftspraxen. Daraus ergibt sich ohne Ausgangsbeitrag noch kein konkreter Europreis; die Nachlässe dürfen nicht einfach zusammengerechnet werden.

Für den Wechsel aus der Anstellung sind Praxisbeginn, Fachgebiet, Behandlungsangebot und mitwirkende Ärzte entscheidend. Fragen Sie nach dem Beitrag während und nach der Gründungsvergünstigung. Beide Werte sollten dieselben Summen und Tätigkeiten betreffen, damit der Vergleich aussagekräftig bleibt.

Vorschäden bei der Deutschen Ärzteversicherung offen angeben

Die Deutsche Ärzteversicherung beschreibt für MedProtect eine Aufnahme auch bei Vorschäden und einen Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht nach einem Schaden. Das erleichtert die Einordnung für Ärzte, die nach einem früheren Behandlungsfall einen neuen Vertrag suchen. Es ersetzt nicht die vollständige Beantwortung der Antragsfragen.

Stellen Sie vorhandene Schadenunterlagen zusammen und trennen Sie bereits gemeldete Fälle von noch ungeklärten Vorwürfen. Bei einem Versichererwechsel muss außerdem geklärt sein, welcher Vertrag für frühere Behandlungen zuständig bleibt. Eine Neuaufnahme bedeutet nicht automatisch, dass bekannte Altfälle übernommen werden.

Behandlungsfehler melden: MedProtect prüft auch unberechtigte Forderungen

Die Berufshaftpflicht der Deutschen Ärzteversicherung umfasst die Prüfung und Abwehr von Ansprüchen. Eine Forderung eines Patienten führt deshalb nicht automatisch zu einer Zahlung. Die medizinischen Unterlagen und der genaue Vorwurf sind für die Bearbeitung wesentlich.

Für Anerkenntnisse vor einer Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der Landesärztekammer beschreibt MedProtect eine besondere Schutzregelung. Diese Aussage sollte nicht auf jede private Zahlungszusage übertragen werden. Melden Sie den Vorwurf zeitnah und stimmen Sie die weitere Bearbeitung mit dem Versicherer ab.

Deutsche Ärzteversicherung: Welche Angaben entscheiden über die passende Berufsdeckung?

Berufliche SituationFür den Vergleich konkret angeben
Angestellter ArztArbeitgeberdeckung, Regressregelung und Nebentätigkeiten
Niedergelassener ArztFachgebiet, Behandlungen, Praxisform und weitere Ärzte
Angestellter Facharzt mit VertretungenArt und Zahl der Einsatztage sowie kosmetische Leistungen
Niedergelassener ZahnarztDentProtect-Angebot mit zahnärztlichen Tätigkeiten und eigenen Summen
Arzt mit zusätzlicher GeschäftsführungÄrztliche Berufshaftpflicht und Organhaftung gesondert prüfen

Fragen zu MedProtect, DentProtect und beruflichen Vermögensschäden

Bietet die Deutsche Ärzteversicherung VSH für beliebige Beratungsberufe?

Die hier beschriebenen Berufshaftpflichtkonzepte der Deutschen Ärzteversicherung richten sich an ärztliche und zahnärztliche Tätigkeiten. Daraus lässt sich keine Annahme allgemeiner Unternehmensberater ableiten. Eine zusätzliche nichtmedizinische Beratung muss im Angebot ausdrücklich berücksichtigt werden.

Wie hoch ist die Vermögensschadensumme bei MedProtect für Niedergelassene?

Die Deutsche Ärzteversicherung nennt für MedProtect eine Million Euro bei Vermögensschäden. Die daneben genannten fünf beziehungsweise 7,5 Millionen Euro betreffen Personen- und Sachschäden. Prüfen Sie im Angebot zusätzlich die Jahreshöchstleistung und mögliche besondere Begrenzungen.

Brauche ich als angestellter Arzt zusätzlich MedProtect?

Eine zusätzliche MedProtect-Police der Deutschen Ärzteversicherung sollte auf den Schutz Ihres Arbeitgebers abgestimmt sein. Wichtig sind eigene Nebentätigkeiten und mögliche Rückgriffe. Lassen Sie zunächst klären, welche Risiken der Klinikvertrag bereits für Sie übernimmt.

Sind Praxisvertretungen im Facharztkonzept der Deutschen Ärzteversicherung unbegrenzt versichert?

Die Deutsche Ärzteversicherung beschreibt im Humanmedizin-Konzept eine insgesamt zehntägige Praxisvertretung. Für angestellte Zahnärzte nennt sie bis zu zehn Tage freiberufliche ambulante Tätigkeit pro Kalenderjahr. Regelmäßigere Einsätze benötigen eine darauf abgestimmte Bestätigung.

Ist DentProtect mit MedProtect für Humanmediziner identisch?

Die Deutsche Ärzteversicherung richtet DentProtect auf Zahnärzte aus, MedProtect auf ärztliche Tätigkeiten. Leistungen und Summen sollten anhand des jeweils angebotenen Konzepts verglichen werden. Eine Zahl aus der Humanmedizin ist kein Nachweis für dieselbe DentProtect-Leistung.

Kann ich nach einem Vorschaden zur Deutschen Ärzteversicherung wechseln?

Die Deutsche Ärzteversicherung beschreibt bei MedProtect die Aufnahme auch bei Vorschäden. Geben Sie frühere Fälle und bekannte Vorwürfe vollständig an und lassen Sie die Zuständigkeit für frühere Behandlungen klären. Die Aufnahmezusage allein überträgt keine bereits bekannten Schäden in den neuen Vertrag.

Kündigt die Deutsche Ärzteversicherung MedProtect nach jedem Schaden?

Für MedProtect beschreibt die Deutsche Ärzteversicherung einen Verzicht auf die Sonderkündigung nach einem Schaden. Das ist eine konkrete vertragliche Besonderheit und keine Aussage, dass der Vertrag unter allen Umständen unkündbar wäre.

Übernimmt MedProtect auch die Abwehr eines unbegründeten Vorwurfs?

Die Berufshaftpflicht der Deutschen Ärzteversicherung prüft Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Bewahren Sie Behandlungsdokumentation und Schriftverkehr auf und melden Sie den Vorwurf, statt eigenständig eine Entschädigung zu versprechen.

Welche Unterlagen braucht ein MedProtect-Angebot bei Praxisgründung?

Für ein MedProtect-Angebot der Deutschen Ärzteversicherung sind insbesondere Fachgebiet, Behandlungsangebot, Praxisform, Beginn und mitwirkende Ärzte hilfreich. Nennen Sie außerdem Vorschäden, Verbandsmitgliedschaften und bisherige Verträge. So können Berufsdeckung und mögliche Gründungskonditionen zusammen geprüft werden.

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