BGV-Betriebsunterbrechung nach Feuer, Einbruch oder anderen Sachschäden
Der BGV bietet Betriebsunterbrechung als Bestandteil einer individuell zusammengestellten Inhaltsabsicherung an. Die gewählten Gefahren müssen auch für den Unterbrechungsschutz vereinbart sein. Dass ein technisches Gerät sachversichert ist, bedeutet daher nicht automatisch, dass jeder dadurch verursachte Stillstand dieselbe Deckung besitzt.
Prüfen Sie die wichtigsten Auslöser einzeln: Brand, Leitungswasser, Naturgefahren und technische Störungen können Ihren Betrieb auf unterschiedliche Weise treffen. Das Angebot sollte die benötigte Kombination eindeutig wiedergeben.
BGV-Schadenbeispiel: 70.000 Euro Sachschaden, 130.000 Euro entgangener Gewinn
Der BGV zeigt im Inhalts-Flyer ein Beispiel, in dem ein Maschinenbrand die Produktion drei Monate stark einschränkt. Den 70.000 Euro Maschinenschaden stehen 130.000 Euro entgangener Gewinn gegenüber. Die beispielhafte Gesamtbelastung beträgt damit 200.000 Euro. Es handelt sich um ein Schadenbeispiel, nicht um einen Versicherungsbeitrag.
Die wichtige Frage für Ihren Betrieb lautet deshalb: Wie groß kann die wirtschaftliche Folge im Verhältnis zum beschädigten Inventar werden? Ein einzelnes defektes Gerät kann einen gesamten Produktionsschritt blockieren. Eine Summe, die nur aus der Ersatzrechnung abgeleitet wird, kann den tatsächlichen Bedarf verfehlen.
BGV Kleine BU: Zusätzliche 200 Prozent bis zur Gesamtgrenze
Bei der kleinen BGV-Betriebsunterbrechung entspricht die Grundsumme der vereinbarten Inhaltsversicherungssumme. Die veröffentlichten Bedingungen sehen darüber hinaus weitere 200 Prozent vor, insgesamt höchstens eine Million Euro. Die Entschädigung erfolgt auf Erstes Risiko; die Unterversicherungsregelung gilt für diese kleine BU nicht.
Rechenbeispiel zur Deckungsgrenze, kein Tarifpreis: Aus 100.000 Euro maßgeblicher Sachsumme ergeben sich mit dieser Erweiterung höchstens 300.000 Euro. Bei 400.000 Euro Sachsumme greift dagegen die Gesamtgrenze von einer Million Euro. Diese Grenzen ersetzen nicht die Prüfung des tatsächlich versicherten Schadens.
Zwölf Monate BGV-Haftzeit passen nicht zu jedem Wiederaufbau
Die BGV-Bedingungen sehen grundsätzlich zwölf Monate Haftzeit vor, sofern im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart ist. Diese Dauer sollte an den Wiederherstellungs- und Wiederanlaufzeiten gemessen werden. Vertragslaufzeit und Leistungszeitraum nach einem Schaden sind unterschiedliche Größen.
Erstellen Sie für ein größeres Schadenereignis einen einfachen Ablauf: Ersatzstandort suchen, Umbau planen, Ausstattung beschaffen, behördliche Anforderungen erfüllen und Kundenbetrieb wieder aufnehmen. Werden bestimmte Maschinen nur auf Bestellung gefertigt, gehört die Lieferzeit in diese Planung.
BGV-Ertragsausfall: Laufende Kosten und ersparte Ausgaben auseinanderhalten
Beim BGV-Ausfallvergleich zählen die wirtschaftlichen Folgen der Unterbrechung. Nicht jeder Euro ausgefallenen Umsatzes ist zugleich ein Euro versicherter Verlust. Materialeinkäufe können entfallen, während Miete und Gehälter weiterlaufen.
Eigenes Rechenbeispiel, keine Tarifrechnung: Bei einem Monatsumsatz von 45.000 Euro werden während einer vollständigen Unterbrechung 15.000 Euro variable Ausgaben gespart. Rechnerisch bleiben 30.000 Euro zur weiteren Prüfung. Bestehen Teile des Betriebs fort, müssen deren Erlöse und Kosten ebenfalls berücksichtigt werden.
Lieferantenschaden oder gesperrtes Nachbargrundstück: BGV-Erweiterungen vereinbaren
Die BGV-Bedingungen ermöglichen besondere Vereinbarungen für Sachschäden bei Lieferanten, Abnehmern oder in der Nachbarschaft. Die jeweilige Entschädigungsgrenze wird vereinbart. Diese Erweiterungen sollten im Angebot stehen, wenn Ihr Betrieb von einzelnen Geschäftspartnern oder Zugängen abhängig ist.
Beschreiben Sie den Zusammenhang konkret. Ein Café mit mehreren Liefermöglichkeiten hat ein anderes Ausfallrisiko als ein Hersteller, der ein Spezialteil ausschließlich von einem Betrieb bezieht. Allgemeine Lieferengpässe sollten dabei nicht mit einem versicherten Sachschaden gleichgesetzt werden.
BGV-Mehrkosten: Weiterarbeiten kann günstiger sein als schließen
Bei der BGV-Ausfallplanung sollten mögliche Ersatzmaßnahmen und deren Kosten von Anfang an berücksichtigt werden. Ein Ausweichraum, die Miete einer Ersatzmaschine oder die vorübergehende Vergabe einzelner Arbeiten kann den Umsatzverlust verringern. Ob und in welcher Höhe solche Kosten ersetzt werden, muss zur vereinbarten Deckung passen.
Stellen Sie für den Vergleich zwei Möglichkeiten gegenüber: vollständige Unterbrechung oder eingeschränkter Ersatzbetrieb. Erfassen Sie bei der zweiten Möglichkeit sowohl verbleibende Verluste als auch zusätzliche Ausgaben. Im Schadenfall sollten Maßnahmen und Kostenerstattung frühzeitig abgestimmt werden.
Krankheit, Cyber und Veranstaltungsabsage separat vom BGV-Sachausfall betrachten
Die sachbezogene BGV-Betriebsunterbrechung beantwortet nicht automatisch den Ausfall des Inhabers durch Krankheit oder eine Veranstaltungsabsage ohne versicherten Sachschaden. Solche Risiken sollten in der Anfrage separat genannt werden. Dass jeweils Einnahmen fehlen, macht die Ursachen nicht gleich.
Auch digitale Abhängigkeiten verdienen eine eigene Beschreibung: Können Aufträge ohne Cloudzugang bearbeitet werden? Welche Tätigkeiten bleiben bei ausgefallener IT möglich? Für Kommunen beschreibt der BGV unter anderem Cyberleistungen für Mehrkosten und Ertragsausfall; die jeweils konkrete Lösung muss zur Organisation passen.
BGV-Ausfallangebot: Ursachen und Summen gemeinsam vergleichen
Für ein BGV-Angebot helfen Standort, Betriebsart, Inventarwerte, Ertragszahlen und die benötigte Haftzeit. Nennen Sie zusätzlich wichtige Maschinen, Geschäftspartner und Ausweichmöglichkeiten. Bei Vereinsräumen sollten regelmäßige Nutzung und entgeltliche Veranstaltungen erkennbar sein.
Über das Formular können Sie den benötigten Ausfallschutz unverbindlich anfragen. Die Schaden- und Bedarfsbeispiele dieser Seite erleichtern die Planung, sind aber keine Beitragsangebote. Der konkrete Preis hängt von der angebotenen Kombination für Ihren Betrieb ab.
Drei Fragen für einen belastbaren BGV-Ausfallvergleich
Was stoppt den Betrieb?
Benennen Sie Schadenursachen und betroffene Arbeitsabläufe. Ein zerstörter Lagerraum kann andere Folgen haben als ein defektes Einzelgerät.
Was läuft finanziell weiter?
Erfassen Sie Verpflichtungen und ersparte Ausgaben getrennt. Ergänzen Sie verbleibende Einnahmen bei einem Teilbetrieb.
Wie wird wieder gearbeitet?
Planen Sie Beschaffung, Ersatzräume und den Wiederanlauf. Die längste kritische Abhängigkeit kann die nötige Haftzeit bestimmen.
BGV-Betriebsunterbrechung: Fragen zum konkreten Angebot
Zahlt BGV-Betriebsunterbrechung nur den entgangenen Gewinn?
Der BGV beschreibt neben entgangenem Gewinn auch fortlaufende Kosten als Bestandteil des Unterbrechungsschutzes. Dazu können im vereinbarten Rahmen etwa Miete und Personalkosten gehören. Für Ihre Bedarfsermittlung sollten ersparte Ausgaben gegengerechnet werden.
Ist die BGV-Betriebsunterbrechung automatisch bei jeder Sachgefahr dabei?
Die BGV-Betriebsunterbrechung gilt für die Gefahren, für die sie vereinbart wurde. Prüfen Sie deshalb im Angebot nicht nur die Inhaltsbausteine, sondern auch den zugehörigen Ertragsausfallschutz. Eine Sachdeckung und ihre wirtschaftlichen Folgeschäden sind nicht in jeder Konstellation gleich geregelt.
Was zeigt das Maschinenbrand-Beispiel des BGV?
Das BGV-Beispiel zur Betriebsunterbrechung zeigt, dass entgangene Erträge höher sein können als der beschädigte Sachwert. Es dient der Veranschaulichung eines Schadens und ist kein Tarifangebot. Für Ihren Betrieb sollten beide wirtschaftlichen Größen eigenständig ermittelt werden.
Welche Haftzeit gilt beim BGV ohne besondere Vereinbarung?
Die veröffentlichten BGV-Bedingungen zur Betriebsunterbrechung sehen grundsätzlich zwölf Monate vor. Prüfen Sie, ob Ihre Police eine andere Dauer enthält. Für einen aufwendigen Wiederaufbau sollte die benötigte Zeit ausdrücklich in die Anfrage aufgenommen werden.
Kann BGV-Ertragsausfall bei gemieteten Räumen relevant sein?
Auch Mieter sollten BGV-Betriebsunterbrechung prüfen, wenn ein Schaden die Nutzung ihrer Betriebsräume verhindert. Die Gebäudeversicherung des Eigentümers ersetzt nicht automatisch die wirtschaftlichen Verluste des Mieters. Legen Sie deshalb Nutzung und betriebliche Folgen dar.
Was muss ich bei einem Lieferantenrisiko im BGV-Angebot beachten?
Für Lieferantenrisiken sollten beim BGV die entsprechende Erweiterung und ihre Summe ausdrücklich vereinbart werden. Nennen Sie kritische Geschäftspartner und Ersatzmöglichkeiten. Ein beliebiger Lieferverzug ist nicht schon deshalb ein versicherter Sachschaden.
Sind Ersatzräume beim BGV-Ausfallvergleich sinnvoll?
Ersatzräume können beim BGV-Ausfallvergleich zeigen, wie sich der Verlust verringern ließe. Prüfen Sie Verfügbarkeit, nutzbare Kapazität und Zusatzkosten. Erst diese Angaben machen erkennbar, ob ein Ersatzbetrieb wirtschaftlich praktikabel ist und welche Deckung benötigt wird.
Ist meine Krankheit über BGV-Betriebsunterbrechung abgesichert?
Die sachbezogene BGV-Betriebsunterbrechung ist keine allgemeine Krankheitsversicherung für Inhaber. Wenn eine persönliche Arbeitsunfähigkeit den Betrieb gefährdet, sollte dafür gesonderter Schutz angefragt werden. Betriebliche Fixkosten und private Lebenshaltung sollten dabei getrennt dargestellt werden.