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Continentale Ausfallversicherung

Continentale KuBuS: Wenn Einrichtung und laufender Ertrag unterschiedlich viel Schutz brauchen

Die Continentale bietet KuBuS-Ertragsausfallschutz als Ergänzung zur Einrichtung oder als mittlere Ertragsausfallversicherung an. Daneben gibt es Cyberdeckung für digitale Unterbrechungen. Welche Lösung passt, hängt davon ab, was den Stillstand verursacht und wie hoch Ihre weiterlaufenden Kosten tatsächlich sind.

Kleine Continentale-Ertragsausfallversicherung: Inhaltssumme ist zugleich Ertragssumme

Bei der kleinen KuBuS-Ertragsausfallversicherung der Continentale gilt die Versicherungssumme des Geschäftsinhalts zugleich als Ertragsausfallsumme; möglich ist der Einschluss bis zu einer Million Euro. Diese Kopplung sollte zur wirtschaftlichen Situation passen.

Eigenes Bedarfsbeispiel, kein Tarifpreis: Ein Büro besitzt Einrichtung für 60.000 Euro, trägt aber monatlich 25.000 Euro laufende Kosten. Bereits sechs Monate entsprechen 150.000 Euro, noch ohne entgangenen Gewinn. Der Inventarwert allein wäre hier kein ausreichender Maßstab für das Unterbrechungsrisiko.

Mittlere KuBuS-Ertragsausfallversicherung der Continentale bei höherem Bedarf

Mit der mittleren Ertragsausfallversicherung kann der Continentale-Schutz auf Gewinn und laufende Kosten ausgerichtet werden. Ausgangspunkt ist ein versicherter Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache. Die übliche Haftzeit beträgt zwölf Monate; Verlängerungen müssen vereinbart werden.

Prüfen Sie die Zeit bis zur wirtschaftlichen Erholung. Ein Ersatzgerät kann lieferbar sein, während Einbau, Freigaben oder die Rückkehr wichtiger Kunden länger dauern. Bei mehreren Standorten sollte zudem klar sein, welche Betriebsteile voneinander abhängen.

Continentale KuBuS: Summen und Auslöser im Vergleich

SchutzWichtige Zuordnung
Kleine ErtragsausfallversicherungAn Inhaltssumme gekoppelt; Einschluss bis 1 Mio. €.
Mittlere ErtragsausfallversicherungGewinn und laufende Kosten nach versichertem Sachschaden; üblicherweise 12 Monate.
Cyber-EigenschadenInformationssicherheitsverletzung; 12 Monate Haftzeit, erste 8 Stunden ohne Ertragsausfallentschädigung.
Cloud-Erweiterung CK1002Besondere Vereinbarung; entgeltliche direkte Vertragsbeziehung zum Dienstleister.
Technische Probleme CK4002Besondere Vereinbarung; 100.000 € je Fall und Jahr, weitere Voraussetzungen.

Continentale-Lieferkettenschutz: Grenzen vor dem Schaden kennen

Die Pauschaldeklaration der mittleren KuBuS-Ertragsausfallversicherung sieht für bestimmte Rückwirkungsschäden von Zulieferern, Versorgern und Abnehmern zusammen bis zur Versicherungssumme, höchstens 100.000 Euro, vor. Der genannte Selbstbehalt beträgt 10.000 Euro je Versicherungsfall. Das ist keine unbegrenzte Deckung jeder Lieferstörung.

Die einschlägigen Klauseln grenzen Ursachen und Regionen ein; weitere Elementargefahren sind bei diesen Rückwirkungsschäden ausgeschlossen. Legen Sie für einen Vergleich kritische Partner und deren Standorte vor. Ein einziger schwer ersetzbarer Zulieferer kann wichtiger sein als die Zahl aller Lieferanten zusammen.

Grobe Fahrlässigkeit bei Continentale-Ertragsausfall ist kein grenzenloses Versprechen

Die Continentale-Pauschaldeklaration zur mittleren Ertragsausfallversicherung nennt beim Verzicht auf die Einrede grob fahrlässig verursachter Schäden eine Grenze von 25.000 Euro. Für Ihren Vertrag sind deshalb die konkrete Deklaration und etwaige bessere Vereinbarungen maßgeblich.

Wenn ein Schaden mehrere Monate Stillstand verursachen kann, sollte diese Grenze ausdrücklich im Angebotsvergleich stehen. Eine allgemeine Kurzbeschreibung zur groben Fahrlässigkeit darf nicht mit einer unbegrenzten Zusage verwechselt werden. Sicherheitsvorschriften bleiben ebenfalls relevant.

Continentale-Nachhaftung: Zusätzliche Summe statt zusätzlicher Monate

Bei der mittleren KuBuS-Ertragsausfallversicherung beschreibt Continentale eine Nachhaftung von einem Drittel über die Versicherungssumme hinaus. Hier bezeichnet Nachhaftung eine Summenreserve. Sie verlängert nicht automatisch die Haftzeit.

Für die jährliche Wertmeldung nennen die Vertragsinformationen sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Prüfen Sie Summe und gewünschte Haftzeit deshalb als zwei getrennte Entscheidungen. Mehr Beschäftigte oder ein neuer Standort können den Bedarf erhöhen, auch wenn die vorhandene Einrichtung kaum wächst.

KuBuS Cyber der Continentale: Zwölf Monate Haftzeit und acht Stunden Selbstbehalt

Im Eigenschaden-Baustein von Continentale KuBuS Cyber sind Unterbrechungsschäden infolge einer Informationssicherheitsverletzung geregelt. Die Bedingungen nennen zwölf Monate Haftzeit. Für die ersten acht Stunden besteht kein Anspruch auf Ertragsausfall- beziehungsweise Tagesentschädigung.

Diese zeitliche Selbstbeteiligung ist von einem Selbstbehalt in Euro zu unterscheiden. Eine Cyberattacke kann zudem die Arbeit nur teilweise beeinträchtigen, statt das Unternehmen vollständig stillzulegen. Dokumentieren Sie, welche Systeme nicht verfügbar waren und wie dies die Leistungserbringung beeinflusst hat.

Cloud-Ausfall bei Continentale KuBuS gesondert vereinbaren

Die Continentale-Klausel CK1002 erweitert den Cybervertrag um bestimmte Ausfälle eines externen Dienstleisters. Erforderlich sind unter anderem eine Informationssicherheitsverletzung und eine entgeltliche Leistung im direkten Vertragsverhältnis. Der Einschluss muss vereinbart sein.

Nennen Sie deshalb nicht nur einen Cloud-Markennamen, sondern den Vertragspartner und die betroffenen Dienste. Eine über einen anderen Anbieter bezogene Leistung kann eine andere Vertragskette haben. Der Vertrag sollte gerade die Systeme erfassen, ohne die Rechnungen, Buchungen oder Kundenaufträge nicht bearbeitet werden können.

Technische IT-Probleme im Continentale-Cybervertrag

Mit der besonderen Continentale-Klausel CK4002 können bestimmte unvorhergesehene technische Fehlfunktionen einen Unterbrechungsschutz auslösen. Die genannte Grenze beträgt 100.000 Euro je Versicherungsfall und für alle Fälle eines Versicherungsjahres. Der betroffene Systembereich muss unter der geforderten eigenen Kontrolle stehen.

Ein alterungsbedingter Leistungsverlust oder eine falsch geplante Auslastung ist nicht dasselbe wie eine versicherte plötzliche Fehlfunktion. Legen Sie vorhandene Elektronik- und Ertragsausfallverträge vor, denn die Klausel berücksichtigt anderweitigen Versicherungsschutz.

Krankheit und Zahlungsausfall zusätzlich zu Continentale KuBuS einordnen

Continentale KuBuS-Ertragsausfall schützt nicht pauschal vor jedem fehlenden Zahlungseingang. Eine persönliche Erkrankung, ein ausbleibender Kundenbetrag und ein versicherter Sach- oder Cyberschaden haben unterschiedliche Auslöser.

Für ein Angebot können Sie im Formular die Ursache nennen, die Ihnen Sorgen macht, und laufende Betriebskosten getrennt vom privaten Einkommensbedarf angeben. So lässt sich eine passende Absicherung prüfen, auch wenn ein vorhandener KuBuS-Vertrag nur einen Teil dieser Risiken betrifft.

Continentale-Ertragsausfall für Büro, Praxis und Betrieb

Wann kann die kleine Continentale-Ertragsausfalldeckung zu niedrig sein?

Die kleine Continentale-Deckung ist an die Inhaltssumme gekoppelt. Ein Büro mit wenig Inventar, aber hohen laufenden Personalkosten kann daher mehr Ertragsschutz benötigen. Rechnen Sie die voraussichtliche Unterbrechungsdauer und die wirtschaftlichen Folgen getrennt vom Sachwert durch.

Verlängert Continentales Nachhaftung die Leistung um weitere Monate?

Bei der mittleren Continentale-Ertragsausfallversicherung bezeichnet die Nachhaftung von einem Drittel eine zusätzliche Summe. Sie ist keine Verlängerung der Haftzeit. Wenn zwölf Monate nicht genügen, muss ein längerer Zeitraum ausdrücklich vereinbart werden.

Welche Grenze gilt bei Continentale für Lieferketten-Rückwirkungsschäden?

Die Pauschaldeklaration der mittleren Continentale-KuBuS-Ertragsausfallversicherung nennt für bestimmte Zulieferer-, Versorger- und Abnehmerschäden zusammen maximal 100.000 Euro innerhalb der Summe sowie 10.000 Euro Selbstbehalt. Ursachen, Region und konkrete Vereinbarungen sind zusätzlich zu beachten.

Sind Überschwemmungen beim Zulieferer automatisch durch Continentale gedeckt?

Die einschlägigen Rückwirkungsklauseln der mittleren Continentale-Ertragsausfallversicherung schließen weitere Elementargefahren aus. Ein eigener Elementareinschluss am Betriebsstandort bedeutet deshalb nicht automatisch Schutz für einen überschwemmten Zulieferer. Diese Abhängigkeit sollte gesondert angesprochen werden.

Ist grobe Fahrlässigkeit in Continentale KuBuS-Ertragsausfall unbegrenzt eingeschlossen?

Die Pauschaldeklaration zur mittleren Continentale-Ertragsausfallversicherung nennt 25.000 Euro für den entsprechenden Verzicht. Prüfen Sie, ob Ihr Angebot zusätzliche oder abweichende Verbesserungen enthält. Eine allgemeine Werbeaussage allein ersetzt diese Vertragsprüfung nicht.

Wie wirkt der zeitliche Selbstbehalt bei Continentale KuBuS Cyber?

Continentale KuBuS Cyber leistet für die ersten acht Stunden einer versicherten Unterbrechung keine Ertragsausfall- oder Tagesentschädigung. Die Bedingungen nennen zwölf Monate Haftzeit. Andere Leistungen des Cybervertrags und ein Selbstbehalt in Euro sind davon getrennt zu betrachten.

Ist jeder Cloud-Dienst im Continentale-Cybervertrag versichert?

Die Continentale-Cloud-Klausel CK1002 muss vereinbart werden und verlangt unter anderem eine bezahlte Leistung im direkten Vertragsverhältnis. Zudem muss eine passende Informationssicherheitsverletzung vorliegen. Prüfen Sie deshalb die konkrete Vertragskette und die Dienste, von denen Ihr Betrieb abhängt.

Kann Continentale auch einen IT-Ausfall ohne Hackerangriff absichern?

Die besondere Continentale-Klausel CK4002 betrifft bestimmte technische Probleme und sieht maximal 100.000 Euro je Fall und Jahr vor. Sie ist kein allgemeiner Schutz gegen Alterung, Überlastung oder jede Softwarestörung. Voraussetzungen und vorhandene andere Versicherungen müssen abgeglichen werden.

Was sollte eine Praxis für ein Continentale-Ausfallangebot angeben?

Für einen Ausfallvergleich mit Continentale gehören Einrichtung, laufende Kosten, gewünschte Haftzeit und wichtige digitale Dienste in die Anfrage. Wenn zusätzlich die Erkrankung des Praxisinhabers abgesichert werden soll, muss dies ausdrücklich genannt werden. Sachschaden- und Cyberdeckung allein beantworten diesen persönlichen Ausfall nicht.

Ihre Tätigkeit verdient einen passenden Schutz.

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