EUROPA E-BU: Persönliche Rente bei gesundheitlichem Berufsausfall
EUROPA E-BU knüpft die reguläre Leistung an bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent. Die Bedingungen berücksichtigen einen bereits eingetretenen oder voraussichtlichen Zeitraum von sechs Monaten. Die vereinbarte Rente ersetzt dabei nicht automatisch sämtliche Kosten eines Betriebs.
Ermitteln Sie zuerst die private Einkommenslücke. Miete oder Finanzierung der eigenen Wohnung, Lebenshaltung und private Vorsorge sind andere Positionen als Praxispersonal, Geschäftsmiete oder betriebliche Leasingraten. Eine gemeinsame Summe ohne diese Trennung erschwert die Auswahl des richtigen Schutzes.
Die optionale EUROPA-AU-Leistung hat eigene Voraussetzungen
Die EUROPA-Bedingungen von August 2026 sehen bei vereinbarter AU-Erweiterung auch Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit vor. Möglich ist die Prüfung nach sechs Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit oder nach mindestens drei Monaten mit fachärztlicher Prognose einer Gesamtdauer von mindestens sechs Monaten.
Dafür muss gleichzeitig eine BU-Leistung beantragt werden. Die AU-Dauer ist vertragsweit auf insgesamt 24 Monate begrenzt. Eine mehrwöchige Krankschreibung allein löst diese Zusatzleistung deshalb nicht aus. Für eine frühere Einkommenslücke sollte zusätzlicher kurzzeitiger Schutz geprüft werden.
Selbstständige bei EUROPA: Die Organisation des Betriebs kann eine Rolle spielen
EUROPA E-BU enthält für Selbstständige und Freiberufler Regelungen zur zumutbaren Umorganisation. Bei der Leistungsprüfung kann es darauf ankommen, welche Aufgaben nach einer betrieblich und wirtschaftlich sinnvollen Umgestaltung noch übernommen werden könnten; die Bedingungen enthalten dazu Grenzen und Ausnahmen.
Für eine Beratung sind deshalb nicht nur Berufsname und Umsatz hilfreich. Beschreiben Sie Ihren Arbeitsalltag, Mitarbeiter, delegierbare Aufgaben und Tätigkeiten, die ausschließlich Sie ausführen. Eine Einzelpraxis und ein größerer Betrieb mit angestellten Führungskräften können hier unterschiedlich zu betrachten sein.
EUROPA-BU-Beiträge: Beispiele für persönlichen Einkommensschutz
Die Tabelle zeigt veröffentlichte EUROPA-E-BU-Beispiele mit Versicherungsbeginn 1. September 2026. Alle Profile sind Nichtraucher; Versicherungs- und Leistungsende liegen bei 67 Jahren. Angegeben ist der monatliche Zahlbeitrag nach Sofortverrechnung der Überschüsse, ohne zusätzlichen Versicherungssteueraufschlag. Die Überschüsse und damit die Zahlbeiträge sind für Folgejahre nicht garantiert.
Gesundheitsprüfung und individuelle Annahme bleiben erforderlich. Ein AU-Zusatz wird in diesen veröffentlichten Preisprofilen nicht ausdrücklich ausgewiesen. Die Beispiele betreffen persönliche BU-Renten, keine Betriebsunterbrechungsversicherung und keine pauschale Erstattung von Praxiskosten.
Betriebliche Ausfälle, die eine EUROPA-BU nicht automatisch erfasst
Ein Betrieb kann stillstehen, obwohl der Inhaber gesund ist. Ein eigener Beispielbetrieb verliert nach einem Brandschaden vorübergehend seine Arbeitsräume. Eine persönliche EUROPA-BU ist dafür nicht die passende Ausfalldeckung; hier muss die Absicherung gegen sachbedingte Betriebsunterbrechung geprüft werden.
Auch die eigene Erkrankung und der Ausfall einer Schlüsselperson sind voneinander zu unterscheiden. Nennen Sie bei der Angebotsanfrage, wessen Ausfall den Betrieb gefährdet und ob eine Vertretung möglich wäre. So lassen sich die benötigten Auslöser und Kostenarten konkret beschreiben.
Privaten und betrieblichen Bedarf für die EUROPA-Ausfallsuche getrennt rechnen
Eine eigene Musterrechnung macht den Unterschied sichtbar: 2.500 Euro monatlicher privater Bedarf und 7.500 Euro weiterlaufende Firmenkosten ergeben bei zwei Monaten ohne Einnahmen insgesamt 20.000 Euro. Davon entfallen 5.000 Euro auf die private und 15.000 Euro auf die betriebliche Seite. Das ist eine Bedarfsrechnung, kein Tarifbeitrag.
Fordern Sie ein Angebot für den jeweils offenen Bereich an. Bestehende BU- oder Krankentagegeldverträge, realistische Vertretungsmöglichkeiten und bereits abgesicherte Sachrisiken helfen dabei, die neue Absicherung auf die tatsächliche Lücke auszurichten.
Veröffentlichte EUROPA-E-BU-Beiträge – persönliche Rente, kein Betriebsausfalltarif
| Profil | Vereinbarte Monatsrente | Monatlicher Zahlbeitrag |
|---|---|---|
| Student mit Berufswunsch Bauingenieur, 21 Jahre | 1.000 Euro | 19,93 Euro |
| Angestellter Industrieelektroniker, 23 Jahre | 1.500 Euro | 47,90 Euro |
| Angestellter Softwareentwickler mit akademischem Abschluss, 30 Jahre | 2.000 Euro | 43,01 Euro |
Fragen zu EUROPA-Einkommensschutz und zusätzlichem Betriebsausfallschutz
Hat EUROPA eine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung?
In der aktuellen EUROPA-Produktauswahl ist kein eigenständiger Betriebsunterbrechungstarif aufgeführt. Persönlicher Einkommensschutz ist über E-BU möglich. Für einen sachbedingten Ausfall der Firma sollte ein eigenes gewerbliches Angebot eingeholt werden.
Zahlt EUROPA E-BU schon bei einer kurzen Krankschreibung?
Die reguläre EUROPA-BU setzt bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit voraus. Auch die optionale AU-Leistung hat eigene zeitliche und medizinische Anforderungen. Eine kurze Krankschreibung allein genügt dafür nicht.
Wann kann die EUROPA-AU-Erweiterung früher geprüft werden?
Nach den EUROPA-AU-Bedingungen von August 2026 können mindestens drei Monate ununterbrochener ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit zusammen mit einer fachärztlichen Sechsmonatsprognose ausreichen. Gleichzeitig muss BU-Leistung beantragt werden; insgesamt gelten maximal 24 Monate AU-Dauer.
Sind 43,01 Euro der EUROPA-Beitrag für den Ausfall einer IT-Firma?
Nein. EUROPA veröffentlicht 43,01 Euro monatlich für das beschriebene E-BU-Profil eines 30-jährigen angestellten akademischen Softwareentwicklers mit 2.000 Euro Monatsrente. Das Beispiel gilt für Nichtraucher, Beginn September 2026 und Ende mit 67; der Zahlbeitrag berücksichtigt nicht garantierte Überschüsse. Es ist keine Firmenausfallprämie.
Muss ich als Selbstständiger für EUROPA E-BU meine Aufgaben beschreiben?
Bei EUROPA E-BU können für Selbstständige die konkrete Tätigkeit und eine mögliche Umorganisation wichtig sein. Beschreiben Sie deshalb persönliche Facharbeit, Leitung und delegierbare Aufgaben. Die Bedingungen enthalten Grenzen und Ausnahmen für diese Prüfung.
Deckt die EUROPA-BU automatisch meine Praxismiete?
EUROPA E-BU zahlt bei erfüllten Voraussetzungen die vereinbarte persönliche Rente. Sie ist keine automatische Erstattung tatsächlich weiterlaufender Praxisrechnungen. Praxis- und Personalkosten sollten bei der betrieblichen Ausfallvorsorge separat eingeplant werden.
Was sollte ich für ein Ausfallangebot bei bestehenden EUROPA-Verträgen bereithalten?
Für einen ergänzenden Ausfallvergleich sind die persönliche EUROPA-Absicherung, monatliche Firmenkosten und vorhandene Sachverträge hilfreich. Ergänzen Sie, ob Krankheit, ein Sachschaden oder der Ausfall einer anderen Schlüsselperson abgesichert werden soll.