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EUROPA D&O / Managerhaftpflicht

Managerhaftpflicht bei der EUROPA-Suche: Die persönliche Verantwortung im Unternehmen absichern

Eine eigenständige D&O-Versicherung ist in der aktuellen EUROPA-Produktauswahl nicht aufgeführt. Für Geschäftsführer und andere Organmitglieder bleibt der Bedarf dennoch bestehen: Persönliche Vorsorge und private Haftpflicht übernehmen andere Aufgaben als eine Absicherung gegen Forderungen wegen eines Leitungsfehlers.

Was EUROPA-Vorsorge und Managerhaftpflicht jeweils leisten sollen

EUROPA bietet unter anderem Berufs- und Risikolebensversicherung sowie Altersvorsorge an. Diese Verträge betreffen persönliche Einkommens- oder Versorgungsrisiken. Die D&O-Frage beginnt dagegen dort, wo jemand wegen seiner Unternehmensleitung persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Eigenes Beispiel: Ein Geschäftsführer ist gesund und kann uneingeschränkt arbeiten. Trotzdem verlangt die Gesellschaft Ersatz, weil er eine wichtige Kontrolle unterlassen haben soll. Eine Arbeitskraftversicherung beantwortet diesen Vorwurf nicht; benötigt wird eine Prüfung des vorhandenen Managerschutzes.

Vor einem neuen D&O-Angebot zuerst die Unternehmenspolice ansehen

Wer privat bei EUROPA versichert ist, kann unabhängig davon über eine D&O seines Arbeitgebers oder Unternehmens geschützt sein. Fordern Sie deshalb die relevanten Vertragsinformationen an, bevor eine weitere Police ausgewählt wird. Wichtig sind Ihre Funktion, die erfassten Gesellschaften und die verfügbare Versicherungssumme.

Lassen Sie erläutern, ob sich mehrere Führungskräfte die Jahreshöchstleistung teilen und wie Verteidigungskosten angerechnet werden. Ein eigener Vergleichsfall: Gegen mehrere Mitglieder einer Geschäftsführung werden Forderungen aus demselben Projekt erhoben. Eine nur nominell hohe Summe sagt ohne diese Kosten- und Jahresregeln wenig über den verfügbaren Schutz aus.

Zusätzliche Mandate: Beim D&O-Vergleich über EUROPA hinaus vollständig angeben

Für eine D&O-Anfrage sollte jedes benötigte Mandat erkennbar sein. Eine Bestellung bei einer Tochtergesellschaft oder ein externes Aufsichtsgremium muss nicht automatisch in der vorhandenen Hauptpolice enthalten sein. Halten Sie Gesellschaft, Rechtsform, Sitz und Beginn der Funktion fest.

Das betrifft auch Unternehmer mit einer kleinen Beteiligungsstruktur. Zwei Gesellschaften können unterschiedliche Verträge haben, obwohl dieselbe Person beide führt. Eine geordnete Mandatsübersicht hilft, Lücken und unnötige Überschneidungen zu erkennen.

EUROPA und der Continentale-Verbund sind kein gemeinsamer D&O-Vertrag

Die Zugehörigkeit von EUROPA zum Continentale-Verbund bedeutet nicht, dass ein gewerbliches Haftpflichtangebot einer anderen Gesellschaft automatisch mitversichert ist. Maßgeblich bleiben der im Angebot genannte Versicherer und die D&O-Bedingungen.

Beim Vergleich sollten Innenhaftung, Außenhaftung und die zeitlichen Regeln ausdrücklich beschrieben werden. Nennen Sie einen geplanten Verkauf, Änderungen der Geschäftsführung oder bereits bekannte Vorwürfe. Gerade beim Ausscheiden ist wichtig, wie später erhobene Forderungen behandelt werden.

D&O-Angebot anfragen, ohne einen EUROPA-Tarif vorauszusetzen

Für die EUROPA-Suche lässt sich kein eigener bestätigter D&O-Preis nennen. Ein passendes Angebot muss anhand von Branche, Rechtsform, Umsatz, Unternehmensstruktur und gewünschter Summe erstellt werden. Die Preise privater Haftpflicht- oder Vorsorgeverträge sind nicht vergleichbar.

Geben Sie an, ob bereits eine Unternehmens-D&O besteht und ob Sie einen neuen Firmenvertrag oder zusätzlichen persönlichen Schutz prüfen möchten. So kann das Angebot den tatsächlich offenen Bedarf behandeln und neben dem Beitrag auch wesentliche Ausschlüsse und Kostenlimits ausweisen.

Unterlagen für einen D&O-Vergleich bei bestehenden EUROPA-Privatverträgen

UnterlageWofür sie beim Managerschutz gebraucht wird
Vorhandene Unternehmens-D&OPersonenkreis, Summe und Kostenanrechnung verstehen
Liste der Gesellschaften und MandateJede benötigte Leitungsfunktion zuordnen
Umsatz und UnternehmensstrukturRisiko für ein konkretes Angebot beschreiben
Geplante Wechsel und bekannte VorwürfeZeitliche Deckung und offene Vorgänge klären

Fragen zur D&O-Suche unter dem Namen EUROPA

Ist eine eigene EUROPA-D&O aktuell öffentlich angeboten?

Die aktuelle EUROPA-Produktübersicht enthält keine eigenständige D&O. Wer persönlichen Managerschutz sucht, sollte ein separates Angebot mit klar bezeichnetem Versicherer und den passenden Gesellschaften anfordern.

Schützt meine EUROPA-Berufsunfähigkeitsversicherung vor Geschäftsführerforderungen?

Die EUROPA-Berufsunfähigkeitsversicherung betrifft einen gesundheitlich bedingten Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit. Eine Schadenersatzforderung wegen einer Geschäftsführungsentscheidung ist ein anderes Risiko und benötigt eine gesonderte D&O-Prüfung.

Kann ich als EUROPA-Privatkunde bereits über die Firma D&O-Schutz haben?

Eine Unternehmens-D&O kann unabhängig von Ihren EUROPA-Privatverträgen bestehen. Entscheidend ist, ob Ihre Funktion und Gesellschaft erfasst sind. Lassen Sie sich die relevanten Vertragsinformationen geben, bevor zusätzlicher Managerschutz abgeschlossen wird.

Was gehört in eine D&O-Anfrage für mehrere Mandate?

Bei einer D&O-Anfrage im Rahmen der EUROPA-Suche sollten alle benötigten Gesellschaften und Funktionen genannt werden. Ergänzen Sie Sitz, Rechtsform und Amtsbeginn. So lässt sich eine vorhandene Hauptpolice mit dem tatsächlichen Mandatsumfang abgleichen.

Warum ist beim D&O-Vergleich die Kostendeckung so wichtig?

Wer nach EUROPA-Managerhaftpflicht sucht, sollte bei alternativen D&O-Angeboten auch Verteidigungskosten vergleichen. Je nach Vertrag belasten diese die gemeinsame Summe. Eine hohe Schadenersatzsumme allein zeigt deshalb nicht den vollständig verfügbaren Schutz.

Kann ich für D&O einen EUROPA-Bündelnachlass einplanen?

Ein EUROPA-Nachlass für bestimmte private Produkte bestätigt keine D&O-Kondition. Für Managerschutz ist ein eigenes Angebot erforderlich. Dort sollten Beitrag einschließlich Steuer und sämtliche tatsächlich berücksichtigten Nachlässe nachvollziehbar ausgewiesen sein.

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