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Mannheimer Ausfallversicherung

Mannheimer SUPRIMA: Wenn Sie ausfallen, müssen Praxis und Büro weiterbezahlt werden

Mannheimer SUPRIMA schützt Freiberufler und selbstständig beratend Tätige gegen die wirtschaftlichen Folgen eines versicherten persönlichen Ausfalls. Je nach Variante werden laufende Kosten, Vertreterkosten oder zusätzlich entgangener Gewinn berücksichtigt. Für Stillstand nach Sachschäden bietet Mannheimer andere Lösungen in MultiRisk FLEX; für IT-Vorfälle gibt es die Firmen-Cyberversicherung.

Mannheimer SUPRIMA: Vier Wege zur Absicherung des persönlichen Ausfalls

Ertragsausfall

Die umfassende Variante berücksichtigt fortlaufende Betriebskosten und entgangenen Betriebsgewinn.

Vollkosten

Die Kostenversicherung kann die gesamten versicherbaren laufenden Betriebskosten abdecken.

Teilkosten

Alternativ lassen sich einzelne Kostenarten auswählen.

Vertreterkosten

Für eine externe Praxisvertretung können die nachgewiesenen Aufwendungen versichert werden.

SUPRIMA von Mannheimer: Aufnahme und Leistungszeiträume

Die veröffentlichten Altersangaben zur erweiterten Gesundheitsprüfung unterscheiden sich. Der Abschnitt dazu erläutert die Anforderungen und die notwendige Abstimmung.

MerkmalBeschriebener Rahmen
EintrittsalterHöchstens 55 Jahre
VertragsendeEnde des Versicherungsjahres, in dem die verantwortliche Person 67 wird
Karenz21, 28, 42, 56 oder 90 Tage; besondere Unfallregel bei mindestens 72 Stunden stationär
HaftzeitZwölf Monate; 18 oder 24 Monate gegen Mehrbeitrag
Zusätzliche GesundheitsunterlagenAb 200.000 Euro ärztliches Zeugnis; altersabhängigen Unterlagenbedarf vorab bestätigen

Wann SUPRIMA von Mannheimer bei Arbeitsunfähigkeit leistet

SUPRIMA setzt eine ärztlich festgestellte vollständige Arbeitsunfähigkeit der verantwortlich leitenden Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen voraus. Nach den Bedingungen darf diese Person ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise ausüben können, sie tatsächlich nicht ausüben und auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine bloße Reduzierung der Arbeitszeit genügt daher nicht.

Mannheimer nennt unter den Zielgruppen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Softwareentwickler und weitere Freiberufler. Der Antrag muss den versicherten Betrieb und die verantwortliche Person zutreffend benennen. Bei mehreren Praxisinhabern ist zusätzlich die Kosten- und Gewinnverteilung wichtig.

Kosten oder entgangenen Gewinn versichern: die SUPRIMA-Modelle

Die Mannheimer-SUPRIMA-Kostenversicherung lässt sich auf sämtliche versicherbaren fortlaufenden Kosten, auf ausgewählte Kostenarten oder auf nachgewiesene externe Vertreterkosten ausrichten. Die Ertragsausfallvariante berücksichtigt zusätzlich den entgehenden Betriebsgewinn. Die Auswahl sollte davon abhängen, ob der Betrieb bei Ihrem Ausfall weiterarbeiten kann.

Stellen Sie deshalb Personalkosten, Raummiete, Finanzierungsaufwand und weitere unvermeidbare Ausgaben zusammen. Bei einer Vertretung zählen deren zusätzliche Kosten und die weiterhin erzielbaren Einnahmen. Die Bedingungen begrenzen die tägliche Entschädigung auf ein Dreihundertfünfundsechzigstel der vereinbarten Versicherungssumme; ersparte Kosten werden berücksichtigt.

Karenzzeit bei Mannheimer SUPRIMA: den Anfang selbst überbrücken

Die Mindestkarenz von SUPRIMA beträgt 21 Kalendertage. Mannheimer nennt außerdem 28, 42, 56 und 90 Tage. Während der vereinbarten Karenz besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Ausfallleistung. Eine längere Karenz kann den Beitrag senken, verlangt aber entsprechend mehr eigene Liquidität.

Eine konkrete Ausnahme gilt nach einem Unfall, der mindestens 72 Stunden stationären Krankenhausaufenthalt erforderlich macht: Dann entfällt die Karenz. Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit aus derselben Ursache gibt es eigene Anrechnungsregeln. Maßgeblich sind unter anderem der Abstand zur vorherigen Arbeitsunfähigkeit und die nachgewiesenen früheren Ausfallzeiten.

Haftzeit und Berufsunfähigkeit: SUPRIMA ist keine unbegrenzte Dauerrente

Mannheimer nennt für SUPRIMA zwölf Monate Haftzeit sowie wahlweise 18 oder 24 Monate gegen Mehrbeitrag. Die Haftzeit beginnt mit dem Schadenereignis. Nach den Bedingungen ist sie zugleich die Höchsthaftzeit für alle in einem Versicherungsjahr eingetretenen Fälle; Unterbrechungen wegen derselben Ursache werden zusammengerechnet.

Bei einer voraussichtlich länger dauernden Berufsunfähigkeit endet die reguläre Unterbrechungsleistung nach der entsprechenden Bedingungsregel. Für eine notwendige Betriebsaufgabe beschreibt SUPRIMA stattdessen unter Voraussetzungen Auflösungskosten bis 15 Prozent der Versicherungssumme sowie fortlaufende Kosten für höchstens drei Monate, begrenzt durch Haftzeit und Verkaufstag. Eine private BU-Absicherung erfüllt daneben eine andere Aufgabe.

SUPRIMA-Quarantäne: Eine allgemeine Schließung reicht nicht

Die Mannheimer-SUPRIMA-Bedingungen verlangen für den Quarantäneschutz eine behördliche Einzelanordnung gegen die verantwortliche Person oder den versicherten Betrieb. Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen sind ausdrücklich nicht gleichgestellt. Bei einer Anordnung gegen den Betrieb ist zudem eine vollständige Schließung wegen der konkret von ihm ausgehenden Gesundheitsgefahr vorgesehen.

Darüber hinaus enthalten die Bedingungen Epidemie- und Pandemieausschlüsse sowie Regelungen zu öffentlich-rechtlichen Entschädigungsansprüchen. Eine pauschale Zusage für jeden infektionsbedingten Umsatzausfall wäre deshalb unzutreffend. Für die Angebotsprüfung sollten die vorgesehenen Quarantänebedingungen vollständig einbezogen werden.

Eintrittsalter, Gesundheitsfragen und vorhandenes Krankentagegeld

Mannheimer nennt für SUPRIMA ein maximales Eintrittsalter von 55 Jahren. Der Vertrag endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die verantwortliche Person 67 wird. Gesundheitsfragen gehören zur Risikoprüfung; bei höheren Versicherungssummen und älterem Eintritt sind zusätzliche ärztliche Unterlagen einzuplanen.

Ab 200.000 Euro nennt Mannheimer ein ärztliches Zeugnis. Bei der altersabhängigen Grenze unterscheiden sich die veröffentlichten Angaben: Die Kundenseite nennt 50 Jahre, das verlinkte Antragsformular 51 bis 55 Jahre in Verbindung mit mehr als 50.000 Euro Versicherungssumme. Lassen Sie den Unterlagenbedarf deshalb vorab bestätigen. Vorhandenes Krankentagegeld muss mit dem gewählten Kosten- oder Ertragsausfallmodell abgestimmt werden, damit dieselben Verluste nicht doppelt angesetzt werden.

Was den SUPRIMA-Beitrag beeinflusst

Für SUPRIMA berücksichtigt Mannheimer unter anderem Berufsgruppe, Eintrittsalter, Versicherungssumme, Karenz und Haftzeit. Die Leistungsübersicht nennt beispielsweise 30 Prozent Nachlass bei 42 statt 21 Tagen Karenz und 20 Prozent Mehrbeitrag bei 18 statt zwölf Monaten Haftzeit. Diese Anpassungen beziehen sich auf den individuellen Grundbeitrag und sind kein eigenständiger Preis.

Ein vollständig nachvollziehbares öffentliches Euro-Beitragsbeispiel liegt hier nicht vor. Im Angebot sollten Jahresbeitrag einschließlich Versicherungssteuer, versicherte Kosten beziehungsweise Gewinnanteile und die gewählten Fristen gemeinsam ausgewiesen sein. So lässt sich beurteilen, welchen eigenen Anfangszeitraum und welches Leistungsniveau Sie finanzieren.

MultiRisk FLEX: Sachschäden brauchen einen eigenen Ausfallschutz

Die Mannheimer MultiRisk FLEX behandelt Betriebsunterbrechungen nach versicherten Sachschäden. Bei der kleinen Betriebsunterbrechung entspricht die Summe der Inhaltsversicherungssumme, höchstens einer Million Euro; die Haftzeit beträgt zwölf Monate. Für einen Betrieb mit wenig Inventar und hohem Ertrag kann diese Kopplung zu knapp sein.

Alternativ beschreibt Mannheimer einen eigenständigen Ertragsausfallschutz mit zwölf bis 36 Monaten Haftzeit. Die Variante mit Vorsorge enthält zehn Prozent beitragsfreien Puffer. Bei der Variante mit Nachhaftung wird ein zusätzlicher Prozentsatz vereinbart, üblich sind laut Übersicht 20 bis 30 Prozent. Dafür ist der Rohertrag jährlich zu melden; der Beitrag wird entsprechend abgerechnet.

Mehrkosten statt kompletter Stillstand: Ausweichräume und Weiterbetrieb

Die Mannheimer-Mehrkostenversicherung innerhalb der beschriebenen Betriebsunterbrechungsmodelle kommt für Betriebe infrage, die nach einem Sachschaden schnell an anderer Stelle weiterarbeiten können. Versichert werden die erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen für diese Fortführung. Das ist keine pauschale Absicherung des gesamten Gewinns.

Für ein Büro oder eine Kanzlei sollte vorher geklärt sein, wie kurzfristig Räume, Arbeitsplätze und gesicherte Daten verfügbar wären. Kann ein Betrieb wegen zerstörter Spezialtechnik monatelang nicht arbeiten, muss der Ertragsausfall umfassender betrachtet werden als bei einem kurzfristigen Umzug.

Mannheimer-Cyberschutz bei digitalen Betriebsunterbrechungen

Die Mannheimer-Firmen-Cyberversicherung kann bei einer versicherten Informationssicherheitsverletzung den entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten erfassen. Haftzeit und zeitlicher Selbstbehalt ergeben sich aus der konkreten Vereinbarung. Eine vereinbarte Tagesentschädigung wird nach den Grundbedingungen nicht für Tage gezahlt, an denen der Betrieb ohnehin geschlossen gewesen wäre.

Cloud-Ausfälle und technische Probleme der eigenen EDV werden als optionale Erweiterungen beschrieben. Diese müssen tatsächlich vereinbart sein. Für den Schutz bei einem externen Dienstleister verlangt die betreffende Cloud-Klausel einen Zusammenhang mit einer Informationssicherheitsverletzung; nicht jede beliebige Verbindungsstörung löst automatisch eine Leistung aus.

Den Ausfallschutz für Ihre Praxis oder Kanzlei unverbindlich vergleichen

Für eine Mannheimer-SUPRIMA-Anfrage sollten Sie zuerst festhalten, was bei Ihrem Ausfall geschieht: Können Mitarbeitende weiterarbeiten, kann eine externe Vertretung übernehmen oder müssen Aufträge vollständig entfallen? Daraus ergeben sich Kostenmodell, Summe und benötigte Haftzeit.

Über das Angebotsformular können Sie diese Ausgangslage für einen unverbindlichen Vergleich beschreiben. Persönlicher Ausfall, Sachschaden und Cyberstillstand sollten dabei jeweils mit dem passenden Produkt berücksichtigt werden. Vorhandene Policen und nachvollziehbare Geschäftszahlen erleichtern die Abstimmung.

SUPRIMA, MultiRisk FLEX oder Cyber: Der Auslöser entscheidet

SituationMannheimer-LösungAuswahlfrage
Sie können wegen Krankheit nicht arbeitenSUPRIMAKosten, Vertreter oder zusätzlich Gewinn versichern?
Feuer zerstört Einrichtung und stoppt den BetriebMultiRisk FLEX mit BetriebsunterbrechungReicht die KBU-Summe oder ist eigener Ertragsausfallschutz nötig?
Nach einem Sachschaden ist schneller Weiterbetrieb möglichMehrkostenversicherungWelche zusätzlichen Räume und Arbeitsmittel werden benötigt?
Ein Angriff macht Daten und Systeme unbrauchbarFirmen-CyberversicherungSind Ausfallzeit, Datenwiederherstellung und benötigte Erweiterungen erfasst?

Mannheimer SUPRIMA und Betriebsunterbrechung: häufige Fragen

Welche Kostenmodelle bietet Mannheimer SUPRIMA?

Mannheimer SUPRIMA bietet die Absicherung aller versicherbaren fortlaufenden Kosten, einzelner Kostenarten oder externer Vertreterkosten. Die Ertragsausfallvariante berücksichtigt zusätzlich den entgehenden Betriebsgewinn.

Wie vollständig muss die Arbeitsunfähigkeit für SUPRIMA sein?

Nach den Mannheimer-SUPRIMA-Bedingungen muss die verantwortliche Person ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise ausüben können. Sie darf diese tatsächlich nicht ausüben und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Welche Karenzzeiten kann ich bei Mannheimer SUPRIMA wählen?

Mannheimer nennt für SUPRIMA 21, 28, 42, 56 und 90 Kalendertage. In diesem anfänglichen Zeitraum finanzieren Sie den Ausfall grundsätzlich selbst; eine längere Karenz kann den Beitrag reduzieren.

Wann entfällt die Karenz bei Mannheimer SUPRIMA?

Bei SUPRIMA entfällt die Karenz, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall verursacht wird, der mindestens 72 Stunden stationären Krankenhausaufenthalt erforderlich macht. Für gewöhnliche Krankheitsfälle gilt diese Ausnahme nicht pauschal.

Zahlt SUPRIMA bei dauerhaftem Ende meiner beruflichen Tätigkeit?

Mannheimer SUPRIMA ist keine unbegrenzte Berufsunfähigkeitsrente. Bei notwendiger Betriebsaufgabe können nach den Bedingungen Auflösungskosten bis 15 Prozent der Summe sowie begrenzte fortlaufende Kosten berücksichtigt werden.

Sind allgemeine pandemiebedingte Schließungen in SUPRIMA eingeschlossen?

Die Mannheimer-SUPRIMA-Bedingungen verlangen eine konkrete behördliche Einzelanordnung und enthalten zusätzlich Epidemie- und Pandemieausschlüsse. Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen erfüllen die genannte Voraussetzung nicht.

Bis zu welchem Alter kann SUPRIMA abgeschlossen werden?

Mannheimer nennt für SUPRIMA höchstens 55 Jahre Eintrittsalter. Der Vertrag endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die verantwortliche Person 67 wird. Die berufliche und gesundheitliche Risikoprüfung kommt hinzu.

Brauche ich für SUPRIMA ein ärztliches Zeugnis?

Ab 200.000 Euro Versicherungssumme nennt Mannheimer ein ärztliches Zeugnis. Die veröffentlichten altersabhängigen Anforderungen unterscheiden sich; deshalb sollte gerade bei Eintritt ab 50 Jahren der konkrete Unterlagenbedarf vorab bestätigt werden.

Wird bei SUPRIMA ein vorhandenes Krankentagegeld berücksichtigt?

Mannheimer verlangt eine Abstimmung mit bestehenden Absicherungen. Bei der reinen SUPRIMA-Kostenversicherung ist besonders relevant, ob das Krankentagegeld auch Betriebskosten enthält; bei der Ertragsausfallvariante ist zusätzlich der Gewinnanteil zu berücksichtigen.

Warum kann die kleine Betriebsunterbrechung der Mannheimer zu knapp sein?

Bei Mannheimer MultiRisk FLEX ist die KBU-Summe an die Inhaltsversicherungssumme gekoppelt und auf eine Million Euro begrenzt. Liegt der tatsächliche Rohertrag darüber, kann der Ausfallschutz unzureichend sein. Ein eigenständiges Ertragsausfallmodell kann besser passen.

Was bedeutet Nachhaftung beim Mannheimer-Ertragsausfall?

Bei diesem MultiRisk-FLEX-Modell der Mannheimer erweitert ein vereinbarter Prozentsatz den Schutz für noch nicht gemeldete Ertragszuwächse. Es handelt sich um eine Summenreserve mit jährlicher Meldung und Beitragsabrechnung, nicht um eine verlängerte Zeit nach Vertragsende.

Sind Cloud-Störungen in der Mannheimer-Cyberversicherung automatisch versichert?

Mannheimer beschreibt Cloud-Ausfall als optionale Erweiterung. Die veröffentlichte Klausel verlangt eine Informationssicherheitsverletzung beim externen Dienstleister. Vereinbarung, Haftzeit und zeitlicher Selbstbehalt müssen im Angebot geprüft werden.

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