Der Organ-Ausschluss in der Mannheimer-Betriebshaftpflicht
Die Mannheimer-Bedingungen von 2024 schließen innerhalb der allgemeinen Vermögensschadendeckung Pflichtverletzungen aus, die mit einer früheren oder aktuellen Tätigkeit in Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat oder einem vergleichbaren Organ zusammenhängen. Die hohe pauschale Betriebshaftpflichtsumme beseitigt diese Einschränkung nicht.
Für die Praxis bedeutet das: Eine Forderung gegen Ihr Unternehmen wegen seiner betrieblichen Tätigkeit ist anders zu prüfen als ein Anspruch gegen Sie persönlich wegen einer Leitungsentscheidung. Im D&O-Angebot muss die Organfunktion ausdrücklich erfasst sein.
SUPRIMA versichert den Ausfall einer Person, keine Managementfehler
Mannheimer SUPRIMA kann bei versicherter Arbeitsunfähigkeit einer für den Betrieb verantwortlichen Person Kosten und gegebenenfalls entgangenen Gewinn auffangen. Die Versicherung ersetzt damit einen wirtschaftlichen Ausfall des Betriebs. Sie ist keine Managerhaftpflicht für Ansprüche aus einer fehlerhaften Geschäftsführungsentscheidung.
In einem inhabergeführten Unternehmen können beide Risiken nebeneinander bestehen. Wer persönlich für die Leistungserbringung gebraucht wird und zugleich eine Gesellschaft leitet, sollte sowohl die Kosten seines Ausfalls als auch seine Organhaftung betrachten. Die Versicherungssumme der einen Absicherung lässt sich nicht auf die andere übertragen.
Nach einem Cyberangriff können unterschiedliche Ansprüche entstehen
Die Mannheimer-Firmen-Cyberversicherung beschreibt die Wiederherstellung eigener Daten, Ertragsausfall und bestimmte Haftpflichtansprüche Dritter. Wenn dem Geschäftsführer zusätzlich vorgeworfen wird, notwendige Sicherheitsmaßnahmen versäumt zu haben, betrifft das einen eigenen Haftungsvorwurf aus der Unternehmensleitung.
Ein eigenes Beispiel: Nach einem IT-Vorfall verlangt die Gesellschaft vom Geschäftsführer Ersatz, weil er Warnungen vor einer bekannten Sicherheitslücke ignoriert haben soll. Ob eine D&O diesen Vorwurf deckt, hängt vom separat angebotenen Tarif und dessen Ausschlüssen ab. Die vorhandene Cyberpolice beantwortet das nicht allein.
REGNUM und Wohnungsunternehmen: Eigentumsschutz von Organverantwortung trennen
Mannheimer REGNUM bündelt insbesondere Gebäude- und Hausbesitzerrisiken von Immobilienbeständen. Die Geschäftsleitung eines Wohnungsunternehmens entscheidet daneben über Finanzierung, Investitionen und Organisation. Diese persönlichen Leitungsrisiken gehören in eine eigene D&O-Prüfung.
Die unter REGNUM veröffentlichten Vermögensschaden-Zusatzbedingungen enthalten ebenfalls einen Organ-Ausschluss. Wer in einer Immobiliengesellschaft mehrere Funktionen ausübt, sollte deshalb die versicherten Objekte, die berufliche Verwaltung und die persönliche Leitungshaftung jeweils konkret zuordnen können.
D&O-Angebote für Mannheimer-Kunden nach Mandaten vergleichen
Eine zusätzliche D&O sollte alle benötigten Gesellschaften und Leitungsfunktionen erfassen. Geben Sie deshalb neben Rechtsform, Branche und Umsatz auch Tochtergesellschaften und externe Mandate an. Für den Vergleich sind außerdem die Behandlung von Ansprüchen der eigenen Gesellschaft, die verfügbare Gesamtsumme und die Anrechnung von Abwehrkosten wichtig.
Bei einem Wechsel zählt der zeitliche Schutz: Frühere Entscheidungen und spätere Ansprüche nach Ihrem Ausscheiden müssen anhand des konkreten D&O-Bedingungswerks geprüft werden. Bereits bekannte Vorwürfe sollten in der Anfrage vollständig beschrieben werden. Ein allgemeiner Mannheimer-D&O-Preis ist öffentlich nicht belastbar ausgewiesen; ein unverbindliches Angebot kann auf Ihre tatsächliche Gesellschaftsstruktur ausgerichtet werden.
Welche Folge möchten Sie finanziell absichern?
Ihre Gesellschaft steht nach Ihrer Erkrankung still
SUPRIMA betrifft den versicherten persönlichen Ausfall und dessen wirtschaftliche Folgen für den Betrieb.
Ein Hackerangriff legt die Firmen-IT lahm
Die Firmen-Cyberversicherung behandelt versicherte IT-, Haftpflicht- und Unterbrechungsschäden.
Die Gesellschaft fordert Geld vom Geschäftsführer
Für die persönliche Verantwortung aus einer Organpflichtverletzung ist eine passende D&O gesondert zu prüfen.
D&O-Fragen für Geschäftsführer mit Mannheimer-Verträgen
Enthält die Mannheimer-Betriebshaftpflicht persönlichen Managerschutz?
Die allgemeine Vermögensschadenklausel der Mannheimer-Betriebs- und Berufshaftpflicht schließt Organpflichtverletzungen ausdrücklich aus. Persönlicher D&O-Schutz sollte daher in einem eigens dafür vorgesehenen Vertrag geprüft werden.
Gibt es einen öffentlich beschriebenen Mannheimer-D&O-Tarif?
Im geprüften Mannheimer-Portfolio ist kein eigenständiger aktueller D&O-Tarif mit konkreten Bedingungen ausgewiesen. Für einen Vergleich benötigen Sie deshalb ein benanntes Angebot für die benötigte Organhaftpflicht.
Sind ausgeschiedene Geschäftsführer vom Mannheimer-Organ-Ausschluss betroffen?
Der Mannheimer-Ausschluss nennt sowohl ehemalige als auch gegenwärtige Organmitglieder. Bei einer gesonderten D&O sollten deshalb auch spätere Forderungen aus früheren Geschäftsführungsaufgaben berücksichtigt werden.
Ist Mannheimer SUPRIMA eine Absicherung gegen Geschäftsführerhaftung?
Mannheimer SUPRIMA behandelt den wirtschaftlichen Ausfall einer verantwortlichen Person, etwa infolge vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Schadenersatzforderungen wegen einer Organpflichtverletzung sind ein anderer Versicherungsbedarf.
Reicht REGNUM für den Geschäftsführer eines Wohnungsunternehmens?
Mannheimer REGNUM schützt insbesondere Gebäude und Eigentümerrisiken. Die persönliche Organhaftung der Geschäftsführung wird dadurch nicht automatisch abgesichert und sollte über eine passende D&O geprüft werden.
Welche Gesellschaften muss ich beim D&O-Vergleich angeben?
Für eine D&O zusätzlich zu Mannheimer-Verträgen sollten operative Gesellschaften, Holding, Tochterunternehmen und weitere Mandate nachvollziehbar aufgeführt werden. Das Angebot muss zeigen, welche Funktionen und Rechtsträger tatsächlich einbezogen sind.