Angebot anfordern ↗
Öffentliche Ausfallversicherung

Ertragsausfall bei der Öffentlichen Braunschweig: den Stillstand passend zur Ursache absichern

Die Öffentliche Braunschweig bietet unterschiedliche Lösungen für Ertragsausfälle: im Cyber-FirmenSchutz, in gewerblichen Sachversicherungen, für Photovoltaik und in der Landwirtschaft. Entscheidend ist, welches Ereignis den Betrieb unterbricht. Die jeweils genannten Summen und Fristen gelten deshalb nicht automatisch für alle Ausfallarten.

Cyber-FirmenSchutz der Öffentlichen: Ertragsausfall bis sechs Monate

Die Öffentliche Braunschweig beschreibt im Cyber-FirmenSchutz die Übernahme eines versicherten Ertragsausfalls bis zu sechs Monaten. Dazu kommen Unterstützung durch IT-Forensiker, Wiederherstellung und Krisenleistungen. Die finanzielle Ausfalldeckung ist damit Teil eines größeren Cybervertrags.

Eigenes Beispiel: Nach einem Angriff bleibt die Auftragssoftware mehrere Tage unbenutzbar. Auch nach Wiederherstellung der Daten kann die Bearbeitung aufgestauter Aufträge dauern. Lassen Sie im Angebot erklären, wann die Haftzeit beginnt, welche Mehrkosten erfasst sind und welcher Selbstbehalt für die Unterbrechung gilt.

Öffentliche Cyber-Summen: 2,5 Millionen Euro sind nicht der eigene Ausfallschutz

Der Cyber-Produktsteckbrief der Öffentlichen teilt die Summen in Drittschäden, Eigenschäden sowie Service und Kosten auf. In der größten beschriebenen Variante stehen 2,5 Millionen Euro für Drittschäden, aber 300.000 Euro für Eigenschäden und weitere 300.000 Euro für Service und Kosten.

Eigenschäden umfassen neben Ertragsausfall auch weitere Leistungen wie Datenwiederherstellung und Cyber-Betrug; einzelne Grenzen können zusätzlich gelten. Die große Haftpflichtsumme sollte daher nicht als verfügbarer Betrag für den eigenen Betriebsstillstand eingeplant werden.

Wenn der IT-Dienstleister ausfällt: Die Öffentliche nennt auch dieses Ertragsrisiko

Die Öffentliche Braunschweig führt im Cyber-Steckbrief Ertragsausfall beim Ausfall eines Dienstleisters auf. Für Betriebe mit ausgelagerter IT ist das ein wichtiger Punkt, denn ein Vorfall muss nicht zwingend auf einem eigenen Server beginnen. Die genaue Ursache und die erfassten Dienstleister sind im Vertrag zu prüfen.

Listen Sie auf, welche Anwendungen extern betrieben werden und welche davon den Betrieb unmittelbar stoppen können. Eine Buchungsplattform, ein Cloud-Kassensystem und ein entbehrliches Archiv verursachen unterschiedliche Abhängigkeiten. Auch vereinbarte Wiederanlaufzeiten gehören in die Angebotsprüfung.

Ein Cyber-Schadenbeispiel der Öffentlichen zeigt die Aufteilung der Kosten

Die Öffentliche Braunschweig veröffentlicht den Fall einer Rechtsanwaltskanzlei mit vier Tagen Unterbrechung und insgesamt 41.700 Euro Schaden. Davon werden 14.900 Euro dem Ertragsausfall zugeordnet. Weitere Kosten entfielen auf technische Hilfe, Wiederherstellung, Hardware und Kundeninformation.

Das Beispiel ist eine Schadenrechnung und kein Versicherungsbeitrag. Es zeigt, warum eine ausreichende Ausfallsumme allein noch nicht den gesamten Cyberbedarf beschreibt. In einem Angebot sollten die einzelnen Leistungsbereiche mit ihren eigenen Grenzen erkennbar bleiben.

Sachbedingter Ertragsausfall: Neue Grenzen im Premiumumfang der Öffentlichen

Die Leistungsübersicht zur gewerblichen Inhaltsversicherung der Öffentlichen trägt den Stand 1. April 2026. Im Ertragsausfall nennt sie Lieferanten-Rückwirkungsschäden bis zehn Prozent der vereinbarten Versicherungssumme, höchstens 100.000 Euro. Für Vertragsstrafen werden zehn Prozent, höchstens 50.000 Euro, angegeben.

Die Übersicht ordnet diese Erweiterungen den Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm/Hagel zu. Eine Lieferverzögerung ohne den vertraglich erfassten Schaden ist dadurch nicht automatisch versichert. Lassen Sie bei einem wichtigen Zulieferer auch Ort, Ursache und betriebliche Abhängigkeit prüfen.

Überspannung und Betriebsschließung: Zwei wichtige Grenzen bei der Öffentlichen

Die Öffentliche Braunschweig nennt in der Inhaltsübersicht eine Leistung für bestimmte Überspannungsschäden bis 10.000 Euro ausdrücklich ohne Ertragsausfallschäden. Ein erstatteter Geräteschaden bedeutet hier also nicht automatisch, dass auch der Stillstand bezahlt wird.

Für Lebensmittelbetriebe wird dagegen eine wählbare Erweiterung für Ertragsausfall und Kosten nach behördlicher Schließung mit maximal 30 Schließungstagen beschrieben. Die auslösende Anordnung, Entschädigungsgröße und weiteren Voraussetzungen müssen im Vertrag stehen. Daraus lässt sich kein allgemeiner Schutz gegen jede behördliche Betriebsschließung ableiten.

Photovoltaik-Spezial der Öffentlichen: Einspeiseausfall für 90 Tage oder sechs Monate

Bei Photovoltaik-Spezial nennt die Öffentliche Braunschweig Ertragsausfall bis 90 Tage, nach Feuerschäden bis sechs Monate. Gemeint ist die entgangene Einspeisevergütung nach einem versicherten Schaden an der Anlage. Der Verlust gehört nicht zum allgemeinen Umsatz eines beliebigen Betriebs.

Bei einem Angebot sollten Anlagenleistung, Vergütung und mögliche Ersatzteilzeiten berücksichtigt werden. Für überwiegenden Eigenverbrauch ist zusätzlich zu klären, ob und wie Mehrkosten für zugekauften Strom erfasst sind. Die bloße Angabe Ertragsausfall beantwortet diese Frage noch nicht.

Landwirtschaftliche Öffentliche-Ausfallversicherung: Tierseuche, Feuer und Maschinen

Die Öffentliche Braunschweig beschreibt für landwirtschaftliche Betriebe drei kombinierbare Unterbrechungsbausteine: Tierseuchen-, Feuer- und Maschinen-BU. Sie beziehen sich auf unterschiedliche Ursachen, können aber jeweils den Betriebsgewinn und weiterlaufende Kosten betreffen.

Beschreiben Sie den Produktionszweig und die Dauer eines möglichen Wiederanlaufs. Ein Stallbrand, der Ausfall einer stationären Maschine und eine Tierseuche haben unterschiedliche wirtschaftliche Folgen. Die Haftzeit einer Photovoltaik- oder Cyberversicherung darf dafür nicht übernommen werden.

Eigene Krankheit ist bei der Öffentlichen eine separate Ausfallfrage

Ein öffentlich beschriebener eigenständiger Praxis- oder Betriebsausfalltarif der Öffentlichen Braunschweig für die Krankheit des Inhabers liegt in den geprüften Unterlagen nicht vor. Sachschaden-, Tierseuchen- und Cyber-Bausteine belegen einen solchen personenbezogenen Schutz nicht.

Wenn Ihre Praxis oder Ihr Dienstleistungsbetrieb von Ihrer Mitarbeit abhängt, nennen Sie fortlaufende Kosten, mögliche Vertretung und gewünschte Karenz. Eine passende alternative Ausfallversicherung kann ergänzend geprüft werden. Der vorhandene Sachvertrag hilft dabei, den zusätzlichen Bedarf abzugrenzen.

Ein Ausfallangebot der Öffentlichen nach Summen und Ursachen vergleichen

Für den Ausfallschutz bei der Öffentlichen Braunschweig sollten Betriebsart, Umsatz, laufende Kosten, technische Abhängigkeiten und benötigte Dauer erfasst werden. Beim Cybervertrag sind die getrennten Summen besonders wichtig, bei Sachschäden die versicherten Gefahren und Rückwirkungsklauseln.

Ein öffentliches Protection-Package-Blatt enthält zwar Cyber-Beitragszahlen, kennzeichnet dort aber Steuerstatus und Beitragszeitraum nicht vollständig. Diese Beträge sind daher keine belastbaren Jahresbruttopreise. Fordern Sie ein eindeutig beziffertes Angebot mit Steuer, Selbstbehalt und allen Zusatzkosten an.

Cyber-FirmenSchutz der Öffentlichen: drei getrennte Summen

Veröffentlichter Produktsteckbrief. Der Ertragsausfall gehört zu den Eigenschäden. Weitere Leistungen nutzen diesen Bereich ebenfalls; besondere Entschädigungsgrenzen beachten.

Weitere Spalten durch seitliches Wischen ansehen →

VarianteDrittschädenEigenschädenService und Kosten
I500.000 Euro100.000 Euro100.000 Euro
II1 Mio. Euro200.000 Euro200.000 Euro
III2,5 Mio. Euro300.000 Euro300.000 Euro

Öffentliche Braunschweig: Fragen zu Ausfallursachen und Leistungsgrenzen

Wie lange beschreibt die Öffentliche Cyber-Ertragsausfall?

Die Öffentliche Braunschweig nennt im Cyber-FirmenSchutz bis zu sechs Monate. Zusätzlich begrenzen die vereinbarte Eigenschadensumme und gegebenenfalls einzelne Teilgrenzen die Leistung.

Stehen im Öffentliche Cyber-FirmenSchutz 2,5 Millionen Euro für meinen Ausfall bereit?

Nein. Die Öffentliche ordnet 2,5 Millionen Euro in Variante III den Drittschäden zu. Für Eigenschäden nennt der Steckbrief 300.000 Euro; dazu gehören Ertragsausfall und weitere eigene Schadenarten.

Kann ein externer IT-Ausfall bei der Öffentlichen mitversichert sein?

Die Öffentliche Braunschweig nennt im Cyber-Steckbrief Ertragsausfall beim Ausfall eines Dienstleisters. Im Angebot sollten die erfassten Anbieter, Ursachen, Zeitgrenzen und Entschädigungslimits geklärt werden.

Sind 41.700 Euro der Beitrag für den Cyber-FirmenSchutz?

Nein. Die Öffentliche beschreibt damit einen gesamten Kanzlei-Cyberschaden, davon 14.900 Euro Ertragsausfall. Diese Schadenwerte sind keine Versicherungsbeiträge.

Welche Lieferanten-Rückwirkung nennt die Öffentliche im Ertragsausfall?

Die Premium-Inhaltsübersicht der Öffentlichen vom April 2026 nennt zehn Prozent der vereinbarten Summe, höchstens 100.000 Euro, für Zulieferer-Rückwirkungsschäden. Der Auslöser muss zur vereinbarten Gefahr passen.

Sind Vertragsstrafen nach einem versicherten Stillstand bei der Öffentlichen berücksichtigt?

Die Öffentliche nennt im Premiumumfang ihrer Inhaltsversicherung für Vertragsstrafen im Ertragsausfall zehn Prozent der Summe, höchstens 50.000 Euro. Es gelten die zugeordneten Sachgefahren und die konkreten Bedingungen.

Zahlt die Öffentliche nach jedem versicherten Überspannungsschaden auch den Ausfall?

Die Inhaltsübersicht der Öffentlichen grenzt ihre 10.000-Euro-Erweiterung für bestimmte Überspannungsschäden ausdrücklich ohne Ertragsausfall ab. Geräteschaden und Betriebsstillstand müssen deshalb getrennt geprüft werden.

Welche Ausfallzeit nennt die Öffentliche für eine Photovoltaikanlage?

Photovoltaik-Spezial der Öffentlichen beschreibt 90 Tage Ersatz entgangener Einspeisevergütung, bei Feuerschäden bis sechs Monate. Diese Frist gehört zum Solarvertrag und gilt nicht pauschal für andere Ertragsausfälle.

Deckt die Öffentliche Betriebsunterbrechung auch die Krankheit des Inhabers?

Die hier beschriebenen Ausfallprodukte der Öffentlichen Braunschweig setzen an Sach-, Cyber- oder landwirtschaftlichen Ereignissen an. Für Krankheit oder Unfall des Inhabers ist ein eigenes personenbezogenes Angebot erforderlich.

Was gehört in ein konkretes Ausfallangebot der Öffentlichen?

Beim Ausfallschutz der Öffentlichen sollten Ursache, Summe, Haftzeit, Selbstbehalt und Jahresbeitrag einschließlich Steuer zusammenstehen. Bei einer Cyberlösung müssen auch Eigenschäden, Drittschäden und Servicekosten getrennt ausgewiesen sein.

Ihre Tätigkeit verdient einen passenden Schutz.

Beschreiben Sie Ihren Bedarf. Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an.

Kostenfreies Angebot anfordern ↗
Ihr Bedarf. Ihr Angebot.
Kostenfrei & unverbindlich.
Angebot anfordern ↗