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uniVersa Ausfallversicherung

uniVersa-Ausfallschutz: Was nach dem Sachschaden für Ihren Betrieb weitergezahlt wird

uniVersa bietet Betriebsunterbrechung als Ergänzung zur Geschäftsversicherung an. Die Klein-BU ersetzt vereinbarten Ertragsausfall nach einem gedeckten Sachschaden. Ihre Summe hängt grundsätzlich an der Sachversicherung; für Daten und Programme gelten besondere Voraussetzungen und eine kürzere Haftzeit.

Die uniVersa-Klein-BU ergänzt den Schutz für Einrichtung und Waren

Die uniVersa-Geschäftsversicherung kann unter anderem Feuer, Einbruchdiebstahl mit Vandalismus, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel abdecken. Eine ergänzende Betriebsunterbrechungsversicherung behandelt die finanziellen Folgen, wenn ein versicherter Sachschaden den Betrieb beeinträchtigt.

Eine vollständige Schließung ist nach den Klein-BU-Bedingungen nicht zwingend: Auch eine Beeinträchtigung des Betriebs kann genügen. Ob das Schadensereignis dem Grunde nach versichert ist, richtet sich nach den vereinbarten Sachgefahren.

Zwölf Monate uniVersa-Haftzeit – und eine Ausnahme für Daten

Die uniVersa-Klein-BU-Bedingungen sehen zwölf Monate Haftzeit vor, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sie beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Für bestimmte datenbedingte Ertragsausfälle wird eine eigene Haftzeit von drei Monaten genannt.

Bei der Auswahl sollte die Dauer zum Wiederanlauf passen. Lieferfristen für Ersatzgeräte, Handwerkertermine und die Rückkehr zum normalen Betriebsablauf können länger dauern als die reine Reparatur. Eine abweichende Haftzeit muss ausdrücklich vereinbart sein.

Die uniVersa-Klein-BU-Summe folgt grundsätzlich der Sachversicherung

Nach den uniVersa-Zusatzbedingungen gilt die Sachversicherungssumme für Betriebseinrichtung und Vorräte grundsätzlich auch für die Klein-BU. Sie kann zur Vermeidung einer Unterversicherung erhöht werden, wenn weitere dem Betrieb dienende Sachwerte nicht oder nicht vollständig im Sachvertrag versichert sind.

Die wirtschaftliche Ausfallbelastung muss trotzdem gesondert betrachtet werden. Ein personalintensiver Betrieb benötigt möglicherweise mehr Ausfallschutz, als ein kleiner Inventarbestand nahelegt. Prüfen Sie daher sowohl die korrekte Wertermittlung als auch die verfügbare Entschädigungsgrenze.

Unterversicherung bei uniVersa: Eine zu niedrige Sachsumme wirkt weiter

Die uniVersa-Klein-BU enthält eine Kürzung nach dem Verhältnis zwischen Versicherungssumme und maßgebendem Versicherungswert. Bei einzelnen Positionen auf Erstes Risiko bleibt eine Unterversicherung dort dagegen unberücksichtigt.

Vereinfachtes eigenes Rechenbeispiel: Stehen 100.000 Euro Summe einem maßgeblichen Sachwert von 200.000 Euro gegenüber, kann ein ansonsten versicherter Ausfallschaden von 40.000 Euro auf 20.000 Euro gekürzt werden. Weitere Vertragsgrenzen und Eigenanteile sind in dieser Rechnung nicht berücksichtigt.

Datenverlust bei uniVersa-Klein-BU: Der Datenträger muss betroffen sein

uniVersa knüpft die besondere Daten-Ausfalldeckung an einen versicherten Sachschaden am betreffenden Datenträger. Eine ausschließlich digitale Verschlüsselung oder ein Softwarefehler erfüllt diese Voraussetzung nicht schon für sich.

Für einen Betrieb mit starkem IT-Anteil ist deshalb eine gesonderte Cyber- beziehungsweise technische Ausfalldeckung zu prüfen. Außerdem nehmen die Klein-BU-Bedingungen unter anderem nicht lauffähige Programme und nur im Arbeitsspeicher befindliche Daten aus.

Welche laufenden Kosten die uniVersa-Betriebsunterbrechung berücksichtigt

Die uniVersa-Klein-BU erfasst vereinbarten Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, die ohne den Schaden erwirtschaftet worden wären. Der Weiteraufwand muss rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet sein. Bestimmte umsatzabhängige Aufwendungen und ersparte Ausgaben sind nicht entsprechend zu entschädigen.

Für den Schadenfall hilft eine nachvollziehbare Aufteilung der Kosten. Miete und feste Gehälter entwickeln sich anders als nicht mehr benötigte Waren. Bereiten Sie außerdem Vergleichszahlen zum normalen Geschäftsverlauf vor, damit saisonale Einflüsse berücksichtigt werden können.

uniVersa-Abschlagszahlung: Nicht immer bis zum Ende der Haftzeit warten

Die uniVersa-Klein-BU-Bedingungen ermöglichen nach Ablauf eines Monats eine Zahlung auf den bereits feststellbaren Mindestbetrag für den vergangenen Unterbrechungszeitraum. Entsprechendes gilt nach weiteren Monaten; die Beträge werden auf die Gesamtleistung angerechnet.

Dafür muss der mindestens zu vergütende Schaden ermittelbar sein. Bewahren Sie Rechnungen, betriebliche Auswertungen und Nachweise zur Unterbrechung auf. Die Klausel bedeutet keine automatische monatliche Pauschale unabhängig vom festgestellten Schaden.

uniVersa-Krankentagegeld und betrieblicher Sachausfall haben verschiedene Aufgaben

Mit uni-KT beschreibt uniVersa eine persönliche Einkommensabsicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Die auf der Zusatzversicherungsseite genannten Stufen für gesetzlich Versicherte beginnen beispielsweise am 43., 92. oder 183. Tag. Das ist von der Klein-BU nach einem Sachschaden zu unterscheiden.

Soll eine Erkrankung des Inhabers zusätzlich die laufenden Praxiskosten absichern, muss dieser Bedarf gesondert angefragt werden. Persönliches Nettoeinkommen und betrieblicher Kostenblock sollten dabei nicht doppelt mit derselben Leistung eingeplant werden.

Ein uniVersa-Ausfallangebot für den tatsächlichen Betriebsablauf berechnen

Für ein uniVersa-Klein-BU-Angebot sind unter anderem Betriebsart, versicherte Sachwerte, Gefahren, gewünschte Haftzeit und Schadenverlauf erforderlich. Ergänzend helfen Angaben zu fortlaufenden Kosten, Wiederbeschaffungszeiten und wichtigen Betriebsabhängigkeiten.

Ein öffentliches vollständiges Beitragsbeispiel für diese Geschäfts-Betriebsunterbrechung ist nicht ausgewiesen. Preise der uni-KT-Krankentagegeldversicherung sind dafür keine Vergleichsgröße. Fordern Sie hier ein unverbindliches Angebot für den konkret benötigten betrieblichen Ausfallschutz an.

uniVersa-Klein-BU: Drei zentrale Vertragsregeln

RegelBedeutung für den Betrieb
Haftzeit grundsätzlich 12 MonateAbweichungen müssen vereinbart werden; Beginn mit dem Sachschaden.
Daten-Ausfall höchstens 3 Monate nach der besonderen KlauselVersicherter Sachschaden am Datenträger erforderlich.
Summe grundsätzlich aus dem SachvertragUnterversicherung und ausreichenden wirtschaftlichen Ausfallschutz getrennt prüfen.

uniVersa-Klein-BU: Antworten zu Leistung und Berechnung

Muss der Betrieb für eine uniVersa-Klein-BU-Leistung vollständig schließen?

Die uniVersa-Klein-BU-Bedingungen behandeln auch eine Beeinträchtigung des Betriebs. Voraussetzung bleibt ein dem Grunde nach versicherter Sachschaden und ein daraus entstehender gedeckter Ertragsausfall.

Welche reguläre Haftzeit hat die uniVersa-Klein-BU?

Die uniVersa-Zusatzbedingungen nennen zwölf Monate ab Sachschadeneintritt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für den besonderen Daten-Ausfallbereich gelten drei Monate.

Wie hängt die uniVersa-Klein-BU-Summe mit dem Inventar zusammen?

Bei uniVersa gilt grundsätzlich die Sachversicherungssumme für Einrichtung und Vorräte auch für die Klein-BU. Weitere nicht vollständig versicherte betriebliche Sachwerte müssen bei der Wertermittlung berücksichtigt werden.

Kann uniVersa den Ertragsausfall wegen Unterversicherung kürzen?

Die uniVersa-Klein-BU sieht bei zu geringer Summe grundsätzlich eine anteilige Kürzung vor. Für ausdrücklich auf Erstes Risiko versicherte Einzelpositionen wird Unterversicherung nicht berücksichtigt.

Sind Hackerangriffe durch die uniVersa-Datenregel automatisch gedeckt?

Die Datenregel der uniVersa-Klein-BU verlangt einen versicherten Sachschaden am Datenträger. Eine reine Cyberattacke ohne diesen Zusammenhang begründet daraus keinen automatischen Schutz.

Zahlt die uniVersa-Klein-BU auch bei einem Schaden an nicht eigens versicherten Betriebssachen?

Die uniVersa-Bedingungen beziehen unter den genannten Voraussetzungen auch dem Betrieb dienende Gebäude oder bewegliche Sachen am Versicherungsort ein, die nicht im vorliegenden Sachvertrag versichert sind. Die zutreffende Summe und Wertermittlung bleiben wichtig.

Gibt es bei uniVersa vor Abschluss der Ausfallberechnung eine Abschlagszahlung?

Nach den uniVersa-Klein-BU-Bedingungen kann nach einem Monat der für den vergangenen Zeitraum feststellbare Mindestbetrag verlangt werden. Er wird auf die spätere Gesamtleistung angerechnet.

Ersetzt die uniVersa-Klein-BU jede während der Schließung anfallende Ausgabe?

uniVersa berücksichtigt vertraglich versicherte fortlaufende Kosten und entgangenen Betriebsgewinn. Ersparte oder bestimmte umsatzabhängige Aufwendungen gehören nicht automatisch zur Entschädigung.

Ist uni-KT von uniVersa dasselbe wie betrieblicher Ertragsausfall?

uniVersa uni-KT behandelt persönlichen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit. Die Klein-BU knüpft dagegen an einen versicherten betrieblichen Sachschaden an.

Warum reicht für uniVersa-Ausfallschutz die Inventarliste allein nicht?

Die Inventarliste hilft bei der uniVersa-Sachsumme. Für einen geeigneten Ausfallschutz müssen zusätzlich laufende Kosten, Wiederanlaufzeit und die wirtschaftliche Entschädigungsgrenze geprüft werden.

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