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VHV Ausfallversicherung

VHV-Ausfallschutz für laufende Kosten, Lieferabhängigkeiten und digitale Stillstände

Die VHV-Betriebsunterbrechungsversicherung schützt den Betrieb vor versichertem Ertragsausfall und weiterlaufenden Kosten. Auch Sachschäden bei Zulieferern können eine Rolle spielen. Für einen Stillstand nach Cyberangriff oder Cloudausfall gibt es andere Vertragsbausteine. Ein sinnvoller Vergleich beginnt deshalb mit der Ursache, die Ihren Betrieb lahmlegen könnte.

VHV-Betriebsunterbrechung: Gewinn und laufende Kosten richtig erfassen

Die VHV nennt neben entgangenem Gewinn unter anderem Personalaufwand, Provisionen, Mieten und Pachten. Die Absicherung soll den wirtschaftlichen Verlust aus einer versicherten Unterbrechung behandeln.

Für die Bedarfsermittlung ist der Umsatz allein wenig aussagekräftig: Materialeinkauf oder andere variable Kosten können im Stillstand sinken, während Gehälter und Mietverträge weiterlaufen. Stellen Sie die Positionen anhand Ihrer Buchhaltung zusammen. Die Wiederherstellung beschädigter Einrichtung bleibt eine andere Aufgabe als der Ertragsausfall.

Rückwirkung bei der VHV: Ein Schaden beim Zulieferer kann Ihren Betrieb treffen

Die VHV nennt bis zu 100.000 Euro für Rückwirkungsschäden. Nach den ABFS-2024-Bedingungen kann der auslösende Sachschaden auch bei einem laufenden Zulieferer, einem Versorger oder einem Abnehmer eintreten. Ohne andere Vereinbarung gilt die Regel für Grundstücke in Deutschland.

Eine verspätete Lieferung allein reicht nicht. Benennen Sie kritische Vorprodukte, deren Lieferorte und die Dauer einer Ersatzbeschaffung. Bei einem Zulieferer im Ausland oder einem besonders hohen möglichen Verlust sollte das Angebot ausdrücklich über die Standardregel hinaus geprüft werden.

VHV-Rückwirkung: 100.000 Euro sind eine eigene Leistungsgrenze

Die von der VHV genannten bis zu 100.000 Euro für Rückwirkungsschäden sind nicht die gesamte Ausfallsumme Ihres Betriebs. Prüfen Sie besonders kritische Lieferanten und Versorger, deren Standorte sowie die vereinbarten Schadenursachen und Selbstbehalte.

VHV-Vertragsstrafen nach versichertem Ertragsausfall

Die VHV-Bedingungen behandeln Vertragsstrafen, die innerhalb der Haftzeit infolge eines versicherten Ertragsausfallschadens entstehen. Gemeint sind vor dem Sachschaden vereinbarte Leistungen wegen nicht oder schlecht erfüllter Liefer- beziehungsweise Abnahmeverpflichtungen.

Legen Sie für eine Anfrage daher Ihre wesentlichen Vertragsstrafenregelungen offen. Entscheidend ist nicht nur ein möglicher Stillstand, sondern auch, welche finanziellen Folgen Ihre Lieferverträge daran knüpfen. Ein unabhängig vom versicherten Schaden versäumter Termin wird durch diesen Einschluss nicht zur allgemeinen Liefergarantie.

Eine VHV-Ausfallsumme muss mit dem Betrieb mitwachsen

Für die selbstständige Betriebsunterbrechungsversicherung sieht die VHV eine Ermittlung nach ihrem Summenschema und eine jährliche Wertmeldung vor. Die ABFS 2024 beschreiben zusätzlich eine Nachhaftung von 33⅓ Prozent über die Versicherungssumme hinaus; besondere Entschädigungsgrenzen und Erstrisikosummen sind davon ausgenommen.

Dieser Zuschlag ist keine Verlängerung der Wiederanlaufzeit und ersetzt keine richtige Wertmeldung. Bei starkem Wachstum oder zusätzlichen Betriebsstätten sollten Sie die benötigte Summe neu berechnen lassen. Auch die vereinbarte Haftzeit muss zur realistischen Wiederbeschaffung und Wiederaufnahme passen.

Behördliche Verzögerungen nach einem VHV-Sachschaden

Die VHV-ABFS behandeln unter bestimmten Voraussetzungen einen größeren Ertragsausfall durch behördliche Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen nach einem versicherten Sachschaden. Das ist von einer allgemeinen Betriebsschließung ohne solchen Schaden zu unterscheiden.

Bei einem Umbau nach einem Brand können Genehmigungen den Wiederanlauf verzögern. Eine pandemiebedingte allgemeine Schließung oder die Erkrankung des Inhabers hat dagegen eine andere Ursache. Geben Sie im Formular an, welches Ausfallrisiko Sie tatsächlich absichern möchten.

VHV CYBERPROTECT: Unterbrechung nach Angriff auf die eigene IT

VHV CYBERPROTECT beschreibt eigene Ertragsausfälle einschließlich Mehrkosten nach einem Cyberangriff. In der aktuell verlinkten Produktübersicht mit Stand April 2023 werden für die Betriebsunterbrechung zeitliche Selbstbehalte von 6, 12 oder 24 Stunden genannt.

Für den Vergleich sollten Sie klären, welche Zeitregel im konkreten Angebot gilt und wie lange entschädigt wird. Ein Handelsbetrieb mit laufenden Onlinebestellungen benötigt möglicherweise einen anderen Umfang als ein Büro, das vorübergehend auf manuelle Abläufe ausweichen kann.

Cloud- und Systemausfall bei VHV ausdrücklich mitversichern

VHV CYBERPROTECT führt die Unterbrechung beim Cloudanbieter sowie den Stillstand durch Systemausfall oder technische Probleme als optionale Zusatzleistungen. Die eigene Cybergrunddeckung bestätigt diese Erweiterungen nicht automatisch.

Notieren Sie die benötigten Cloudprogramme, ausgelagerten Daten und externen Dienstleister. Wenn das Warenwirtschaftssystem ausschließlich beim Anbieter läuft, kann dessen Ausfall den gesamten Verkauf treffen, obwohl Ihre eigenen Rechner technisch funktionieren.

VHV CYBERPROTECT für Handwerker mit eigenem Abschlussmodell

Die VHV beschreibt für Handwerksbetriebe bis 5 Millionen Euro Jahresumsatz ein eigenes CYBERPROTECT-Angebot. Es enthält unter anderem den genannten Schutz bei Cloud- und technischen Ausfällen; festgelegte IT-Sicherheitsanforderungen sind innerhalb von sechs Monaten umzusetzen.

Der Abschluss ohne Risikofragen bedeutet somit nicht, dass IT-Sicherheit bedeutungslos wäre. Die verlangten Maßnahmen sollten organisatorisch eingeplant werden. Der zusätzliche Baustein Cyberbetrug behandelt wiederum bestimmte Vermögensabflüsse und ist keine Erweiterung jeder Betriebsunterbrechungsursache.

Ein VHV-Schadenbeispiel zeigt die Folgen von 36 Stunden Onlineausfall

In einem veröffentlichten VHV-Beispiel wird ein Onlineshop durch einen DDoS-Angriff 36 Stunden gestört. Die Darstellung rechnet mit 25.000 Euro Betriebsunterbrechung, 35.000 Euro Forensik und 50.000 Euro für Maßnahmen gegen den Reputationsschaden.

Die insgesamt 110.000 Euro sind ein Schadenbeispiel vor dem erwähnten Selbstbehalt, kein Versicherungsbeitrag und keine zugesagte Zahlung für jeden Angriff. Der Fall verdeutlicht, warum die nötige Summe nicht allein aus dem Umsatz eines einzelnen Ausfalltags abgeleitet werden sollte.

Ein VHV-Ausfallangebot anhand Ihrer Abhängigkeiten anfordern

Für die VHV-Betriebsunterbrechung ist kein einheitlicher öffentlicher Beitrag für alle Betriebe ausgewiesen. Für ein konkretes Angebot werden Tätigkeit, Gewinn und Kosten, Standorte, gewünschte Gefahren und die benötigte Haftzeit zusammen betrachtet.

Nennen Sie zusätzlich Maschinen mit langer Lieferzeit, zentrale Zulieferer und die Abhängigkeit von Cloudsystemen. Soll dagegen Ihr persönlicher Ausfall durch Krankheit abgesichert werden, geben Sie das ausdrücklich an. Eine sachschadenbezogene Betriebsunterbrechung ersetzt diesen Personenschutz nicht.

VHV-DDoS-Beispiel: Ein Stillstand verursacht mehrere Kostenarten

Schadenillustration der VHV, kein Tarif- oder Beitragsbeispiel. Die Höhe des Selbstbehalts ist in diesem Fallblatt nicht angegeben; der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem Vertrag.

Position im veröffentlichten BeispielBeispielhafter Schaden
36 Stunden gestörter Onlineshop: Betriebsunterbrechung25.000 €
Forensische Untersuchung35.000 €
Maßnahmen wegen Reputationsschaden50.000 €
Gesamt vor dem erwähnten Selbstbehalt110.000 €

VHV-Ausfallversicherung: Sachschaden, Lieferkette und Cyberrisiken

Welche Kosten nennt die VHV für die Betriebsunterbrechung?

Die VHV beschreibt entgangenen Gewinn und weiterlaufende Kosten, etwa Personalaufwand, Mieten, Pachten und Provisionen. Für die Summe müssen zugleich die bei einem Stillstand ersparten Aufwendungen berücksichtigt werden.

Erstattet die VHV jede verspätete Zulieferung?

Die VHV-Rückwirkungsdeckung setzt den vereinbarten Schadenfall voraus. Eine bloße Lieferverzögerung ist keine allgemeine Leistungszusage aus der Betriebsunterbrechungsversicherung.

Ist ein ausländischer Lieferant in der VHV-Rückwirkung automatisch enthalten?

Die VHV-ABFS 2024 beschränken die beschriebene Rückwirkung ohne andere Vereinbarung auf Grundstücke in Deutschland. Für ausländische Zulieferer muss der benötigte Umfang ausdrücklich abgestimmt werden.

Können auch Energieversorger für die VHV-Rückwirkung relevant sein?

Die VHV-ABFS nennen neben Zulieferern und Abnehmern Versorger mit Strom, Gas oder Wasser. Maßgeblich bleiben der erforderliche Sachschaden, die versicherten Gefahren und die vereinbarten Grenzen.

Welche Vertragsstrafen behandelt die VHV-Betriebsunterbrechung?

Die VHV beschreibt vor dem Sachschaden vereinbarte Vertragsstrafen aus Liefer- oder Abnahmeverpflichtungen, die durch versicherten Ertragsausfall innerhalb der Haftzeit entstehen. Die eigenen Lieferverträge sollten für das Angebot vorgelegt werden.

Verlängert die Nachhaftung von 33⅓ Prozent die VHV-Haftzeit?

Die VHV-Nachhaftung in der selbstständigen Betriebsunterbrechung erhöht unter den genannten Voraussetzungen den Summenrahmen. Sie ist keine zeitliche Verlängerung; Erstrisikopositionen und besondere Grenzen werden nicht entsprechend erhöht.

Sind Krankheit oder Unfall des Inhabers in der VHV-Sachausfalldeckung enthalten?

Die hier beschriebene VHV-Betriebsunterbrechung knüpft an vereinbarte Sachschadenereignisse an. Für Krankheit oder Unfall einer Schlüsselperson muss eine dafür geeignete Absicherung gesondert angefragt werden.

Welche zeitlichen Selbstbehalte nennt VHV CYBERPROTECT?

Die aktuell verlinkte VHV-Cyberübersicht mit Stand April 2023 nennt für Unterbrechung nach Cyberangriff 6, 12 oder 24 Stunden zur Auswahl. Die tatsächlich angebotene Zeitregel und Haftzeit müssen im Vertrag erkennbar sein.

Ist der Ausfall eines Cloudanbieters in VHV CYBERPROTECT immer versichert?

VHV CYBERPROTECT führt Cloud- und technische Systemausfälle als wählbare Zusatzleistungen. Beim speziellen Handwerksangebot beschreibt die VHV einen eigenen Leistungsumfang; die konkrete Produktvariante ist daher entscheidend.

Was bedeutet Abschluss ohne Risikofragen bei VHV CYBERPROTECT Handwerk?

Die VHV ermöglicht im beschriebenen Handwerksmodell den Abschluss ohne IT-Risikofragen. Definierte Sicherheitsanforderungen sind dennoch innerhalb von sechs Monaten umzusetzen.

Sind die 110.000 Euro aus dem VHV-DDoS-Beispiel ein Preis für den Cybervertrag?

Die VHV beziffert damit einen beispielhaften Gesamtschaden aus Unterbrechung, Forensik und Reputationsmaßnahmen. Die Summe ist weder Versicherungsprämie noch pauschale Entschädigung für einen beliebigen Onlineausfall.

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