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Vermögensschadenhaftpflicht für IT-Dienstleister

Ihr Code läuft beim Kunden. Ihr Haftungsrisiko auch.

Die Vermögensschadenhaftpflicht für IT-Dienstleister sichert versicherte finanzielle Kundenschäden aus Entwicklung, Beratung und weiteren vereinbarten IT-Leistungen ab. Eine Cyberversicherung für das eigene Unternehmen erfüllt einen anderen Zweck.

Softwareentwicklerin arbeitet an zwei Monitoren in einem hellen Büro.
Ein Fehler in Software oder IT-Beratung kann beim Auftraggeber finanzielle Verluste auslösen. Deshalb gehört das konkrete Leistungsspektrum in die Anfrage.

Eine Migration ist mehr als ein Datenumzug

Fiktive Situation: Eine fehlerhafte Schnittstelle ordnet Zahlungen falsch zu. Der Auftraggeber muss Transaktionen prüfen und fordert Ersatz für zusätzliche Bearbeitungskosten. Zu prüfen sind Pflichtverletzung, Kausalität und der vereinbarte Tätigkeitsumfang der IT-Haftpflicht.

IT-Haftpflicht auf das tatsächliche Geschäftsmodell abstimmen

TätigkeitZu klärender Vertragspunkt
Softwareentwicklung / SaaSProgrammfehler, Leistungsstörungen und Nutzungsbedingungen
Administration / HostingDatenverluste, Wiederherstellung und Ausfallzeiten beim Kunden
IT-BeratungFehlkonzeption, Projektmanagement und Verzögerungen
HardwarelieferungZusätzliche Sach- und Produkthaftpflichtrisiken
KI-AnwendungenEntwicklung, Bereitstellung oder bloße Nutzung klar benennen

Die IT-Deckung nicht allein am Honorar ausrichten

Ein Auftrag über wenige Tausend Euro kann einen geschäftskritischen Prozess berühren. Relevant ist der mögliche Folgeschaden beim Auftraggeber. Prüfen Sie außerdem, ob Haftungsbegrenzungen tatsächlich vereinbart wurden und wie sie sich zum Versicherungsschutz verhalten.

Eigene Nachbesserung und versicherter Schadenersatz müssen getrennt kalkuliert werden. Vertragsstrafen oder Erfolgsgarantien sind nur dann belastbar einbezogen, wenn die Bedingungen dies ausdrücklich hergeben.

IT-Schutz mit unterschiedlichen Schwerpunkten

Ihre Tätigkeit verdient einen passenden Schutz.

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