Eine Migration ist mehr als ein Datenumzug
Fiktive Situation: Eine fehlerhafte Schnittstelle ordnet Zahlungen falsch zu. Der Auftraggeber muss Transaktionen prüfen und fordert Ersatz für zusätzliche Bearbeitungskosten. Zu prüfen sind Pflichtverletzung, Kausalität und der vereinbarte Tätigkeitsumfang der IT-Haftpflicht.
IT-Haftpflicht auf das tatsächliche Geschäftsmodell abstimmen
| Tätigkeit | Zu klärender Vertragspunkt |
|---|---|
| Softwareentwicklung / SaaS | Programmfehler, Leistungsstörungen und Nutzungsbedingungen |
| Administration / Hosting | Datenverluste, Wiederherstellung und Ausfallzeiten beim Kunden |
| IT-Beratung | Fehlkonzeption, Projektmanagement und Verzögerungen |
| Hardwarelieferung | Zusätzliche Sach- und Produkthaftpflichtrisiken |
| KI-Anwendungen | Entwicklung, Bereitstellung oder bloße Nutzung klar benennen |
Die IT-Deckung nicht allein am Honorar ausrichten
Ein Auftrag über wenige Tausend Euro kann einen geschäftskritischen Prozess berühren. Relevant ist der mögliche Folgeschaden beim Auftraggeber. Prüfen Sie außerdem, ob Haftungsbegrenzungen tatsächlich vereinbart wurden und wie sie sich zum Versicherungsschutz verhalten.
Eigene Nachbesserung und versicherter Schadenersatz müssen getrennt kalkuliert werden. Vertragsstrafen oder Erfolgsgarantien sind nur dann belastbar einbezogen, wenn die Bedingungen dies ausdrücklich hergeben.
