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Zurich Vermögensschadenhaftpflicht

Zurich VSH: Berufshaftpflicht von der Kanzlei bis zum Cloud-Anbieter

Zurich bietet unterschiedliche Vermögensschadenhaftpflicht-Lösungen für Kammerberufe, IT-Unternehmen und weitere Dienstleister. Welche davon passt, hängt von Ihren Aufträgen ab: Ein Steuerberater benötigt eine andere Berufsdeckung als ein Softwarehaus oder ein Immobilienverwalter. Hier finden Sie die Unterschiede und konkrete Punkte für Ihren Angebotsvergleich.

Zurich WiStRa: Mandantenvermögen in rechts- und steuerberatenden Berufen

Die Zurich-Berufshaftpflicht nach AVB-WiStRa richtet sich an Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Sie betrifft finanzielle Folgen beruflicher Fehler. Besonders bei einer Kanzlei mit mehreren Berufsträgern müssen versicherte Personen, Gesellschaft und jeweilige Aufgaben zusammenpassen.

Ein Beispiel zur Einordnung: Eine Kanzlei übernimmt neben laufenden Steuererklärungen die Beratung beim Verkauf eines Unternehmens. Das Transaktionsrisiko kann die Größenordnung gewöhnlicher Mandate deutlich übersteigen. Für den Versicherungsschutz zählt deshalb nicht nur der Jahresumsatz der Kanzlei, sondern auch, welche wirtschaftlichen Werte mit einzelnen Entscheidungen verbunden sind.

Drei Zurich-VSH-Lösungen für unterschiedliche Auftraggeber

WiStRa für Kammerberufe

Mandantenberatung und Berufsversehen von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

IT Safecare für IT-Unternehmen

Entwicklung, Betrieb und Beratung rund um Software, Netzwerke und digitale Dienstleistungen.

VSH für Immobilienberufe

Verwaltungs- und Vermittlungsaufträge mit ihren jeweiligen finanziellen Haftungsrisiken.

Zurich-Projektschutz: Eine fertige Leistung bleibt Ihre Aufgabe

Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Leistung und der Aufwand, den versprochenen Auftrag überhaupt fertigzustellen, sind verschiedene Positionen. Bei einem IT-Projekt sollten Kundenforderungen, eigene Nacharbeit und vereinbarte Eigenschadenleistungen deshalb getrennt bewertet werden.

Zurich IT Safecare: Vier Entscheidungen vor dem Projektstart

Kundenvertrag prüfen

Leistungsumfang, Service-Level-Agreement und Haftungszusagen müssen zur Versicherung passen.

Subunternehmer einbeziehen

Benennen Sie ausgelagerte Entwicklung, Administration oder Betreuung und Ihre Verantwortung dafür.

Abbruchrisiko bewerten

Berechnen Sie, wie viele eigene Arbeitsstunden vor der nächsten vergüteten Abnahme anfallen.

Ausfall des eigenen Betriebs mitplanen

Prüfen Sie die zusätzliche Cyber-Eigenschadendeckung und Ihre Möglichkeiten für einen Ersatzbetrieb.

Sozien, Anderkonten und zusätzliche Aufgaben in der Zurich-Kanzlei-VSH

Zurich verzichtet bei WiStRa auf eine Durchschnittsbildung der Versicherungssummen verschiedener Sozien. Außerdem gehören fehlerhafte Verfügungen über Anderkonten und Financial Planning zum beschriebenen Konzept. Für Wirtschaftsprüfer ist die Anderkontendeckung mit einem besonderen Limit von einer Million Euro ausgewiesen.

Prüfen Sie bei einer gemeinsamen Kanzlei, welche Aufgaben tatsächlich über welche Gesellschaft ausgeführt werden. Die Zusammenarbeit unter einer Büroadresse kann von einer Berufsausübungsgesellschaft abweichen. Besondere Tätigkeiten wie Vermögensplanung oder die Verwaltung fremder Gelder gehören ausdrücklich in die Tätigkeitsbeschreibung.

Zurich IT Safecare: Software, Hosting und Beratung gemeinsam erfassen

Die aktuelle IT-Produktinformation von Zurich trägt die Bezeichnung IT Safecare 2021, Ausgabe Mai 2026. Sie erfasst unter anderem Softwareleistungen, Hardware, Netzwerke, Rechenzentren, Cloud-Computing und SaaS. Auch begleitende Beratungs- und Schulungsaufgaben werden beschrieben. Ältere Verträge können noch ITSafeCare 2.0 heißen; deren Bedingungen sollten bei einem Wechsel gezielt verglichen werden.

Für ein Softwarehaus ist die Unterscheidung praktisch: Entwickeln Sie nur Anwendungen oder betreiben Sie zusätzlich die Kundenplattform? Wer Betrieb, Wartung und Verfügbarkeit übernimmt, hat andere Verpflichtungen als ein Entwickler mit einmaliger Abnahme. Stellen Sie diese Leistungen im Angebot getrennt dar, damit der Schutz zur gesamten Wertschöpfung passt.

Verzögerungen und Service-Level-Agreements bei Zurich versichern

Zurich IT Safecare berücksichtigt vertragliche Haftung, etwa bestimmte Beschaffenheitsvereinbarungen und Service-Level-Agreements. Für Verzögerungsschäden besteht eine wichtige Grenze: Eine falsch eingeschätzte eigene Kapazität ist vom beschriebenen Schutz ausgenommen.

Beispiel: Ein IT-Unternehmen sagt den gleichzeitigen Start mehrerer Projekte zu, obwohl seine verfügbaren Teams dafür nicht ausreichen. Dieser Engpass ist anders zu behandeln als ein unerwarteter Fehler bei einer an sich realistisch geplanten Installation. Lassen Sie daher Verfügbarkeitszusagen, Meilensteine und Vertragsstrafen anhand der tatsächlichen Vertragsmuster prüfen.

Zurich-VSH für Immobilienverwalter und Makler: Mehr als eine Berufsbezeichnung

Für Immobilienverwalter und Immobilienmakler führt Zurich eigene VSH-Bedingungen mit Stand Juli 2025. Bei Verwaltern stehen beispielsweise Abrechnungen und Fristen im Mittelpunkt; bei Maklern Angaben zu Objekten und Vermittlungsaufträge. Eine zusätzlich ausgeübte Darlehensvermittlung muss gesondert berücksichtigt werden.

Wenn Ihr Unternehmen Wohnungen verwaltet, Kaufverträge vermittelt und daneben Verkehrswerte beurteilt, sollten alle drei Bereiche im Angebot auftauchen. Der Hauptumsatz aus Verwaltung sagt wenig darüber aus, wie teuer ein einzelnes fehlerhaftes Gutachten werden kann. Auch eine nur gelegentlich ausgeübte Nebentätigkeit kann ein großes Haftungsrisiko erzeugen.

Eigene Projektkosten und Kundenforderungen bei Zurich auseinanderhalten

Zurich IT Safecare enthält neben Haftpflichtleistungen bestimmte Eigenschadenregelungen, darunter vergebliche Aufwendungen nach dem Rücktritt eines Auftraggebers. Eine zusätzliche Cyber-Eigenschadendeckung lässt sich vereinbaren. Damit werden unterschiedliche wirtschaftliche Interessen angesprochen: das Vermögen Ihrer Kunden und das Ihres eigenen Betriebs.

Eine abgebrochene Einführung kann mehrere Positionen auslösen: Der Kunde verlangt Ersatz seines Ausfalls, Ihre eigenen Arbeitsstunden bleiben unbezahlt und ein neues Team muss technische Fehler beseitigen. Reichen Sie diese Positionen getrennt ein. Ein umfassend klingender Projektschutz ist keine pauschale Zusage, dass jede dieser Rechnungen vollständig übernommen wird.

Zurich-VSH passend anbieten lassen: Große Aufträge zuerst betrachten

Für einen Zurich-VSH-Vergleich helfen eine klare Leistungsbeschreibung, Jahresumsatz beziehungsweise Honorare, gewünschte Summen und die wichtigsten Kundenverträge. Bei Kanzleien gehören Gesellschaftsform und besondere Mandate dazu; bei IT-Unternehmen außerdem Kundenländer, Fremdleistungen und Betriebsverantwortung.

Ein sinnvoller Vergleich beginnt bei den Schäden, die Ihr Unternehmen finanziell überfordern würden. Über das Formular können Sie Ihre Tätigkeiten und gewünschten Leistungen für ein unverbindliches Angebot angeben. So lässt sich prüfen, welche Zurich-Lösung passt und welche Alternativen dieselben Anforderungen erfüllen.

Fragen zur Zurich-VSH für freie Berufe und digitale Dienstleister

Ist Zurich-VSH nur für IT-Unternehmen gedacht?

Nein. Zurich bietet neben IT Safecare auch WiStRa für rechts- und steuerberatende Kammerberufe sowie weitere berufliche VSH-Lösungen. Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Nennen Sie bei der Anfrage auch Beratungs- und Verwaltungsaufgaben, die nur einen kleinen Umsatzanteil ausmachen.

Was ist der Unterschied zwischen Zurich ITSafeCare 2.0 und IT Safecare 2021?

Die Bezeichnungen betreffen unterschiedliche Generationen der Zurich-IT-Haftpflicht. Für bestehende Verträge zählt die vereinbarte Ausgabe; ein neuer Produktname verändert deren Bedingungen nicht automatisch. Vergleichen Sie bei einem Wechsel besonders Projektzusagen, Eigenschäden und die Absicherung früherer Tätigkeiten.

Wie lange können Schäden bei Zurich IT Safecare nachgemeldet werden?

Für Zurich IT Safecare wird eine Nachmeldefrist von zehn Jahren beschrieben. Eine spätere Meldemöglichkeit bedeutet jedoch keinen Schutz für beliebige neue Projekte nach Vertragsende. Lassen Sie beim Wechsel die zeitliche Zuordnung Ihrer bisherigen Aufträge klären.

Welche Vorteile hat Zurich WiStRa bei einer Sozietät?

Zurich WiStRa vermeidet die Durchschnittsbildung unterschiedlicher Sozien-Versicherungssummen. Für Ihren Vergleich bleibt entscheidend, welche Deckung für jeden Berufsträger und für die Gesellschaft besteht. Eine höhere persönliche Summe ersetzt nicht die richtige Absicherung des gemeinsamen Rechtsträgers.

Kann ein Steuerberater bei Zurich auch elektronischen Zahlungsverkehr absichern?

Zurich nennt elektronischen Zahlungsverkehr ausdrücklich im WiStRa-Konzept für Steuerberater. Beschreiben Sie, welche Berechtigungen Ihre Kanzlei besitzt und wer Zahlungen freigibt. So lässt sich ein beruflicher Bearbeitungsfehler von anderen Risiken wie einer betrügerischen Zahlungsanweisung unterscheiden.

Braucht ein Cloud-Anbieter bei Zurich eine andere Anfrage als ein Softwareentwickler?

Bei Zurich IT Safecare können beide Tätigkeiten relevant sein, ihre Verpflichtungen unterscheiden sich aber. Ein Cloud-Anbieter sollte Verfügbarkeit, Datenhaltung, Datensicherung und externe Rechenzentren angeben. Für einen Entwickler stehen zusätzlich Projektumfang, Abnahmen und die Folgen fehlerhafter Software im Vordergrund.

Sind alle Verzögerungsschäden durch Zurich IT Safecare gedeckt?

Nein. Zurich grenzt Verzögerungen wegen fehlerhaft eingeschätzter eigener Kapazitäten aus. Dokumentieren Sie bei größeren Projekten realistische Zeit- und Personalplanung. Für ein Angebot sind Vertragsfristen und die vereinbarten Folgen einer Verspätung hilfreicher als eine allgemeine Angabe zum Projektvolumen.

Müssen Immobilienmakler zusätzliche Gutachten bei Zurich angeben?

Ja. In der Zurich-VSH sollten Immobilienvermittlung und gutachterliche Aufgaben nachvollziehbar zugeordnet sein. Legen Sie dar, ob Sie lediglich Objektinformationen zusammenstellen oder eigenständige Bewertungen mit eigener Haftung erstellen. Das verhindert, dass eine zusätzliche Leistung im Angebot übersehen wird.

Ist die eigene Versicherung eines Subunternehmers für Zurich-VSH wichtig?

Bei Zurich IT Safecare bleibt die Haftung Ihres Unternehmens aus dem Kundenvertrag ein eigener Prüfpunkt. Eine Versicherung des Subunternehmers kann sinnvoll sein, ersetzt Ihre Absicherung aber nicht automatisch. Stimmen Sie Tätigkeiten, Haftungsgrenzen und Nachweise bereits vor Projektbeginn ab.

Welche Angaben braucht ein aussagekräftiger Zurich-VSH-Vergleich?

Für den Zurich-VSH-Vergleich nennen Sie Beruf, Rechtsform, Tätigkeiten, Umsatz und gewünschte Deckung. Ergänzen Sie außergewöhnlich große Aufträge und bestehende Versicherungen. Auf dieser Grundlage können Angebote mit vergleichbarem Schutz statt lediglich unterschiedlich niedriger Beiträge gegenübergestellt werden.

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