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Concordia D&O / Managerhaftpflicht

Concordia und D&O: Anstellungsvertrag und persönliche Haftung unterscheiden

Concordia kann den Rechtsschutz für Anstellungsverträge gesetzlicher Vertreter über eine besondere Klausel erweitern. Die Abwehr von Haftpflichtansprüchen wegen Vermögensschäden ist dort ausdrücklich ausgenommen. Wer als Geschäftsführer persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann, sollte deshalb zusätzlich die D&O-Absicherung prüfen.

Concordia-Spezialklausel 114: Rechtsschutz für den Anstellungsvertrag

Concordias Spezialklausel 114 kann Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag eines gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person einschließen. Sie muss besonders vereinbart und im Versicherungsschein genannt sein. Die versicherte Funktion und die betreffende Gesellschaft werden dort ebenfalls festgehalten.

Für einen Geschäftsführer können beispielsweise Streitigkeiten über vertragliche Vergütung oder die Beendigung seines Dienstvertrags wichtig sein. Das ist eine andere Fragestellung als der Vorwurf, dem Unternehmen durch eine fehlerhafte Leitungsentscheidung einen Verlust zugefügt zu haben.

Warum Concordias Geschäftsführer-Rechtsschutz eine D&O nicht ersetzt

Die Concordia-Klausel 114 nimmt die Abwehr von Haftpflichtansprüchen aus Vermögensschäden ausdrücklich aus. Eine Forderung des Unternehmens gegen seinen Geschäftsführer wird damit nicht allein deshalb zum versicherten Rechtsschutzfall, weil beide durch einen Anstellungsvertrag verbunden sind.

Eigenes Beispiel: Nach einer Abberufung verlangt ein Geschäftsführer noch offene Vergütung. Zugleich fordert das Unternehmen Ersatz für einen angeblichen Kontrollfehler. Diese beiden Streitgegenstände müssen getrennt betrachtet werden: der eigene Vertragsanspruch einerseits und die persönliche Haftungsforderung andererseits.

Gerichtliche und außergerichtliche Hilfe im Concordia-Anstellungsvertragsrechtsschutz

Nach der Concordia-Spezialklausel 114 ist ohne abweichende Vereinbarung die gerichtliche Interessenwahrnehmung vorgesehen. Wer bereits vor einem Prozess Unterstützung bei Verhandlungen erwartet, sollte den Umfang seines Rechtsschutzvertrags deshalb ausdrücklich abgleichen.

Das kann bei einer einvernehmlichen Trennung relevant werden. Legen Sie den Dienstvertrag und die gewünschte Unterstützung vor. Eine D&O verfolgt dabei weiterhin einen anderen Zweck: Sie ist auf versicherte persönliche Haftungsansprüche gerichtet und ersetzt nicht sämtliche Kosten rund um das Ende eines Mandats.

Concordia-Kunden beim Schritt vom Angestellten zum Geschäftsführer

Bei einer Bestellung zum Geschäftsführer sollte neben dem Concordia-Rechtsschutz auch der vorhandene D&O-Vertrag des Unternehmens vorliegen. Entscheidend sind die neue Organfunktion, die versicherte Gesellschaft und der Beginn des Mandats. Eine bisherige Stellenbezeichnung als leitender Angestellter beantwortet diese Fragen nicht.

Fragen Sie das Unternehmen konkret, ob Sie zum versicherten Personenkreis gehören und welche Versicherungssumme für alle betroffenen Personen gemeinsam zur Verfügung steht. Prüfen Sie zudem, wie bereits begonnene Vorgänge und später erhobene Forderungen zeitlich behandelt werden.

Mehrere Gesellschaften: D&O-Mandate zusätzlich zum Concordia-Vertrag erfassen

Eine Concordia-Rechtsschutzklausel für eine bestimmte Gesellschaft ist kein Nachweis für alle weiteren Leitungsämter. Wer zugleich eine Tochtergesellschaft führt oder ein externes Aufsichtsratsamt übernimmt, sollte jedes Mandat gesondert aufführen.

Für die D&O-Anfrage gehören dazu Rechtsform, Tätigkeit, Beteiligungsverhältnisse und Beginn der jeweiligen Funktion. Benennen Sie auch Mandate, die Sie bereits beendet haben. Ein Versicherungsvergleich sollte erkennen lassen, welche Personen und Gesellschaften tatsächlich erfasst werden.

Persönliche Managerhaftung bei vorhandenem Concordia-Schutz ergänzen

Wenn Sie nach einer Concordia-D&O suchen, lassen Sie sich für ein konkretes Angebot Versicherer, Bedingungen und versicherte Mandate nennen. Die dargestellte Rechtsschutz-Erweiterung allein belegt keine eigenständige Concordia-Managerhaftpflicht. Für die Haftungsabsicherung kann eine separate D&O-Lösung erforderlich sein.

Im Angebotsformular können Sie Unternehmensdaten, Ihre Leitungsfunktion und vorhandene D&O angeben. Bereits bekannte Ansprüche und Konflikte gehören offen in die Risikoprüfung. Beiträge für einen Anstellungsvertragsrechtsschutz eignen sich nicht als Preisbeispiel für eine Managerhaftpflicht.

Welche Frage stellt sich nach einem Konflikt mit der Gesellschaft?

SituationPassender Prüfbereich
Offene Vergütung aus dem DienstvertragConcordia-Anstellungsvertragsrechtsschutz, sofern passend vereinbart.
Persönlicher Schadenersatz wegen eines LeitungsfehlersD&O; kein Einschluss allein durch Concordias Klausel 114.
Zweites Mandat bei einer anderen GesellschaftVersicherte Funktionen und Unternehmen in beiden Vertragsarten getrennt abgleichen.

Concordia-Rechtsschutz und ergänzende Managerhaftpflicht

Ist Concordias Spezialklausel 114 eine D&O-Versicherung?

Nein. Concordias Klausel 114 erweitert den Rechtsschutz für bestimmte Anstellungsverträge. Die Abwehr von Haftpflichtansprüchen aus Vermögensschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine persönliche Managerhaftpflicht muss daher unabhängig von dieser Klausel betrachtet werden.

Gilt der Concordia-Geschäftsführer-Rechtsschutz automatisch?

Concordias Spezialklausel 114 muss besonders vereinbart und im Versicherungsschein ausdrücklich genannt sein. Dort müssen auch die versicherte Funktion und die juristische Person stehen. Ein allgemeiner Rechtsschutzvertrag genügt als Nachweis dieses Einschlusses nicht.

Übernimmt Concordia nach Klausel 114 auch außergerichtliche Verhandlungen?

Concordias Klausel 114 sieht ohne andere Vereinbarung gerichtliche Interessenwahrnehmung vor. Ob bereits außergerichtliche Unterstützung versichert ist, muss aus dem konkreten Vertrag hervorgehen. Diese Frage ist etwa vor Verhandlungen über die Beendigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags relevant.

Was passiert mit dem Concordia-Rechtsschutz bei einem Mandatswechsel?

Die Concordia-Klausel 114 enthält eine Fortführung bei einem Wechsel in eine weiterhin versicherbare Tätigkeit. Die Beendigung beziehungsweise neue Tätigkeit ist innerhalb von zwei Monaten mitzuteilen. Die Regelung betrifft den Rechtsschutz und ersetzt keine gesonderte Prüfung des D&O-Schutzes beim Wechsel.

Schützt eine Concordia-Betriebshaftpflicht den Geschäftsführer vor allen Ansprüchen?

Die Concordia-Betriebshaftpflicht ist kein pauschaler Nachweis persönlicher Organhaftpflicht. Ein betrieblicher Kundenschaden und ein Vorwurf fehlerhafter Unternehmensleitung müssen unterschieden werden. Für den zweiten Bereich sollten Geschäftsführer die vorhandene D&O der Gesellschaft prüfen.

Welche Unterlagen benötige ich für D&O zusätzlich zu Concordia?

Für eine D&O-Ergänzung zum Concordia-Schutz sind Gesellschaftsdaten, Leitungsfunktion und vorhandene D&O-Unterlagen hilfreich. Ergänzen Sie weitere Mandate und bekannte Haftungsforderungen. Der angebotene Schutz sollte zu Ihrer tatsächlichen Verantwortung passen.

Kann ein Vergütungsstreit gleichzeitig eine D&O-Frage auslösen?

Bei bestehendem Concordia-Rechtsschutz können unterschiedliche Streitgegenstände zusammentreffen. Ihre Vergütungsforderung betrifft den Anstellungsvertrag; eine Gegenforderung wegen eines angeblichen Leitungsfehlers betrifft persönliche Haftung. Beide sollten getrennt dem jeweils passenden Versicherungsvertrag zugeordnet werden.

Ihre Tätigkeit verdient einen passenden Schutz.

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