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Mecklenburgische D&O / Managerhaftpflicht

Bei Mecklenburgische versichert – wer schützt die Geschäftsführung?

Die Versicherung des Unternehmens beantwortet nicht automatisch die Frage nach dem persönlichen Schutz seiner Geschäftsführung. In den geprüften öffentlichen Mecklenburgische-Unterlagen ist kein eigenständiger D&O-Tarif näher beschrieben. Die Betriebshaftpflicht nimmt reine Vermögensschäden aus Organfunktionen ausdrücklich aus. Wer eine GmbH leitet oder ein Aufsichtsmandat übernimmt, sollte deshalb eine passende Managerhaftpflicht gesondert prüfen lassen.

Die Organfunktion ist in der Mecklenburgische-Betriebshaftpflicht eine eigene Grenze

Die Vermögensschadenklausel der Mecklenburgischen schließt Schäden aus, die aus der Tätigkeit als gegenwärtiges oder früheres Mitglied von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder vergleichbaren Organen stammen. Genau diese persönliche Verantwortung ist der Gegenstand einer D&O-Prüfung.

Für einen Geschäftsführer kommt es daher nicht nur darauf an, ob seine Firma eine hohe Haftpflichtsumme hat. Er benötigt Klarheit darüber, ob gegen ihn persönlich gerichtete Ansprüche aus Leitungsentscheidungen versichert sind und wer die Abwehr einer unberechtigten Forderung übernimmt.

Business Kompakt der Mecklenburgischen und die Verantwortung für Entscheidungen

Business Kompakt bündelt bei der Mecklenburgischen Inhaltsschutz, Ertragsausfall und Betriebshaftpflicht. Das kann für einen kleineren Betrieb wichtige Sach- und Haftpflichtrisiken zusammenführen. Ein D&O-Baustein ist in der veröffentlichten Beschreibung dieses Pakets nicht ausgewiesen.

Ein eigenes Beispiel: Nach einer kostspieligen Fehlentscheidung verlangt die Gesellschaft Ersatz vom Geschäftsführer. Hier wird ein finanzieller Schaden aus seiner Unternehmensleitung geltend gemacht. Das ist eine andere Ausgangslage als ein beschädigtes Inventarstück oder die Verletzung eines Kunden. Ob ein D&O-Vertrag leistet, hängt insbesondere vom Vorwurf und den vereinbarten Ausschlüssen ab.

Für ein D&O-Angebot müssen Unternehmen und verantwortliche Personen zusammenpassen

Wer seine Firma bei der Mecklenburgischen versichert hat und D&O-Schutz ergänzen möchte, sollte Rechtsform, Unternehmensgruppe und die zu versichernden Funktionen angeben. Neben der Geschäftsführung können beispielsweise Aufsichtsfunktionen oder Prokura relevant sein; deren Einschluss muss aus dem Angebot hervorgehen.

Prüfen Sie außerdem, ob der Schutz über einen Unternehmensvertrag oder eine persönliche D&O erfolgen soll. Bei mehreren Mandaten ist entscheidend, welche Gesellschaften und Tätigkeiten tatsächlich erfasst sind. Die Bezeichnung Manager allein ist dafür zu ungenau.

Bei einem Wechsel der Geschäftsführung zählt auch der zeitliche Schutz

Für einen ergänzenden D&O-Vertrag neben Mecklenburgische-Policen sollten frühere Pflichtverletzungen, bereits bekannte Vorwürfe und später erhobene Ansprüche getrennt geprüft werden. Ein Schadenersatzanspruch kann erst nach dem Ausscheiden einer Führungskraft entstehen oder geltend gemacht werden.

Lassen Sie im Angebot erklären, wie Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist geregelt sind und was bei einer Übernahme des Unternehmens geschieht. Besteht bereits ein D&O-Vertrag, gehören dessen Laufzeit und bekannte Schadenumstände in die Prüfung, bevor Änderungen veranlasst werden.

Eine Managerhaftpflicht anfragen, ohne einen Mecklenburgische-Tarif vorauszusetzen

Ein öffentlich belegtes Mecklenburgische-D&O-Beitragsbeispiel mit Versicherungssumme, Unternehmensdaten und Steuerangabe liegt für diese Seite nicht vor. Eine allgemeine Gewerbeprämie wäre für den persönlichen Managerschutz nicht aussagekräftig.

Mit Angaben zu Rechtsform, Umsatz, finanzieller Situation, gewünschten Mandaten und bestehenden Ansprüchen lässt sich ein unverbindliches D&O-Angebot anfragen. Vorhandene Mecklenburgische-Verträge können Sie ergänzend angeben, damit die unterschiedlichen Risiken Ihrer Firma gemeinsam betrachtet werden.

Drei Punkte für die ergänzende D&O-Anfrage

Wer wird in Anspruch genommen?

Firma und Geschäftsführer unterscheiden. Der persönliche Vorwurf gegen die Unternehmensleitung braucht eine eigene Prüfung.

Welche Mandate bestehen?

Eigene Gesellschaft, Tochterunternehmen und externe Aufsichtsfunktionen vollständig nennen.

Welche Vorgeschichte gibt es?

Vorversicherung, frühere Tätigkeiten und bereits bekannte Forderungen offenlegen. Zeitliche Deckungslücken lassen sich nur anhand konkreter Daten prüfen.

D&O-Fragen bei bestehenden Mecklenburgische-Verträgen

Bietet die Mecklenburgische eine eigene Managerhaftpflicht an?

In den geprüften öffentlichen Produkt- und Vertragsinformationen der Mecklenburgischen ist kein eigenständiger D&O-Tarif näher beschrieben. Für die persönliche Verantwortung der Geschäftsführung lässt sich ein ergänzendes Angebot prüfen, ohne einen bestimmten Mecklenburgische-Tarif vorauszusetzen.

Reicht die Mecklenburgische-Betriebshaftpflicht für einen GmbH-Geschäftsführer?

Die Mecklenburgische-Betriebshaftpflicht nimmt reine Vermögensschäden aus der Organfunktion ausdrücklich aus. Der Schutz für persönliche Ansprüche gegen einen GmbH-Geschäftsführer sollte deshalb gesondert über eine passende D&O geprüft werden.

Enthält Mecklenburgische Business Kompakt automatisch D&O-Schutz?

Die veröffentlichte Business-Kompakt-Beschreibung der Mecklenburgischen nennt Inhalts-, Ertragsausfall- und Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Managerhaftpflicht ist darin nicht als eigener Baustein ausgewiesen.

Gilt der Ausschluss der Mecklenburgischen auch für ehemalige Geschäftsführer?

Die Mecklenburgische-Vermögensschadenklausel erfasst beim Organfunktionsausschluss auch frühere Organmitglieder. Für ausgeschiedene Geschäftsführer ist deshalb besonders relevant, wie ein separater D&O-Vertrag später erhobene Ansprüche behandelt.

Welche Unterlagen helfen bei einer D&O-Ergänzung zur Mecklenburgischen?

Neben vorhandenen Mecklenburgische-Policen helfen Unternehmensdaten, die gewünschten versicherten Funktionen und eine eventuell bestehende D&O-Police. Bekannte Forderungen oder konkrete Vorwürfe gegen Führungskräfte müssen ebenfalls angegeben werden.

Kann eine Firma bei Mecklenburgische bleiben und D&O gesondert abschließen?

Ein D&O-Vertrag kann den persönlichen Leitungsbereich ergänzen, während Mecklenburgische-Verträge andere Betriebsrisiken versichern. Die Zusammenstellung sollte anhand der tatsächlichen Policen und Zuständigkeiten geprüft werden.

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