Angebot anfordern ↗
Mecklenburgische Vermögensschadenhaftpflicht

Mecklenburgische: Reicht die Betriebshaftpflicht für Ihre Dienstleistungen?

Wer für Kunden rechnet, Termine überwacht oder Software betreut, braucht Schutz vor den finanziellen Folgen eigener Fehler. Die Betriebshaftpflicht der Mecklenburgischen enthält zwar Regelungen zu Vermögensschäden. Gerade bei Büroservice, Buchführungshelfern und IT-Unternehmen schließen die veröffentlichten Bedingungen jedoch wichtige berufliche Geldschäden aus. Entscheidend ist deshalb, ob Ihr Vertrag auch Ihre eigentliche Dienstleistung absichert.

Buchführungshelfer: Die Mecklenburgische grenzt die beruflichen Geldschäden ausdrücklich aus

Die besonderen Bedingungen der Mecklenburgischen für Büroservice und Buchführungshelfer schließen reine Vermögensschäden aus Buchhaltung, Lohnabrechnung und Lohnsteueranmeldungen aus. Ein Betrieb kann somit haftpflichtversichert sein, ohne für einen finanziellen Abrechnungsfehler den benötigten Schutz zu haben.

Ein eigenes Beispiel: Ein Büroservice überträgt einen Betrag falsch; der Auftraggeber verlangt Ersatz der daraus entstandenen zusätzlichen Kosten. Es wurde weder jemand verletzt noch eine Sache beschädigt. Für solche Aufgaben sollte ein ergänzendes Angebot die erlaubten Buchführungsleistungen ausdrücklich als versicherte Tätigkeit beschreiben.

Büroservice bei der Mecklenburgischen: Auch Termin- und Rechnungsfehler beachten

Die Mecklenburgische nennt im Büroservice weitere ausgeschlossene reine Vermögensschäden: unter anderem aus Terminüberwachung, Schreib- und Rechenarbeiten, Übersetzungen sowie der Erstellung von Angeboten und Rechnungen. Auch Zahlungsüberwachung und Mahnwesen gehören zu den aufgezählten Aufgaben.

Für die Auswahl einer Berufshaftpflicht ist deshalb eine konkrete Leistungsbeschreibung hilfreicher als die Sammelbezeichnung Büroservice. Übernehmen Sie beispielsweise nur die technische Erfassung vorgegebener Daten oder kontrollieren Sie auch Termine und Zahlungen? Diese Unterschiede sollten im Angebot erkennbar sein.

IT-Unternehmen benötigen mehr als die allgemeine Mecklenburgische-Betriebshaftpflicht

Die Mecklenburgische-Bedingungen nehmen reine Vermögensschäden aus zahlreichen EDV- und IT-Leistungen aus. Dazu zählen unter anderem Softwareentwicklung und -pflege, IT-Beratung, Schulung, Netzwerkarbeiten sowie bestimmte Internet- und Hosting-Leistungen. Die Nennung eines IT-Betriebs im Versicherungsschein ist deshalb allein kein Nachweis einer umfassenden IT-VSH.

Beschreiben Sie für ein ergänzendes Angebot Ihre Projekte: Programmieren Sie individuelle Anwendungen, betreuen Sie Kundensysteme oder stellen Sie eigene Software bereit? Auch Wartung, Verfügbarkeit und vertraglich zugesagte Leistungen gehören in die Prüfung. Eine Beschädigung des Kundenlaptops und ein finanzieller Schaden durch fehlerhafte Software sind unterschiedliche Versicherungsfälle.

Für Apotheken enthält die Mecklenburgische eine besondere Vermögensschadenregelung

Bei Apotheken erweitert die Mecklenburgische die allgemeine Vermögensschadenklausel für Schäden aus gelieferten Sachen oder erbrachten Arbeiten und Leistungen. Die Leistungsübersicht nennt dafür 100.000 Euro je Versicherungsfall und die zweifache Summe im Versicherungsjahr. Andere Ausschlüsse entfallen dadurch nicht automatisch.

Apotheker sollten die genaue Tätigkeit mit dem Vertrag abgleichen, beispielsweise zusätzliche Dienstleistungen oder eigene Herstellungsrisiken. Die besondere VSH-Regelung ist keine pauschale Zusage für jedes finanzielle Risiko einer Apotheke.

Datenschutz und Cyberhilfe lösen nicht jedes berufliche Haftungsproblem

Ein Datenschutzfehler kann einen anderen Versicherungsschutz auslösen als eine fehlerhafte Beratung. Die Mecklenburgische beschreibt in ihrer Betriebshaftpflicht eigene Datenschutzregelungen; der Cyber-Schutzbrief wiederum organisiert insbesondere technische Hilfe nach einem IT-Notfall.

Wer als Dienstleister auch Kundendaten verarbeitet, sollte daher drei Fragen beantworten lassen: Sind berufliche Leistungsfehler versichert? Welche Ansprüche aus Datenverletzungen sind erfasst? Wer trägt die Kosten, wenn die eigene Technik wiederhergestellt werden muss? Ein einzelner Produktname beantwortet diese Fragen noch nicht.

So ergänzen Sie den Mecklenburgische-Vertrag um die benötigte Berufshaftpflicht

Für Berater, Verwalter und andere Dienstleister ist in den geprüften öffentlichen Unterlagen kein allgemeiner eigenständiger Mecklenburgische-VSH-Tarif mit einem vollständig beschriebenen Beitragsbeispiel ausgewiesen. Daraus folgt keine Aussage darüber, welche individuelle Lösung sich auf Anfrage vereinbaren lässt.

Nennen Sie in Ihrer Angebotsanfrage Ihre konkreten Leistungen, den Jahresumsatz, die gewünschte Versicherungssumme und bestehende Verträge. Bei gemischten Tätigkeiten helfen die jeweiligen Umsatzanteile. So lässt sich ein Angebot für berufliche Geldschäden erstellen, das sinnvoll zu Ihrer vorhandenen Absicherung passt.

Welche Aufgabe soll Ihre Berufshaftpflicht abdecken?

Abrechnungen bearbeiten

Buchführung, Lohnabrechnung und Zahlungsüberwachung einzeln benennen. Diese Tätigkeiten haben bei der Mecklenburgischen besondere Ausschlüsse für reine Geldschäden.

Kundensoftware betreuen

Entwicklung, Installation, Pflege und Hosting unterscheiden. Ein IT-Vertrag sollte die tatsächlich übernommenen Leistungen erfassen.

Apothekenleistungen anbieten

Die besondere Mecklenburgische-VSH-Regelung und zusätzliche Tätigkeiten zusammen prüfen. Die genannte Grenze beträgt 100.000 Euro je Versicherungsfall.

Fragen zur Mecklenburgischen und beruflichen Vermögensschäden

Ist ein Buchführungsfehler über die Mecklenburgische-Betriebshaftpflicht versichert?

Die veröffentlichten Mecklenburgische-Bedingungen für Büroservice und Buchführungshelfer schließen reine Vermögensschäden aus Buchhaltung und Lohnabrechnung aus. Für finanzielle Folgen solcher Fehler muss die berufliche VSH ausdrücklich passen.

Sind versäumte Kundentermine beim Mecklenburgische-Büroservice gedeckt?

Die Mecklenburgische nennt die Terminüberwachung unter den Tätigkeiten des Büroservice, deren reine Vermögensschäden ausgeschlossen sind. Wer diese Aufgabe übernimmt, sollte sie ausdrücklich in ein ergänzendes Berufshaftpflichtangebot aufnehmen lassen.

Deckt die Mecklenburgische Softwarefehler mit finanziellen Folgen?

Die allgemeinen EDV- und IT-Regelungen der Mecklenburgischen schließen reine Vermögensschäden unter anderem aus Softwareentwicklung und -pflege aus. Ein IT-Unternehmen benötigt für solche Leistungsfehler eine darauf abgestimmte berufliche Absicherung.

Welche Vermögensschadensumme nennt Mecklenburgische für Apotheken?

Für die besondere Apothekenregelung weist Mecklenburgische 100.000 Euro je Versicherungsfall und die zweifache Summe pro Versicherungsjahr aus. Die Erweiterung hebt einen bestimmten Ausschluss für gelieferte Sachen und erbrachte Leistungen auf; sie beseitigt nicht sämtliche Vertragsgrenzen.

Ersetzt der Mecklenburgische-Cyber-Schutzbrief eine IT-Berufshaftpflicht?

Der Cyber-Schutzbrief der Mecklenburgischen beschreibt vor allem Hilfen für die eigene IT, etwa Forensik und Datenrettungsversuche. Die Haftung gegenüber Kunden wegen fehlerhafter IT-Leistungen muss in der Berufshaftpflicht separat abgesichert sein.

Muss für eine zusätzliche VSH der Mecklenburgische-Vertrag gekündigt werden?

Eine ergänzende Berufshaftpflicht kann andere Risiken betreffen als die vorhandene Mecklenburgische-Betriebshaftpflicht. Zuerst sollten Tätigkeiten, versicherte Schäden und Vertragslaufzeiten verglichen werden. Daraus ergibt sich, ob eine Ergänzung oder eine andere Zusammenstellung sinnvoll ist.

Welche Angaben braucht ein VSH-Angebot zusätzlich zur Mecklenburgische-Police?

Neben dem vorhandenen Mecklenburgische-Vertrag sind die angebotenen Dienstleistungen, Umsatzanteile, gewünschte Deckungssumme und bisherige Schäden hilfreich. Bei IT-Projekten oder Büroservice sollte auch erkennbar sein, welche Verantwortung Sie gegenüber den Auftraggebern übernehmen.

Ihre Tätigkeit verdient einen passenden Schutz.

Beschreiben Sie Ihren Bedarf. Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an.

Kostenfreies Angebot anfordern ↗
Ihr Bedarf. Ihr Angebot.
Kostenfrei & unverbindlich.
Angebot anfordern ↗