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Münchener Verein Vermögensschadenhaftpflicht

Münchener Verein: Vermögensschadenschutz für mehr als die handwerkliche Ausführung

Der Münchener Verein beschreibt im Deutschen HandwerkerSchutz besondere Leistungen für reine Vermögensschäden. Dazu gehören Energieberatung, gelegentliche Gutachten und unter zusätzlichen Voraussetzungen auch Bauplanung ohne eigene Ausführung. Welche Klausel zu Ihnen passt, hängt davon ab, ob Sie eine Arbeit ausführen, beraten, bewerten oder ein fremdes Bauvorhaben planen.

Energieberatung beim Münchener Verein: 300.000 Euro für die beschriebene Tätigkeit

Die veröffentlichten Bedingungen des Münchener Vereins sehen für die erlaubte und berechtigte Ausstellung von Energieausweisen einschließlich begleitender Energiesparberatung 300.000 Euro je Versicherungsfall vor. Insgesamt stehen für diese Regelung 600.000 Euro pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Die erforderliche Berechtigung beziehungsweise Anerkennung oder Zertifizierung gehört zu den Voraussetzungen.

Die im Partnerportal verlinkte Fassung von Januar 2023 verwendet noch Verweise auf die EnEV und nennt bei Nichtwohngebäuden DIN V 18599. Wer heute Energieausweise und Beratungsleistungen anbietet, sollte deshalb im Angebot die aktuell ausgeübten Aufgaben und deren Rechtsgrundlage eindeutig bestätigen lassen. Eine bloße Berufsbezeichnung lässt den genauen Leistungsumfang offen.

Gelegentliche Gutachten und Wertermittlungen haben beim Münchener Verein eigene Regeln

Der Münchener Verein erfasst gelegentliche Gutachter- und Sachverständigentätigkeit im eigenen Fachbereich. Genannt werden beispielsweise Privat- und Gerichtsgutachten, Stellungnahmen zu Mängeln sowie bestimmte Sanierungs- und Projektierungsgutachten. Bei Wertermittlungen gilt eine besondere Grenze von 300.000 Euro je Fall und 600.000 Euro im Jahr.

Für andere erfasste Gutachteraufgaben verweist die Klausel auf die vereinbarte Summe für sonstige Schäden. Sanierungs- und Projektierungsgutachten sind auf selbst sanierte oder ausgeführte Objekte begrenzt; Schäden oder Mängel an diesen Objekten und daraus entstehende finanzielle Folgen bleiben ausgeschlossen. Ein hauptberufliches Gutachterbüro benötigt deshalb eine eigenständige Prüfung.

Bauplanung ohne eigene Ausführung: Beim Münchener Verein gesondert beantragen

Für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe enthält der Münchener Verein eine besondere Erweiterung für fremde Bauvorhaben, die der versicherte Betrieb nicht selbst errichtet. Sie muss beantragt und gegen einen gesonderten Beitrag eingeschlossen werden. Der jährliche Honorarumsatz darf 40.000 Euro nicht übersteigen.

Die Klausel nennt drei Millionen Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach pro Jahr. Steigt der Honorarumsatz über die Grenze, endet diese Absicherung ab der folgenden Versicherungsperiode; dann ist eine separate Berufshaftpflicht erforderlich. Auch Beteiligungen, verbundene Unternehmen und eine Mitwirkung an der Bauausführung müssen geprüft werden.

Planung und eigene Bauausführung: Der Münchener Verein versichert nicht jede Mangelfolge

Die Erweiterung für vom Betrieb selbst zu erstellende Bauvorhaben erfasst beim Münchener Verein bestimmte Architekten- und Ingenieurleistungen. Ausgenommen bleiben jedoch Ansprüche wegen Schäden oder Mängeln an diesen Bauten und deren Vermögensfolgeschäden.

Ein eigenes Beispiel: Ein Handwerker plant die von ihm selbst ausgeführte Anlage falsch. Der Auftraggeber verlangt ihre mangelfreie Herstellung und Ersatz weiterer Nutzungseinbußen. Eine Planungsklausel allein bedeutet nicht, dass sämtliche Forderungen übernommen werden. Für ein brauchbares Angebot müssen Planung, Ausführung und mögliche Folgeschäden zusammen beschrieben sein.

200.000 Euro für bestimmte Vermögensschäden aus Arbeiten sind keine allgemeine Berater-VSH

Für bestimmte reine Vermögensschäden aus hergestellten oder gelieferten Sachen und geleisteten Arbeiten nennt der Münchener Verein 200.000 Euro je Fall sowie 400.000 Euro im Versicherungsjahr. Die Erweiterung hebt einen bestimmten Ausschluss auf; andere Grenzen der Vermögensschadenklausel bleiben bestehen.

Dazu gehören insbesondere die gesondert geregelten Beratungs-, Planungs-, Frist- und Organrisiken. Schäden, die über die erweiterte Produkthaftpflicht versicherbar sind, werden nicht einfach diesem 200.000-Euro-Baustein zugeschlagen. Für einen Unternehmensberater lässt sich daraus daher kein pauschaler Berufshaftpflichtschutz ableiten.

Erhöhter Energieverbrauch nach einer Montage ist anders versichert als eine Sparprognose

Der Münchener Verein beschreibt eine Leistung für erhöhten Energie- oder Wasserverbrauch nach mangelhaft ausgeführten Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten. Ansprüche allein wegen unwirksamer Energiesparmaßnahmen sind in dieser Klausel ausgeschlossen; die gesonderte Energieberaterregelung ist davon zu unterscheiden.

Für einen Heizungs- oder Elektrobetrieb ist diese Trennung praktisch wichtig. Benennen Sie, ob eine fehlerhafte Montage, ein Energieausweis oder eine wirtschaftliche Empfehlung das mögliche Haftungsproblem auslöst. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Summe und welche Erweiterung gebraucht werden.

Ein Angebot für Ihre Beratungsanteile beim Münchener Verein vorbereiten

Für die beschriebenen VSH-Erweiterungen veröffentlicht der Münchener Verein in den geprüften Unterlagen kein vollständiges Beitragsbeispiel mit allen Kalkulationsdaten. Ein Preis aus der privaten Haftpflicht wäre dafür nicht geeignet. Bei der gesonderten Bauplanung ist außerdem ausdrücklich ein zusätzlicher Beitrag vorgesehen.

Geben Sie in der Anfrage Ihre handwerkliche Tätigkeit, Beratungs- und Gutachteranteile, Qualifikation sowie den Honorarumsatz an. Bei Bauplanungen sollte klar sein, wer die Arbeiten ausführt und ob wirtschaftliche Verbindungen bestehen. So kann das Angebot auf Ihre tatsächliche Verantwortung abgestimmt werden.

Münchener Verein: Besondere Vermögensschadengrenzen im HandwerkerSchutz

Auszug aus den im Partnerportal verlinkten Bedingungen 01/2023. Tätigkeitsvoraussetzungen und Ausschlüsse gelten jeweils gesondert. Diese Summen sind keine Beitragsangaben.

Tätigkeit oder ErweiterungJe VersicherungsfallIm Versicherungsjahr
Beschriebene Energieberatung und Energieausweise300.000 €600.000 €
Gelegentliche Wertermittlungen im eigenen Fachbereich300.000 €600.000 €
Bestimmte Vermögensschäden aus Arbeiten und Lieferungen200.000 €400.000 €
Gesondert versicherte Bauplanung ohne eigene Ausführung: Sach- und Vermögensschäden500.000 €1.000.000 €

Fragen zu Beratung und Planung im Münchener-Verein-Vertrag

Versichert der Münchener Verein Energieausweise?

Die Münchener-Verein-Bedingungen beschreiben die berechtigte Ausstellung von Energieausweisen einschließlich begleitender Energiesparberatung mit 300.000 Euro je Fall und 600.000 Euro im Jahr. Die Qualifikation und der aktuelle Tätigkeitsumfang müssen zum Vertrag passen.

Sind beim Münchener Verein auch Wertermittlungen eingeschlossen?

Der Münchener Verein nennt Wertermittlungen innerhalb der gelegentlichen Gutachtertätigkeit im eigenen Fachbereich. Dafür gelten 300.000 Euro je Versicherungsfall und insgesamt 600.000 Euro pro Jahr. Eine uneingeschränkte Deckung für hauptberufliche Gutachter folgt daraus nicht.

Wie kann Bauplanung ohne Ausführung beim Münchener Verein versichert werden?

Die Münchener-Verein-Erweiterung für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe muss gesondert beantragt und bezahlt werden. Sie betrifft die beschriebene Planung fremder Bauvorhaben ohne eigene Errichtung und setzt höchstens 40.000 Euro jährlichen Honorarumsatz voraus.

Was passiert bei mehr als 40.000 Euro Planungshonorar im Münchener-Verein-Vertrag?

Nach der beschriebenen Münchener-Verein-Klausel entfällt der Schutz dieser Planungserweiterung ab der folgenden Versicherungsperiode, wenn die Grenze überschritten wird. Eine separate Berufshaftpflicht ist dann erforderlich. Die Umsatzentwicklung sollte deshalb rechtzeitig gemeldet werden.

Sind eigene Baumängel durch den Planungsschutz des Münchener Vereins gedeckt?

Die Münchener-Verein-Regelung für selbst zu erstellende Bauvorhaben nimmt Schäden und Mängel an diesen Bauten sowie daraus folgende Vermögensschäden aus. Die Aufnahme von Planungsleistungen ist daher keine allgemeine Gewährleistungsversicherung.

Was bedeutet der 200.000-Euro-Baustein des Münchener Vereins für Dienstleister?

Die Münchener-Verein-Erweiterung betrifft bestimmte reine Vermögensschäden aus Arbeiten oder gelieferten Sachen. Weitere Ausschlüsse, etwa für gesondert zu versichernde Beratung und Planung, bleiben bestehen. Sie ersetzt keine Prüfung der konkreten Dienstleistung.

Zahlt der Münchener Verein, wenn eine Anlage mehr Energie verbraucht?

Der Münchener Verein erfasst erhöhten Verbrauch nach mangelhaft ausgeführten Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten. Eine ausgebliebene Energieeinsparung ist nach dieser Regelung nicht automatisch gedeckt; Energieberatung hat eine eigene Klausel.

Welche Daten braucht eine VSH-Anfrage beim Münchener Verein?

Für ein Angebot des Münchener Vereins sind Gewerk, Beratungsaufgaben, Gutachtertätigkeit, Qualifikation und Honorarumsatz entscheidend. Bei Bauplanung müssen auch die ausführenden Unternehmen und mögliche Beteiligungsverhältnisse bekannt sein.

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