VGH-VSH für Dienstleister: Die Verantwortung aus dem Auftrag absichern
Die VGH richtet ihre Vermögensschadenhaftpflicht an beratende, prüfende, verwaltende und weitere Dienstleistungsberufe. Als Beispiele nennt sie unter anderem Unternehmensberater, Sachverständige und Immobilienmakler. Der Vertrag soll zur jeweiligen beruflichen Tätigkeit passen.
Für ein Angebot sollte daher klar sein, ob Sie nur Informationen aufbereiten, eine Empfehlung aussprechen oder selbst Entscheidungen für den Kunden treffen. Unterschiedliche Verantwortung kann auch bei gleicher Berufsbezeichnung zu unterschiedlichem Deckungsbedarf führen.
VGH-Vertragspartner im Angebot eindeutig benennen
Die VGH nennt für ihre berufliche Vermögensschadenhaftpflicht die Landschaftliche Brandkasse Hannover als Risikoträger. Bei Angeboten über regionale Vertriebspartner sollten Vertragsgesellschaft, versicherte Tätigkeit und örtlicher Geltungsbereich klar erkennbar sein.
Drei Angaben für eine gezielte VGH-VSH-Anfrage
Auftragsprofil
Beratung, Prüfung oder Verwaltung mit typischen Auftragswerten und denkbaren finanziellen Folgen.
Personenkreis
Angestellte, Aushilfen und freie Mitarbeiter mit ihren jeweiligen Aufgaben.
Vergangenheit
Vorversicherung, laufende Mandate und bekannte Umstände für die zeitliche Deckungsprüfung.
Kanzleien bei der VGH: Rechtsauskunft, Prozessführung und Fristen
Für Rechtsanwälte, Anwaltsnotare und Steuerberater beschreibt die VGH eine berufsspezifische VSH. Die genannten Risiken reichen von unvollständiger Rechtsauskunft bis zu Fehlern in Verfahren und Fristversäumnissen.
Für die praktische Vertragswahl sind Kanzleiform, Tätigkeitsschwerpunkte und die Anforderungen an den Versicherungsnachweis wichtig. Wer beispielsweise neben der üblichen Beratung weitere Treuhandaufgaben übernimmt, sollte diese gesondert angeben. Der normale Kanzleialltag beschreibt nicht automatisch jedes zusätzliche Mandat.
VGH-Stiftungs-VSH: Bescheinigungen und Beratung können Geld kosten
Die VGH spricht bei der Vermögensschadenhaftpflicht ausdrücklich gemeinnützige Stiftungen an. Ein relevantes Beispiel sind fehlerhafte Spendenbescheinigungen. Dabei muss die Absicherung zum tatsächlichen Vorgang und zu den verantwortlichen Personen passen.
Für eine Stiftung mit eigener Projektarbeit sollten laufende Verwaltung, Beratung und Organentscheidungen getrennt betrachtet werden. Ein Fehler bei der Ausstellung eines Dokuments ist nicht derselbe Haftungsvorgang wie eine persönliche Pflichtverletzung des Vorstands bei der Mittelverwendung.
Beschäftigte in der VGH-VSH: Auch Aushilfen und Auszubildende berücksichtigen
Die VGH nennt neben angestellten Mitarbeitern auch Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende im geschützten Personenkreis. Voraussetzung ist die versicherte berufliche Tätigkeit.
Bei freien Mitarbeitern und selbstständigen Subunternehmern sollte dagegen ausdrücklich geklärt werden, ob nur die eigene Haftung für deren Einsatz oder auch deren persönliche Haftpflicht erfasst ist. Halten Sie die Aufgabenverteilung im Team fest, damit ein Angebot zu Ihrer tatsächlichen Zusammenarbeit passt.
Rückwärts- und Spätschadenschutz der VGH sinnvoll abstimmen
Die VGH beschreibt auf Wunsch eine Absicherung vor Vertragsbeginn verursachter, noch unbekannter Schäden sowie Unterstützung bei später auftretenden Schäden nach Vertragsende. Die genauen Zeiträume und Voraussetzungen müssen aus dem angebotenen Berufsvertrag hervorgehen.
Beim Wechsel sollten Sie daher frühere Policen, Vertragsbeginn und laufende Mandate gemeinsam prüfen. Ein Fehler kann schon geschehen sein, obwohl noch niemand eine Forderung erhoben hat. Bereits bekannte Vorgänge gehören offen in die Anfrage und dürfen nicht als unbekannt vorausgesetzt werden.
Architekten und Ingenieure: VGH-Berufshaftpflicht mit eigener Ausrichtung
Für Architekten und Ingenieure stellt die VGH eine eigene Berufshaftpflicht vor, die unter anderem Planung, Statik, Beratung, Gutachten und Bauleitung behandelt. Dabei können neben finanziellen Schäden auch Personen- und Sachschäden eine Rolle spielen.
Ein Planungsbüro sollte deshalb nicht nur eine allgemeine Dienstleisterbezeichnung verwenden. Beschreiben Sie Fachrichtung, Projektarten und Ausführungsanteile. Bei einem Bauprojekt können verschiedene Schadenarten aus demselben Fehler entstehen und müssen im beruflichen Schutz zusammenpassen.
VGH-Anspruchsabwehr: Auch eine unbegründete Forderung braucht Bearbeitung
Die VGH-Vermögensschadenhaftpflicht prüft, ob eine versicherte Ersatzpflicht besteht, und behandelt berechtigte wie unbegründete Ansprüche. Für einen Dienstleister kann diese Abwehr wichtig sein, wenn ein Auftraggeber enttäuschte Erwartungen als Beratungsfehler darstellt.
Ein eigener Beispielsfall: Eine Beratung liefert vereinbarungsgemäß mehrere Handlungsoptionen. Der Kunde wählt später eine andere Umsetzung und verlangt wegen des Misserfolgs Ersatz. Auftrag, Empfehlung und Entscheidung des Kunden helfen, den tatsächlichen Verantwortungsbereich nachzuweisen.
Ein passendes VGH-VSH-Angebot anhand Ihrer Mandate berechnen
Ein vollständiges öffentliches VGH-Beitragsbeispiel für jede hier genannte Berufsgruppe ist nicht ausgewiesen. Deshalb sollte die Prämie mit Tätigkeiten, Umsatz, gewünschter Summe, Eigenanteil und Vorschäden konkret berechnet werden. Private Haftpflichtpreise sind kein Maßstab für eine Berufs-VSH.
Über das Angebotsformular können Sie Ihren Beruf und besondere Aufgaben angeben. Wenn Sie wechseln möchten, sind vorhandene Bedingungen und der gewünschte Schutz für frühere Mandate hilfreich. So lässt sich ein Beitrag für den tatsächlich benötigten Leistungsumfang vergleichen.
VGH-VSH: Häufige Fragen aus Beratung, Kanzlei und Stiftung
Für welche Dienstleister kommt die VGH-Vermögensschadenhaftpflicht infrage?
Die VGH nennt unter anderem Unternehmensberater, Sachverständige und Immobilienmakler. Entscheidend ist, dass die tatsächlich ausgeübten beratenden, prüfenden oder verwaltenden Aufgaben vom Berufsvertrag erfasst sind.
Welche Kanzleirisiken beschreibt die VGH-VSH?
Die VGH behandelt bei Rechts- und Steuerberufen beispielsweise Fehler in Auskünften, Verfahren und Fristen. Die konkrete Kanzleiform und zusätzliche Mandate müssen im Angebot berücksichtigt sein.
Ist die VGH-Vermögensschadenhaftpflicht auch für Stiftungen vorgesehen?
Die VGH beschreibt eine VSH für gemeinnützige Stiftungen. Dazu gehören berufsspezifische finanzielle Risiken, etwa aus fehlerhaften Spendenbescheinigungen; Organhaftung ist zusätzlich zu betrachten.
Sind Zeitarbeitskräfte und Auszubildende in der VGH-VSH genannt?
Die VGH führt Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende neben angestellten Mitarbeitern auf. Ihre Tätigkeit muss zum vereinbarten beruflichen Schutz gehören.
Sind freie Subunternehmer in der VGH-VSH automatisch wie Angestellte versichert?
Bei der VGH-VSH sollte die Einbindung selbstständiger Subunternehmer ausdrücklich geprüft werden. Die eigene Haftung für deren Einsatz und ihre persönliche Berufshaftpflicht sind nicht dasselbe.
Kann die VGH Fehler aus der Zeit vor VSH-Vertragsbeginn einschließen?
Die VGH beschreibt gewünschten Rückwärtsschutz für vor Vertragsbeginn verursachte, noch unbekannte Schäden. Zeitraum und Voraussetzungen müssen im konkreten Angebot bestätigt sein.
Welche Bedeutung haben Spätschäden beim Wechsel zur VGH?
Die VGH-VSH beschreibt auch Schutz für später auftretende Schäden. Beim Wechsel müssen alte Vertragszeiten und die entsprechenden Regeln des neuen Berufsvertrags zusammen geprüft werden.
Brauchen Architekten bei der VGH eine andere Prüfung als Unternehmensberater?
Die VGH bietet für Architekten und Ingenieure eine eigene Berufshaftpflicht mit Planungs- und Bauleitungsrisiken an. Fachrichtung, Projekte und mögliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden bestimmen den Vergleich.
Was hilft der VGH bei einem behaupteten Beratungsfehler?
Für einen VGH-VSH-Fall sind Auftrag, Arbeitsergebnis, Leistungszeitraum und Anspruchsschreiben hilfreich. Diese Unterlagen zeigen, welche Aufgabe übernommen und welcher Fehler tatsächlich vorgeworfen wurde.