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NÜRNBERGER Ausfallversicherung

NÜRNBERGER: Betriebskosten auffangen, wenn Sie oder Ihr Betrieb ausfallen

Bei der NÜRNBERGER hängt der passende Ausfallschutz von der Ursache ab: Die Existenz-Betriebsunterbrechungsversicherung sichert den persönlichen Ausfall des Inhabers ab. Für Ertragsausfälle nach einem Sachschaden oder Cyberangriff gibt es andere Vertragsbausteine. Diese Trennung ist für eine Arztpraxis ebenso wichtig wie für einen Handwerks- oder Handelsbetrieb.

NÜRNBERGER EBU: Betriebskosten bei Krankheit oder Unfall des Inhabers

Die Existenz-Betriebsunterbrechungsversicherung der NÜRNBERGER, kurz EBU, dient der Absicherung fortlaufender betrieblicher Kosten bei Ihrem persönlichen Ausfall. Beschrieben werden unter anderem Mitarbeitergehälter, Miete, Leasing und betriebliche Versicherungen. Entgangener Gewinn kann zusätzlich vereinbart werden.

Für die Planung sollten private und betriebliche Ausgaben getrennt erfasst werden. Eigenes Beispiel: Das private Krankentagegeld deckt Lebenshaltung und Wohnkosten, während Angestellte und Praxisräume weiter bezahlt werden müssen. Ein privater Einkommensschutz beantwortet die Frage nach diesen Betriebskosten noch nicht.

Ab 70 Prozent Arbeitsunfähigkeit: Die NÜRNBERGER EBU hat eine eigene Schwelle

Die NÜRNBERGER Business Beratungs GmbH beschreibt für die EBU einen Leistungsbeginn ab mindestens 70 Prozent Arbeitsunfähigkeit. Entscheidend sind die gesundheitliche Einschränkung und deren Auswirkungen auf den versicherten Betrieb. Dass eine einzelne Aufgabe nicht mehr möglich ist, reicht deshalb nicht automatisch aus.

Ein selbstständiger Inhaber erledigt oft fachliche, organisatorische und kaufmännische Arbeiten zugleich. Beschreiben Sie vor Vertragsabschluss, wie viel davon persönlich von Ihnen abhängt und welche Aufgaben Mitarbeiter übernehmen. Diese Aufteilung hilft, den benötigten Ausfallschutz realistisch zu bestimmen.

NÜRNBERGER EBU-Karenz: 21, 28, 42 oder für Freiberufler 90 Tage

Für die NÜRNBERGER EBU werden Karenzzeiten von 21, 28 und 42 Tagen sowie 90 Tagen für Freiberufler genannt. Diese Zeit müssen Ihre Reserven überbrücken. Eine längere Karenz sollte deshalb zur verfügbaren Liquidität passen und nicht allein wegen eines möglichen Beitragsvorteils gewählt werden.

Eigenes Bedarfsbeispiel: Bei 300 Euro fortlaufenden Kosten pro Tag entsprechen 28 Tage 8.400 Euro, 42 Tage 12.600 Euro. Das ist eine vereinfachte Reserveberechnung, keine Tarifprämie und keine garantierte Entschädigung. Verbleibende Einnahmen und ersparte Ausgaben verändern den tatsächlichen Bedarf.

Unfall und Krankenhaus: Wann die NÜRNBERGER EBU schon ab Tag eins leistet

Die EBU-Darstellung nennt eine Sofortleistung nach einem Unfall, wenn sich unmittelbar ein stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden anschließt. Unter dieser Voraussetzung wird der erste Tag als Leistungsbeginn beschrieben. Ein kurzer ambulanter Klinikbesuch erfüllt die genannte Bedingung nicht.

Für einen Unfallfall sind Aufnahme, stationäre Dauer und Arbeitsunfähigkeit nachvollziehbar zu dokumentieren. Auch eine anschließende Reha nach einer versicherten akuten Erkrankung wird in der Produktdarstellung berücksichtigt. Die konkrete ärztliche und vertragliche Prüfung bleibt erforderlich.

Zwölf oder 24 Monate EBU-Haftzeit und Schutz bis 65

Die NÜRNBERGER nennt für die EBU wahlweise zwölf oder 24 Monate Haftzeit und Schutz bis zum 65. Lebensjahr. Die Haftzeit begrenzt die Dauer einer versicherten Unterbrechung; sie ist kein Versprechen, unabhängig von der Genesung so lange Geld zu erhalten.

Prüfen Sie, wie lange Ihr Unternehmen eine Vertretung oder eingeschränkte Mitarbeit finanzieren müsste. Für eine geplante Berufstätigkeit über 65 hinaus sollte außerdem frühzeitig geklärt werden, welche Anschlusslösung in Betracht kommt. Alter und Haftzeit beantworten unterschiedliche Fragen.

NÜRNBERGER Pauschalentschädigung: zunächst die Hälfte des Tagessatzes

Die EBU-Broschüre von Juni 2022 beschreibt eine vereinfachte Zahlung: Nach der vereinbarten Karenz werden bei gemeldeter Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen lang 50 Prozent des versicherten Tagessatzes geleistet, ohne zunächst die betriebswirtschaftlichen Unterlagen zusammenstellen zu müssen. Für den vollen Leistungsumfang sind die konkreten Kosten nachzuweisen.

Diese Regel kann die erste Bearbeitung erleichtern. Der Tagessatz ist dabei die vereinbarte Entschädigungsgröße, nicht der Beitrag. Lassen Sie die Pauschalregel im aktuellen Angebot bestätigen; eine halbe Voraus- oder Pauschalleistung ersetzt nicht die vollständige Ermittlung Ihres Kostenbedarfs.

Eine Ersatzkraft kann bei NÜRNBERGER EBU den Betrieb offenhalten

Für die NÜRNBERGER EBU werden auch Kosten einer Ersatzkraft beschrieben. Eine vollständige Betriebsschließung ist daher nicht die einzige denkbare Reaktion auf Ihren Ausfall. Besonders bei laufenden Aufträgen kann eine qualifizierte Vertretung helfen, Einnahmen und Kundenbeziehungen zu erhalten.

Ermitteln Sie, welche Aufgaben die Vertretung übernehmen darf und welche zusätzlichen Kosten anfallen. Bei einer Praxis sind Qualifikation und Behandlungsumfang wichtig; bei einem Handwerksbetrieb können fachliche Zulassungen hinzukommen. Die weiter erzielten Einnahmen gehören in die wirtschaftliche Betrachtung.

Sachschaden statt Krankheit: NÜRNBERGER Ertragsausfall bis 24 Monate

Die NÜRNBERGER Geschäftsinhalt beschreibt nach einem versicherten Sachschaden Ertragsausfallschutz bis zu 24 Monaten und höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ausgewählte Gefahren können etwa Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl sein; Elementargefahren müssen passend eingeschlossen werden.

Dieser Baustein ist wichtig, wenn Ihre Räume oder Betriebsmittel ausfallen, obwohl Sie selbst gesund sind. Bei der Summe sollten nicht nur zerstörte Geräte, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen der Wiederherstellungszeit berücksichtigt werden. Ein längerer Wiederaufbau kann eine andere Haftzeit erfordern als die Heilung einer Verletzung.

Cyber-Ausfall bei der NÜRNBERGER: IT-Hilfe und finanzielle Folgen gemeinsam betrachten

Die NÜRNBERGER Cyberversicherung verbindet Unterstützung durch IT-Spezialisten mit Schutz für Datenwiederherstellung und Betriebsunterbrechung nach versicherten Cyberereignissen. Genannt werden Summen zwischen 50.000 Euro und einer Million Euro. Für den Ausfall werden fortlaufende Kosten und entgehender Gewinn beschrieben.

Eigenes Beispiel: Ein Angriff verschlüsselt die Auftragssoftware. Die Rechner sind äußerlich intakt, trotzdem können keine Aufträge verarbeitet werden. Dafür ist die Cyberprüfung relevant. Lassen Sie insbesondere zeitlichen Selbstbehalt, Haftzeit, Cloud-Abhängigkeiten und die Aufteilung der Summe auf IT-Kosten und Ertragsausfall erklären.

Ein NÜRNBERGER Ausfallangebot auf den tatsächlichen Bedarf zuschneiden

Für die persönliche NÜRNBERGER EBU sind Tätigkeit, Alter, gesundheitliche Angaben, laufende Kosten, gewünschte Karenz und Haftzeit wichtig. Für Sachschaden- und Cyber-Ausfall kommen Räume, Gefahren, Betriebsgröße und technische Abhängigkeiten hinzu. So lässt sich gezielt berechnen, welche Kombination den Betrieb wirtschaftlich absichert.

Ein vollständig spezifiziertes öffentliches Beitragsbeispiel für diese NÜRNBERGER Ausfalldeckungen liegt nicht vor. Fordern Sie den Jahresbeitrag einschließlich Steuer für Ihren Betrieb an. Lassen Sie Kostenabsicherung, optionalen Gewinn und Ersatzkraft getrennt darstellen, damit im Vergleich keine unterschiedlich umfangreichen Lösungen gleichgesetzt werden.

Drei Ursachen – drei NÜRNBERGER Vertragsprüfungen

Sie fallen gesundheitlich aus

EBU: fortlaufende Kosten, Karenz, Haftzeit und gegebenenfalls Gewinn oder Vertretung bestimmen.

Ihre Räume oder Geräte werden beschädigt

Geschäftsinhalt und Ertragsausfall: Sachgefahren, Wiederherstellungsdauer und Summe abstimmen.

Ein Angriff legt die IT lahm

Cyber: Notfallhilfe, Wiederherstellung und Ertragsausfall zusammen kalkulieren.

Was Selbstständige zum NÜRNBERGER Ausfallschutz wissen sollten

Was unterscheidet NÜRNBERGER EBU und privates Krankentagegeld?

Die NÜRNBERGER EBU betrifft fortlaufende betriebliche Kosten und wahlweise Gewinn. Privates Krankentagegeld dient dem persönlichen Einkommen. Für Selbstständige können deshalb beide Bereiche nebeneinander relevant sein.

Muss ich für die NÜRNBERGER EBU vollständig arbeitsunfähig sein?

Die NÜRNBERGER EBU-Darstellung nennt mindestens 70 Prozent Arbeitsunfähigkeit. Der Umfang Ihrer gesundheitlichen Einschränkung und die Auswirkungen auf den versicherten Betrieb müssen im Leistungsfall geprüft werden.

Welche EBU-Karenz bietet die NÜRNBERGER für Freiberufler an?

Für die NÜRNBERGER EBU werden 21, 28 und 42 Tage sowie 90 Tage für Freiberufler beschrieben. Wählen Sie die Zeit nach den Reserven, mit denen Sie den Betrieb bis zum Leistungsbeginn finanzieren können.

Zahlt die NÜRNBERGER EBU bei jedem Unfall sofort?

Nein. Die beschriebene NÜRNBERGER EBU-Sofortleistung setzt nach dem Unfall einen direkten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden voraus. Ohne diese Voraussetzung bleibt die vereinbarte Karenz maßgeblich.

Was bedeuten 50 Prozent Pauschalentschädigung bei der NÜRNBERGER?

Die NÜRNBERGER EBU-Broschüre beschreibt nach der Karenz bis zu sechs Wochen die Hälfte des versicherten Tagessatzes ohne anfängliche betriebswirtschaftliche Nachweise. Für den vollen Umfang werden die konkreten Kosten benötigt; die Regel ist im aktuellen Angebot zu bestätigen.

Kann die NÜRNBERGER statt der Schließung eine Vertretung finanzieren?

Die NÜRNBERGER EBU nennt Kosten einer Ersatzkraft. Qualifikation, zusätzliche Ausgaben und weiter erzielte Einnahmen sollten zusammen betrachtet werden, damit die Vertretung zum tatsächlichen Unterbrechungsschaden passt.

Bis zu welchem Alter beschreibt die NÜRNBERGER EBU Schutz?

Die NÜRNBERGER nennt für die EBU Schutz bis zum 65. Lebensjahr. Wer länger selbstständig bleiben möchte, sollte diese Grenze bereits bei der Angebotsprüfung berücksichtigen.

Sind 24 Monate Ausfallschutz bei der NÜRNBERGER immer enthalten?

Nein. Bei NÜRNBERGER EBU werden zwölf oder 24 Monate Haftzeit gewählt. Die Geschäftsinhalt nennt wiederum bis zu 24 Monate Ertragsausfall nach einem versicherten Sachschaden. Beides sind getrennte Vertragsregelungen.

Hilft die NÜRNBERGER Inhaltsversicherung auch bei Hackerangriffen?

Die NÜRNBERGER Inhaltsversicherung knüpft ihren Ertragsausfall an versicherte Sachschäden. Für einen Betriebsstillstand durch einen Cyberangriff ist die gesonderte Cyberversicherung zu prüfen.

Ist der EBU-Tagessatz der Preis der NÜRNBERGER Versicherung?

Nein. Bei der NÜRNBERGER EBU bezeichnet der Tagessatz eine vereinbarte Entschädigungsgröße. Den Versicherungsbeitrag erhalten Sie für Ihr Berufs- und Risikoprofil mit der gewählten Karenz und Haftzeit.

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