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NÜRNBERGER Vermögensschadenhaftpflicht

NÜRNBERGER VSH: Beratung, Verwaltung und IT-Aufträge passend versichern

Die NÜRNBERGER bietet eine berufliche Vermögensschadenhaftpflicht und eine gesonderte Haftpflicht für IT-Dienstleister an. Beide helfen bei finanziellen Forderungen aus beruflichen Fehlern, unterscheiden sich aber bei Tätigkeiten, eigenen Schäden und Versicherungssummen. Für einen Vergleich kommt es deshalb auf Ihre konkreten Aufträge an.

NÜRNBERGER nennt berufsabhängige Spätschadenfristen

Diese Angaben betreffen die beschriebene NÜRNBERGER-VSH. Die konkreten Voraussetzungen und Meldepflichten bleiben dem Vertrag zu entnehmen.

Konstellation laut ProduktseiteBeschriebener Zeitraum
Allgemeiner Spätschadenschutz nach Berufsende5 Jahre
Erweiterung auf Wunsch10 Jahre
Kammerberufe, Hausverwalter und ImmobilienmaklerUnbegrenzt nach der Produktdarstellung

Für welche Berufe bietet die NÜRNBERGER eine VSH an?

Die NÜRNBERGER nennt unter anderem Unternehmensdienstleister, Immobilienberufe, Kammerberufe, Sachverständige sowie Vereine und Stiftungen. Die berufliche Leistungsbeschreibung entscheidet darüber, welche Beratung, Verwaltung oder Vermittlung tatsächlich versichert ist. Die Übersicht ist keine Zusage für jede denkbare Tätigkeit innerhalb dieser Gruppen.

Ein Immobilienverwalter kann beispielsweise Abrechnungen erstellen, Zahlungen organisieren und Aufträge vergeben. Wer zusätzlich Immobilien vermittelt oder Bauvorhaben betreut, sollte diese Aufgaben ausdrücklich nennen. Ein Vertrag, der nur die Verwaltung beschreibt, beantwortet die Frage nach solchen Zusatzaufgaben noch nicht.

Ein Fehler kann erst nach dem Mandat sichtbar werden

Fiktives Beispiel: Eine fehlerhafte Berechnung fällt erst bei einer späteren Überprüfung auf. Für die Deckungsprüfung sind Zeitpunkt des Fehlers, erstmalige Kenntnis und Meldung entscheidend. Diese Daten sollten dokumentiert werden.

NÜRNBERGER IT-Haftpflicht: getrennte Summen für unterschiedliche Schäden

Auf der Anbieterwebsite verlinkte Übersicht, Dokumentstand Januar 2018. Individuelle Angebote sind möglich; angebotenen Bedingungsstand bestätigen lassen.

SchadenartJe Fall laut IT-ÜbersichtIm Versicherungsjahr
Personen- und Sachschäden3 oder 5 Mio. Euro6 oder 10 Mio. Euro
Reine Vermögensschäden250.000, 500.000 oder 1 Mio. EuroJeweils zweifache Summe

NÜRNBERGER VSH: Schadenersatz leisten und unbegründete Forderungen abwehren

Die berufliche VSH der NÜRNBERGER prüft eine gegen Sie gerichtete Forderung und übernimmt berechtigten Schadenersatz innerhalb des Vertrags. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt; dazu kann auch ein Rechtsstreit gehören. Ein Beschwerdeschreiben des Kunden bedeutet also noch nicht, dass Sie den verlangten Betrag schulden.

Eigenes Beispiel: Ein Dienstleister übermittelt eine Unterlage verspätet. Der Kunde verlangt Ersatz einer dadurch entgangenen Zahlung. Für die Prüfung sind Auftrag, Frist, Verantwortlichkeit und der nachweisbare finanzielle Nachteil wichtig. Bewahren Sie diese Unterlagen auf und stimmen Sie ein Anerkenntnis mit dem Versicherer ab.

Eine Million Euro VSH-Summe kann bei der NÜRNBERGER überschritten werden

In ihrer Haftpflichtübersicht nennt die NÜRNBERGER für Vermögensschäden Versicherungssummen bis eine Million Euro; höhere Beträge sind auf Anfrage möglich. Die passende Summe richtet sich nach dem möglichen Schaden eines Auftrags und nicht allein nach Ihrem Honorar.

Bei einem kleinen Beratungsmandat können Entscheidungen über deutlich größere Investitionen getroffen werden. Nennen Sie deshalb neben Ihrem Umsatz auch die Größenordnung der betreuten Vermögen, Projekte oder Förderbeträge. Lassen Sie im Angebot außerdem festhalten, wie viel insgesamt für mehrere Schäden eines Versicherungsjahres verfügbar ist.

Nach dem Berufsende: NÜRNBERGER unterscheidet beim Spätschadenschutz

Die NÜRNBERGER beschreibt fünf Jahre Spätschadenschutz nach dem Ende der beruflichen Tätigkeit und eine wählbare Verlängerung auf zehn Jahre. Für Kammerberufe, Hausverwalter und Immobilienmakler nennt sie einen unbegrenzten Zeitraum. Damit werden frühere berufliche Fehler nicht schon deshalb bedeutungslos, weil Sie inzwischen im Ruhestand sind.

Bei einer Betriebsübergabe sollten das Ende Ihrer Tätigkeit und die weitere Bearbeitung alter Mandate sauber dokumentiert werden. Die Frist für spätere Schäden ist außerdem von der Versicherung neuer Arbeiten zu unterscheiden. Wer noch einzelne Aufträge übernimmt, sollte sie vorab in den Schutz einordnen lassen.

NÜRNBERGER IT-Haftpflicht: Auch Freelancer und externe Datenschutzbeauftragte werden angesprochen

Die IT-Haftpflicht der NÜRNBERGER richtet sich an ein breites Spektrum technischer Dienstleistungen: von Softwareentwicklung und Webadministration bis zu Rechenzentren, Hosting und externer Datenschutzberatung. Für Personenschäden, Sachschäden und reine finanzielle Schäden sind unterschiedliche Summen vorgesehen.

Beschreiben Sie Ihre Leistungskette: Entwickeln Sie nur Software, installieren Sie auch beim Kunden oder betreiben Sie dessen Infrastruktur dauerhaft? Ein Programmierfehler und ein Hosting-Ausfall können denselben Kunden treffen, beruhen aber auf unterschiedlichen Aufgaben. Auch Hardwarevertrieb und Arbeiten von Subunternehmern gehören in die Tätigkeitsangabe.

Eigenschäden und Selbstbeteiligung in der NÜRNBERGER IT-Haftpflicht

Die auf der NÜRNBERGER Website verlinkte IT-Übersicht von Januar 2018 nennt besondere Leistungen für eigene Kosten nach einem Kundenrücktritt, fehlgeschlagene Installationen und Reputationsschäden. Dafür stehen jeweils eigene Grenzen im Dokument; die volle VSH-Summe gilt nicht automatisch für jede Zusatzleistung.

Die Übersicht nennt grundsätzlich 500 Euro Selbstbeteiligung je Schaden ohne Personenschaden und 2.500 Euro bei Serienschäden. Für einzelne Risiken gelten abweichende Beträge. Lassen Sie diese ältere veröffentlichte Leistungsübersicht mit dem angebotenen Bedingungsstand abgleichen, besonders wenn Ihre Kunden hohe vertragliche Haftungsanforderungen stellen.

Ein NÜRNBERGER VSH-Angebot braucht mehr als die Berufsbezeichnung

Für einen belastbaren Vergleich der NÜRNBERGER VSH benötigen Sie die ausgeübten Leistungen, Jahresumsatz, gewünschte Summe, bisherige Schäden und vorhandene Versicherung. Bei IT-Aufträgen sind zusätzlich Auslandskunden, Verträge und der Anteil von Entwicklung, Betrieb und Hardware relevant.

Ein öffentliches Beitragsbeispiel mit vollständig beschriebenem Berufsprofil, Versicherungssumme und Steuer liegt für die hier vorgestellten Tarife nicht vor. Fordern Sie einen konkreten Jahresbeitrag für Ihren Umfang an und vergleichen Sie die Selbstbeteiligung mit. Ein niedriger Beitrag hilft wenig, wenn die umsatzstärkste Tätigkeit fehlt.

Fragen zur NÜRNBERGER VSH und IT-Haftpflicht

Versichert die NÜRNBERGER auch reine Beratungsfehler?

Die NÜRNBERGER VSH sieht Schutz für finanzielle Schäden aus vereinbarten Beratungsleistungen vor. Entscheidend ist, dass Ihre konkrete Tätigkeit in der beruflichen Leistungsbeschreibung enthalten ist.

Welche NÜRNBERGER Haftpflicht passt zu einem Softwareentwickler?

Die NÜRNBERGER bietet eine IT-Haftpflicht mit eigener Absicherung reiner Vermögensschäden an. Entwicklungs-, Installations- und laufende Betriebsleistungen sollten gemeinsam erfasst werden, soweit Sie diese Aufgaben übernehmen.

Ist eine Million Euro die Obergrenze der NÜRNBERGER VSH?

Nein. Die NÜRNBERGER nennt in ihrer allgemeinen VSH-Übersicht Summen bis eine Million Euro und lässt höhere Summen auf Anfrage zu. Die IT-Haftpflicht enthält daneben eigene auswählbare Summen.

Gilt der NÜRNBERGER Spätschadenschutz auch für neue Aufträge im Ruhestand?

Der von der NÜRNBERGER beschriebene VSH-Spätschadenschutz betrifft frühere berufliche Tätigkeiten. Neue Mandate im Ruhestand müssen als weiter ausgeübte Tätigkeit im Vertrag berücksichtigt werden.

Wie sind Kosten nach einem abgebrochenen IT-Projekt bei der NÜRNBERGER geregelt?

Die NÜRNBERGER IT-Übersicht nennt eigene Personal- und Sachkosten nach Rücktritt oder Kündigung des Auftraggebers als Zusatzleistung. Die Leistung hat eine eigene Begrenzung und ersetzt keine pauschale Garantie für jedes gescheiterte Projekt.

Reicht die NÜRNBERGER IT-Haftpflicht auch für Kunden in den USA?

Bei der NÜRNBERGER IT-Haftpflicht müssen Auslandskunden gesondert geprüft werden. Die veröffentlichte Übersicht unterscheidet Geschäftsreisen von Exporten und Arbeiten; für USA und Kanada gelten besondere Einschränkungen.

Kann ein Selbstbehalt den Beitrag der NÜRNBERGER VSH verringern?

Die NÜRNBERGER beschreibt den Selbstbehalt als Möglichkeit, den VSH-Beitrag zu senken. Lassen Sie mehrere Varianten für dieselbe Tätigkeit und Summe berechnen, damit die Ersparnis und Ihr eigener Anteil im Schadenfall vergleichbar sind.

Braucht ein Geschäftsführer zusätzlich zur NÜRNBERGER VSH eine D&O?

Die berufliche NÜRNBERGER VSH behandelt vereinbarte Dienstleistungen. Persönliche Ansprüche aus der Unternehmensleitung gehören in eine gesonderte D&O-Prüfung, auch wenn der Geschäftsführer zugleich fachlich berät.

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