Warum die berufliche VSH der Alten Leipziger nicht jede Geschäftsführeraufgabe abdeckt
Die Alte-Leipziger-VSH setzt bei versicherten Fehlern in der Berufsausübung an. In einer Beratungsgesellschaft betrifft das etwa fachliche Leistungen gegenüber Kunden. Ein Geschäftsführer übernimmt daneben Verantwortung für die Organisation und wirtschaftliche Führung der eigenen Gesellschaft. Dafür ist eine gesonderte Prüfung des D&O-Schutzes erforderlich.
Der Unterschied zeigt sich am Vorwurf: Hat der Kunde wegen einer fehlerhaften Ausarbeitung einen Schaden, geht es um die berufliche Leistung. Verlangt dagegen die eigene Gesellschaft persönlich Ersatz wegen einer unterlassenen Kontrolle, geht es um eine mögliche Leitungspflichtverletzung. Nicht die Berufsbezeichnung allein entscheidet über die passende Versicherung.
Vom Einzelbüro zur GmbH: Was sich für den Inhaber verändert
Wer ein bei der Alten Leipziger versichertes Beratungsbüro in eine GmbH überführt, sollte Berufsvertrag und Leitungsrisiken gemeinsam überprüfen. Versicherungsnehmer, mitversicherte Gesellschaften und Tätigkeiten müssen zur neuen Organisation passen. Zusätzlich ist zu klären, welche persönliche Verantwortung als Geschäftsführer entsteht.
Ein anschaulicher, selbst entwickelter Fall: Ein Mitarbeiter erhält weitreichende Zahlungsbefugnisse, ohne dass eine Kontrolle eingerichtet wird. Entsteht dadurch ein Verlust, kann sich der Vorwurf gegen den verantwortlichen Geschäftsführer richten. Ob eine D&O leistet, hängt unter anderem von Haftung, Versicherungsumfang und Ausschlüssen ab. Das Beispiel ist keine Zusage eines Alte-Leipziger-Tarifs.
Unternehmens-D&O oder persönlicher Vertrag neben bestehenden Alte-Leipziger-Policen?
Eine zusätzliche Unternehmens-D&O wird von der Gesellschaft abgeschlossen und erfasst die vereinbarten Leitungsorgane. Dabei kann die Versicherungssumme mehreren Personen gemeinsam zur Verfügung stehen. Ein persönlicher D&O-Vertrag setzt dagegen bei der versicherten Person und ihren vereinbarten Mandaten an.
Für den Vergleich neben Alte-Leipziger-Verträgen ist deshalb zuerst zu klären, ob bereits eine Firmen-D&O besteht. Eine persönliche Police sollte auf deren Umfang abgestimmt werden. Andernfalls bleibt unklar, welcher Vertrag zuerst leisten soll und ob eine tatsächlich benötigte zusätzliche Deckung entsteht.
Ausscheiden, frühere Entscheidungen und Tochtergesellschaften berücksichtigen
Bei einer ergänzenden D&O zur Absicherung der Geschäftsführung sind auch vergangene und künftige Zeiträume wichtig. Eine Entscheidung kann während des Mandats getroffen werden, während die persönliche Forderung erst nach dem Ausscheiden entsteht. Prüfen Sie deshalb Rückwärtsdeckung, Nachmeldefrist und die nach Vertragsende verfügbare Summe.
Nennen Sie außerdem weitere Gesellschaften und Mandate. Die Leitung des eigenen Beratungsunternehmens ist nicht automatisch mit einem Beiratsmandat in einer anderen Firma gleichzusetzen. Diese Prüfung betrifft den ausgewählten D&O-Vertrag; aus einer beruflichen VSH der Alten Leipziger lässt sich dazu keine allgemeine Deckung ableiten.
So erhalten Sie einen passenden D&O-Vergleich
Für die Ergänzung bestehender Alte-Leipziger-Verträge helfen Rechtsform, Unternehmenszweck, Umsatz, wirtschaftliche Situation und Ihre konkrete Funktion. Legen Sie eine vorhandene D&O samt Versicherungssumme und Bedingungen dazu. Bereits erhobene Vorwürfe gehören ausdrücklich in die Risikoprüfung.
Einen Preis als „Alte Leipziger D&O“ zu nennen wäre ohne bestätigten Tarif irreführend. Über das Angebotsformular können Sie stattdessen passende Managerhaftpflichtangebote anfragen. Verglichen werden sollten dabei Schutzumfang, gemeinsame Jahressumme und zeitliche Leistungen ebenso wie der Beitrag.
Beratungsauftrag und Geschäftsführung: zwei unterschiedliche Haftungsfragen
| Beispiel | Welcher Schutz ist zu prüfen? |
|---|---|
| Ein Kunde beanstandet ein fehlerhaftes Gutachten. | Berufliche VSH: Ist die konkrete gutachterliche Tätigkeit versichert? |
| Die Gesellschaft wirft ihrem Geschäftsführer fehlende Finanzkontrollen vor. | D&O: Ist die persönliche Haftung aus dieser Leitungsfunktion erfasst? |
| Der Geschäftsführer streitet über seinen eigenen Anstellungsvertrag. | Vertrags- beziehungsweise Managerrechtsschutz: Eine D&O ersetzt nicht jede eigene Rechtsstreitigkeit. |
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Alte Leipziger und ergänzende Managerhaftpflicht: häufige Fragen
Bietet die Alte Leipziger eine eigene D&O-Versicherung an?
In der geprüften öffentlichen Geschäftskundenübersicht der Alten Leipziger ist kein eigenständiger aktueller D&O-Tarif ausgewiesen. Die dort angebotene berufliche VSH ist nicht automatisch eine Managerhaftpflicht. Wenn Ihnen ein konkretes D&O-Angebot vorliegt, sollten Risikoträger und Bedingungen geprüft werden.
Braucht eine bei der Alten Leipziger versicherte Beratungs-GmbH zusätzlich D&O?
Eine Beratungs-GmbH mit Alte-Leipziger-VSH sollte die persönliche Haftung ihrer Geschäftsführung gesondert betrachten. Kundenansprüche aus Beratungsfehlern und Ansprüche wegen Leitungsfehlern sind unterschiedliche Risiken. Ob eine zusätzliche D&O sinnvoll ist, hängt von Aufgaben, Unternehmensstruktur und bestehender Deckung ab.
Kann auch die eigene Gesellschaft Ansprüche gegen den Geschäftsführer stellen?
Bei einer ergänzenden D&O neben Alte-Leipziger-Verträgen gehört die sogenannte Innenhaftung zu den wichtigen Prüfmerkmalen. Damit sind Ansprüche der eigenen Gesellschaft gegen eine Leitungsperson gemeint. Die konkrete Police muss diese Ansprüche und die betreffende Funktion erfassen.
Reicht eine D&O der Muttergesellschaft für eine Tochterfirma?
Für die Ergänzung Ihrer Alte-Leipziger-Absicherung sollten Sie zunächst prüfen, ob eine bestehende Konzern-D&O die Tochtergesellschaft und deren Geschäftsführung einschließt. Gesellschaften, Beteiligungsänderungen und besondere Mandate können vertraglichen Regeln unterliegen. Ein Hinweis auf eine Konzernversicherung allein ersetzt diese Prüfung nicht.
Ist eine persönliche D&O immer die bessere Ergänzung?
Neben Alte-Leipziger-Verträgen ist eine persönliche D&O vor allem anhand der vorhandenen Unternehmensdeckung zu beurteilen. Sie kann eine eigene Absicherung der Leitungsperson ermöglichen, muss aber zu Mandaten und anderen Policen passen. Entscheidend sind die Leistungsvoraussetzungen, nicht allein die Bezeichnung „persönlich“.
Kann ich eine D&O auch nach dem Ausscheiden benötigen?
Wer bestehende Alte-Leipziger-Verträge um D&O ergänzt, sollte Ansprüche nach dem Ende eines Mandats berücksichtigen. Ein Vorwurf kann erst später erhoben werden. Wie lange und unter welchen Voraussetzungen noch Schutz besteht, regelt die ausgewählte D&O-Police.