LVM-IT-Haftpflicht: Wenn Software und Beratung beim Kunden Geldschäden verursachen
Die LVM-Lösung für IT-Betriebe richtet sich unter anderem an Softwareanbieter, Webdesigner, IT-Berater und Anbieter von Datenbankleistungen. Zu den beschriebenen IT-Risiken gehören Datenverlust, fehlerhafte Beratung und Analyse sowie gewerbliche Schutzrechte. Der Schutz betrifft damit mehr als Unfälle mit beschädigter Hardware.
Für Ihre Anfrage sollten Programmierung, Installation, Wartung, Hosting und Beratung getrennt aufgeführt werden. Beschreiben Sie auch, ob Ihre Anwendungen Produktionsanlagen steuern. Die LVM-Broschüre vom Juli 2026 nennt Mess-, Steuer- und Regeltechnik als zusätzlich zu vereinbarendes Risiko.
Welche Erweiterungen das ITPlus-Paket von LVM vorsieht
LVM nennt für ITPlus unter anderem erhöhte Grenzen von jeweils 300.000 Euro für Re-Implementierungskosten, vergebliche Investitionen des Auftraggebers und Vermögensschäden durch die Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Re-Implementierung betrifft die erneute Einrichtung einer betroffenen Softwarelösung. Diese Einzelgrenzen sollten bei größeren Kundenprojekten gesondert betrachtet werden.
Als Orientierung empfiehlt LVM eine Million Euro für IT-Leistungen und zehn Millionen Euro für die Betriebshaftpflicht. Die IT-Broschüre nennt Selbstbeteiligungen von null, 300, 500 oder 1.000 Euro. Das sind Auswahlmöglichkeiten und Empfehlungen; verbindlich sind die Summen und Beteiligungen des konkreten Angebots.
Berufshaftpflicht bei LVM für Architekten und Ingenieure
Die LVM-Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure erfasst die vereinbarten Planungs- und Beratungsaufgaben. Genannt werden auch Baugutachten, Energieberatung und technische Immobilienprüfungen. ESG-Due-Diligence gehört innerhalb des vereinbarten Berufsbildes dazu: Dabei wird eine Immobilie technisch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsvorgaben beurteilt.
LVM empfiehlt fünf Millionen Euro für Personenschäden sowie 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden. Als Selbstbeteiligungen werden 2.500, 5.000 und 10.000 Euro angeboten. Die pauschale Fünf-Millionen-Summe des ergänzenden Bürobetriebsschutzes darf nicht mit einer ebenso hohen Deckung für sämtliche Planungsfehler verwechselt werden.
Dienstliche Vermögensschäden: LVM-Schutz für öffentliche Bedienstete
In der LVM-Diensthaftpflicht sind Vermögensschäden aus der versicherten dienstlichen Tätigkeit bis 30.000 Euro je Versicherungsfall vorgesehen, grundsätzlich höchstens zweimal im Versicherungsjahr. Das kann relevant werden, wenn der Dienstherr wegen eines Bearbeitungsfehlers Regress verlangt. Die Diensthaftpflicht wird als Ergänzung der Privathaftpflicht angeboten.
Die Bedingungen schließen unter anderem wissentliche Pflichtverletzungen sowie Schäden aus kaufmännischer Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit aus. Auch Fehler beim Abschluss oder der Fortführung von Versicherungsverträgen sind ausgenommen. Beschäftigte mit besonderen finanziellen Befugnissen sollten ihre Aufgaben deshalb vor Vertragsabschluss konkret beschreiben.
100.000 Euro für WEG-Beiräte im LVM-Zusatz Plus
Der Zusatz Plus zur LVM-Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthält Vermögensschadenschutz für den Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Grenze beträgt 100.000 Euro je Versicherungsfall und das Doppelte für ein Versicherungsjahr. Geschützt ist die Beiratsfunktion; eine gewerblich ausgeübte Hausverwaltung ist damit nicht gleichzusetzen.
Die Deckung setzt einen Verstoß während der Vertragslaufzeit voraus. Ein daraus resultierender Anspruch muss innerhalb der vorgesehenen Frist gemeldet werden; die Bedingungen nennen hierfür spätestens zwei Jahre nach Vertragsende. Für vorhandene Forderungen oder einen Wechsel sollte deshalb der zeitliche Ablauf genau geprüft werden.
Wo die LVM-Beiratsdeckung an Grenzen stößt
Die LVM-Bedingungen zum WEG-Beirat enthalten konkrete Ausschlüsse. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Budgetüberschreitungen, Geld- und Grundstücksgeschäfte, Fehler im Zahlungsverkehr sowie nicht ordnungsgemäß abgeschlossene oder fortgeführte Versicherungen. Eine hohe Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtsumme hebt diese Grenzen nicht auf.
Wer im Beirat Rechnungen kontrolliert und zugleich als selbstständiger Verwalter tätig ist, benötigt eine klare Trennung beider Rollen. Für die berufliche Verwaltung müssen der richtige Rechtsträger, die verwalteten Objekte und die erforderliche Berufshaftpflicht ausdrücklich erfasst sein.
Ein Programmierfehler ist anders versichert als der eigene Cyberangriff
Die LVM-IT-Haftpflicht bezieht sich auf Ansprüche geschädigter Auftraggeber. Die LVM-Cyberversicherung richtet sich dagegen unter anderem auf die Wiederherstellung eigener Systeme und die finanziellen Folgen eines Angriffs auf das versicherte Unternehmen. Je nach Geschäft können beide Absicherungen gebraucht werden.
Ein eigenes Beispiel: Ihre fehlerhafte Software löst beim Kunden doppelte Bestellungen aus. Hier geht es um Ihre Verantwortung als Dienstleister. Werden stattdessen Ihre eigenen Rechner verschlüsselt und können Sie tagelang keine Aufträge bearbeiten, steht Ihr eigener Cyber- und Ausfallschutz im Vordergrund.
Für ein LVM-VSH-Angebot die richtigen Projektdaten angeben
Für IT-Dienstleister und Planungsbüros sind Tätigkeitsbeschreibung, Jahresumsatz, größter Auftrag und gewünschte Deckungssummen wichtige Ausgangspunkte. Bei internationalen Verträgen sollte die räumliche Deckung eigens abgeglichen werden: Die IT-Broschüre beschreibt weltweiten Schutz mit Ausnahme von USA und Kanada.
Ein öffentliches, vollständig beschriebenes LVM-Beitragsbeispiel für diese beruflichen VSH-Lösungen liegt hier nicht vor. Für einen aussagekräftigen Vergleich können Sie ein unverbindliches Angebot für Ihr tatsächliches Tätigkeitsprofil anfordern. Vorhandene Policen und vertragliche Vorgaben Ihrer Auftraggeber helfen dabei, die benötigte Absicherung einzugrenzen.
LVM-Deckungen für unterschiedliche Aufgaben
| Aufgabe | Beschriebene Absicherung | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| IT-Dienstleistungen | IT-Haftpflicht; Empfehlung: 1 Mio. Euro für IT-Leistungen | ITPlus-Einzelgrenzen und Mess-, Steuer- und Regeltechnik beachten |
| Architekt oder Ingenieur | Berufshaftpflicht; Empfehlung: 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden | Planungsumfang und Selbstbeteiligung mit den Aufträgen abstimmen |
| Öffentlicher Dienst | 30.000 Euro für dienstliche Vermögensschäden je Fall | Ausschlüsse für bestimmte wirtschaftliche Aufgaben beachten |
| WEG-Verwaltungsbeirat | 100.000 Euro im Zusatz Plus je Fall | Beiratstätigkeit; keine allgemeine Verwalter-Berufshaftpflicht |
Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht bei LVM
Versichert LVM reine Vermögensschäden bei IT-Dienstleistern?
LVM beschreibt in ihrer IT-Haftpflicht unter anderem Beratungs- und Analysefehler, vergebliche Investitionen und Schutzrechtsverletzungen. Welche Leistungen Ihr Vertrag erfasst, hängt vom vereinbarten Tätigkeitsprofil und den jeweiligen Einzelgrenzen ab.
Gehört industrielle Steuerungssoftware zum LVM-IT-Grundschutz?
Die LVM-IT-Broschüre führt Mess-, Steuer- und Regeltechnik als zusätzlich vereinbarbares Risiko auf. Wer Maschinen oder Produktionsprozesse programmiert, sollte diese Tätigkeit ausdrücklich in das IT-Haftpflichtangebot aufnehmen lassen.
Welche Deckung empfiehlt LVM für Architekten?
Für die Berufshaftpflicht empfiehlt LVM fünf Millionen Euro bei Personenschäden und 500.000 Euro bei Sach- und Vermögensschäden. Die passende Vereinbarung hängt vom Planungsbüro, seinen Aufträgen und den benötigten Nachweisen ab.
Ist technische ESG-Beratung über die LVM-Berufshaftpflicht möglich?
LVM nennt ESG-Due-Diligence in ihrer Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure innerhalb des vereinbarten Berufsbildes. Eine allgemeine Zusage für jede wirtschaftliche, rechtliche oder finanzielle ESG-Beratung ist damit nicht verbunden.
Deckt die LVM-Diensthaftpflicht auch Regress wegen Geldschäden?
Die LVM-Diensthaftpflicht sieht 30.000 Euro je Fall für Vermögensschäden aus dienstlicher Tätigkeit vor. Bestimmte Aufgaben, darunter kaufmännische Kalkulation, Spekulation und Organisation, sind nach den Bedingungen ausgenommen.
Welche LVM-Versicherung schützt den WEG-Verwaltungsbeirat?
Die Vermögensschadendeckung für WEG-Beiräte gehört bei LVM zum Zusatz Plus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Sie beträgt 100.000 Euro je Fall und höchstens 200.000 Euro pro Versicherungsjahr.
Ersetzt der LVM-Beiratsschutz eine VSH für gewerbliche Hausverwalter?
Der LVM-Beiratsschutz versichert die Funktion im Verwaltungsbeirat. Für eine gewerbliche Hausverwaltung benötigen Sie eine darauf abgestimmte Berufshaftpflicht; die Mitversicherung als Beirat ist dafür kein ausreichender Nachweis.
Kann ich bei LVM den Selbstbehalt der Berufshaftpflicht wählen?
LVM nennt für Architekten und Ingenieure 2.500, 5.000 oder 10.000 Euro Selbstbeteiligung. Für die IT-Haftpflicht werden in der eigenen Branchenbroschüre andere Stufen beschrieben: null, 300, 500 oder 1.000 Euro.
Braucht ein LVM-versicherter IT-Betrieb zusätzlich Cyberschutz?
Die LVM-IT-Haftpflicht und die Cyberversicherung behandeln unterschiedliche Risiken. Kundenforderungen wegen Ihrer IT-Leistung gehören zur beruflichen Haftpflicht; der Stillstand Ihrer eigenen Systeme und deren Wiederherstellung müssen im passenden Eigenschadenschutz berücksichtigt werden.